Erweiterte Arbeitszeitflexibilisierung wo notwendig und aktualisierte FAQs | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Erweiterte Arbeitszeitflexibilisierung wo notwendig und aktualisierte FAQs

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Wien (OTS) – „Wir wollen dort unterstützen, wo es notwendig ist. Wir haben daher die Flexibilisierung der Arbeitszeit für weitere Branchen ausgeweitet. Und wir informieren laufend über aktuelle arbeitsrechtliche Fragen“, betont Arbeitsministerin Christine Aschbacher.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern, Laboren und Telefonhotlines wurden bereits Abweichungen von geltenden Arbeitszeitbestimmungen ermöglicht. Dieser Erlass wurde nun auf weitere Berufsgruppen, bei denen es notwendig ist, ausgeweitet: „Wie im Gesundheitsbereich ist es auch in anderen Bereichen – etwa bei der Polizei, der Energieversorgung, im Lebensmittelhandel und in Apotheken wichtig und notwendig, dass Arbeitszeitgrenzen vorübergehend überschritten werden dürfen“, so Arbeitsministerin Aschbacher.

Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestmöglich zu informieren, haben Expertinnen und Experten des Arbeitsministeriums alle wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen und Antworten zum Corona-Virus zusammengestellt. Diese FAQs werden dem Sozialministerium, dem Kriseneinsatzstab, den Sozialpartnern und anderen Organisationen zur Verfügung gestellt. Beantwortet werden alle Fragen, die zurzeit besonders bewegen – etwa zum Anspruch auf Sonderbetreuungszeit. Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kindern unter 14 Jahren eine Sonderbetreuungszeit gewähren. Für diese Sonderbetreuungszeit wird den Betrieben vom Staat für bis zu drei Wochen ein Drittel der Lohnkosten rückerstattet (gedeckelt mit der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage).

Die FAQs sind auf der [Webseite ]
(https://www.ots.at/redirect/Fragen)des Sozialministeriums zu finden:
[https://www.ots.at/redirect/Fragen ]
(https://www.ots.at/redirect/Fragen)

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