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24-Stunden-Betreuung hat geringstes Infektionsrisiko für hochbetagte Klienten

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Wien (OTS) – „Das Modell der 24-Stunden-Betreuung hat das geringste Infektionsrisiko für die betreuten Personen und ist daher die ideale Betreuungsform für die hoch gefährdete Gruppe der betreuten, zumeist hochbetagten Klienten.“ Das stellen heute der Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien, Mag. Harald Janisch, und sein Stellvertreter, Dr. Mario Tasotti fest und fordern als dazu notwendige Maßnahme den Zugang der Berufsgruppe zu Corona-Tests.

Damit die 24-Stunden-Betreuung auch wirklich gefahrlos erfolgen kann, ist die sofortige Anerkennung der Personenbetreuerinnen und der Agenturen als „systemrelevante Berufsgruppe“ notwendig. Denn nur dann haben sie auch den sofortigen Zugang zu Corona Tests, betonen Janisch und Tasotti. Bislang hat die Bundesregierung den Personenbetreuerinnen nämlich den Status einer „systemrelevanten Berufsgruppe“ noch nicht zuerkannt und somit auch nicht den Zugang zu den Corona-Tests ermöglicht.

Janisch und Tasotti weisen darauf hin, dass Betreuerinnen, die jetzt aus Osteuropa nach Österreich zurückkehren, nur mit Tests binnen 2 – 3 Tagen zu den zu betreuenden Personen kommen dürfen. Ohne Test kann eine 14-tägige Quarantäne notwendig werden, die sich das System zeitlich nicht mehr leisten kann, warnen die beiden Fachleute. Die Durchführung einer 14-tägigen Quarantäne hält auch viele Personenbetreuerinnen von einer Rückkehr nach Österreich ab. Das führt aber unweigerlich zu mehrwöchigen Betreuungslücken, die nicht geschlossen werden können.

Für Personenbetreuerinnen werden Hotels, Schutzkleidung und Flüge organisiert

Die Personenbetreuerinnen und deren Agenturen arbeiten zur Zeit Tag und Nacht daran, ihre Klienten weiterhin bestmöglich zuhause zu versorgen. Unterstützt werden sie dabei von der Wirtschaftskammer Wien, insbesondere von der Fachgruppe für Personenberatung und Personenbetreuung, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus Niederösterreich. So wurden Hotels für Personenbetreuerinnen die „gestrandet“ sind, sowie für erkrankte Betreuerinnen („Quarantänehotels“) organisiert. Auch werden Schutzkleidungen in Form von Schutzmasken und Einweghandschuhe sowie große Mengen an Desinfektionsmittel für Personenbetreuerinnen bereitgestellt.

Um die Rückkehr von Personenbetreuerinnen, die sich zurzeit in deren Heimat befinden, weiterhin am Laufen zu halten, wurden sogar Flüge aus Rumänien und Bulgarien samt anschließender Unterkunft und Verpflegung in einem Quarantänehotel organisiert, fassen Janisch und Tasotti die Bemühungen der Standesvertretung für die Personenbetreuerinnen und deren Agenturen zusammen.

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