VSV/Kolba: Generalanwältin beim EuGH – Abschalteinrichtungen illegal
Wien (OTS) – Die französische Staatsanwaltschaft hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vorabentscheidungsfrage vorgelegt: Sind Abschalteinrichtungen bei Dieselautos nach EU-Recht zulässig? Die Antwort von Generalanwältin Sharpston ist eindeutig: Wenn damit die Emissionen kontrolliert werden, dann ist eine solche Software eine nach Unionsrecht illegale Abschalteinrichtung.
„Damit zerbröselt die Argumentation etwa von VW und anderen Dieselfahrzeugherstellern, dass in Europa solche Abschalteinrichtungen nach EU-Recht zulässig seien,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Der EuGH folgt in 80 Prozent seiner Urteile der Stellungnahme der Generalanwälte. Damit ist Schluss mit dem Dieselbetrug. Nun geht es daran, dass die Autohersteller den getäuschten Kunden Schadenersatz leisten.“
Der VSV bietet alle betroffenen Dieselfahrern von VW, SEAT, Skoda, Audi, Daimler kosten- und risikofreie individuelle Klagen vor deutschen Gerichten an. Anmeldung über www.klagen-ohne-risiko.at.
„Nicht zufällig endet heute die Frist von VW, für deutsche Kunden, sich dem schwachen Vergleich des vzbv anzuschließen. Ausländer sind davon sowieso ausgeschlossen worden. Daher sollten hunderttausende Kunden aus Österreich diese Chance auf Klagen nun ergreifen. Der EuGH ebnet den Weg zum Erfolg. Der VSV unterstützt bei der Rechtsdurchsetzung.“
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