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Coronavirus: Maßnahmen zum Schutz für das Bundesheer

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Wien (OTS) – Aufgrund der derzeitigen Situation durch den Coronavirus setzt auch das Österreichische Bundesheer auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, um die Ausbreitung bei Soldatinnen und Soldaten zu verhindern bzw. einzudämmen. Betroffen von den eingeführten Maßnahmen sind unter anderem Bereiche wie Unterkünfte, Speisesäle bis hin zu Fahrzeugtransporten oder auch Einstellungsuntersuchungen.

„Die Gesundheit und der Schutz der Soldatinnen und Soldaten ist mir ein besonderes und wichtiges Anliegen. In dieser schwierigen Zeit ist es nicht nur für unsere Soldaten bedeutsam gesund zu bleiben, sondern auch für ihre Angehörigen, Freunde, Großeltern und die restliche österreichische Bevölkerung, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Deshalb haben wir verschiedenste hygienische und medizinische Sicherheitsmaßnahmen ausgearbeitet und im Dienstbetrieb eingeführt. Damit unsere Soldaten auch weiterhin für Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher sorgen können“, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.

Um den Dienstbetrieb weiterhin aufrechtzuerhalten, wurden entsprechende Handlungsanweisungen eingeführt. Das betrifft neben Maßnahmen wie Abstand halten, vermehrtes Händewaschen auch unterschiedliche Bereiche im Alltag eines Soldaten. Bei der Belegung der Unterkünfte haben die Soldatinnen und Soldaten angemessene Abstände einzuhalten, aber auch der Besuch von Nassräumen ist nur in kleinen Gruppen gestattet. Aufgrund der herrschenden Situation wurde auch das Essen in Buffetform eingestellt und es werden nur noch einzelne Portionen an die Soldatinnen und Soldaten ausgegeben; auch hier ist auf den entsprechenden Abstand zu achten. Damit auch der Fahrzeugtransport der Militärs eine gesicherte Umgebung darstellt, werden hier die Abstandsregelungen eingehalten sowie die Anzahl der Personen auf ein Minimum reduziert.

Für die im Einsatz stehenden Soldaten wurden entsprechende Schutzausrüstungen ausgegeben (Schutzmasken, Handschuhe etc.). Diese wird je nach Einsatz und Lage, vor allem aber von Soldaten mit erhöhtem Kontakt zu anderen Personen, verwendet. Insbesondere betroffen sind jene, die im Rahmen eines Assistenzeinsatzes unter anderem Kontrollen an der Grenze oder Fiebermessungen durchführen. Zusätzlich hat die Uniform ebenso eine hohe Schutzwirkung für die Soldaten.

Weiters werden Angelobungen von Rekruten nur noch in Kasernen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie unter strenger Einhaltung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen durchgeführt. Auch die Einberufungsbefehle von Wehrpflichtigen bleiben weiterhin aufrecht. Die Sicherheit der Wehrpflichtigen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird ebenso durch spezielle Maßnahmen gewährleistet. Um dieser speziellen Sorgfaltspflicht nachzukommen und eine Ansteckung und Weiterverbreitung zu unterbinden, sind Kontakte und infektionsgefährdende Tätigkeiten zu vermeiden. Die routinemäßig durchgeführten ärztlichen Untersuchungen beim Einrücken sind durch eine genaue COVID-19-Anamnese (Kontakte und Aufenthalte der letzten 2 Wochen, Abfrage auf allfällige eigene Erkrankungssymptome und Gesundheitszustand der Angehörigen) sowie eine eingehende einschlägige physikalische Untersuchung zu ergänzen. Die Untersuchungen werden unter Einhaltung des notwendigen Abstandes und nur blockweise durchgeführt.

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