Diskussion zu Einwegpfand: Keine frühzeitige Entscheidung fällen
Wien (OTS) – Die von der EU durch die politischen Entscheidungsgremien getragene Single-Use-Plastics Richtlinie zielt auf die Reduktion der zehn häufigsten Einwegplastikprodukten ab. Darunter sind auch Einwegkunststoffgetränkeflaschen gelistet. Noch unter der Führung von BM a.D. Elisabeth Köstinger hat das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) eine Studie in Auftrag gegeben, in der unabhängige, externe Experten untersuchen sollen, wie Österreich die in der SUP-Richtlinie geforderte getrennte Sammelquote von 90% der Einwegkunststoff-Getränkeverpackungen im Jahr 2029 erreichen kann. Dieses Ergebnis soll Ende Jänner 2020 vorliegen. Ein kürzlich in der Öffentlichkeit publik gewordenes Schreiben aus verschiedenen Wirtschaftskreisen, die als einer der Maßnahmen die Ablehnung eines Einweg-Pfandes für Österreich vorsieht, veranlasst argeAWV.at- Präsident LAbg. Bgm Anton Kasser zur Stellungnahme: „Der vom Ministerium initiierten Diskussion um eine Pfandlösung für Österreich soll nicht vorgegriffen werden. Wir wollen die Experten arbeiten lassen und nicht mit voreiligen und unsachlichen Argumenten die politische Entscheidung beeinflussen.“
Umweltverschmutzung durch Littering eindämmen: Pfandsysteme
können helfen
Wesentlich für Kasser ist es, dass ein Bündel an Maßnahmen gefunden werden muss, die helfen das achtlose Wegwerfen von Abfällen an öffentlichen Plätzen und in der Natur (Littering) einzudämmen. Ein Pfandsystem hält er in diesem Zusammenhang für einen ganz wesentlichen Baustein. Kasser erklärt: „Wenn die Wirtschaft einwendet ein Einwegpfandsystem sei unproduktiv und hinderlich für die Wirtschaft, muss ich auf sehr erfolgreiche Modelle in bereits zehn europäische Staaten verweisen. Diese sind zum Teil schon seit Jahrzehnten sehr erfolgreich etabliert. Auch in Deutschland wurde unter der Regierung Schröder/Fischer 2003 ein Einwegpfandsystem eingeführt, das sich bis heute bewährt hat. Jedenfalls haben die nachfolgenden Regierungen keine Veranlassung gesehen das Einwegpfand wieder zurückzunehmen. Wir halten daher ausdrücklich fest, dass ein Einwegpfand das wirksamste Mittel ist, um Littering einzudämmen.“ Kasser verweist zudem auf Österreichs Nachbarland Slowakei. Auch hier wurde erst kürzlich beschlossen, ein Pfand einzuführen. Hinzu kommt, dass mit stichprobenartigen Untersuchungen in Österreich nachgewiesen wurde, dass der gelitterte Müll in unserer Landschaft zu 75% aus Getränkeeinwegverpackungen nach der Anzahl der Stück besteht. Präsident Kasser hierzu „Littering führt zu Umweltschäden und daraus resultierend zu Belastungen für die Bevölkerung.“
Umweltverschmutzung durch Littering nicht der Bevölkerung
anlasten
Die argeAWV.at fordert in diesem Zusammenhang auch eine längst überfällige Diskussion um die Kosten von Littering ein. Gefordert wird, dass alle Kosten, die der Allgemeinheit aus dem Littering entstehen, dem Produzenten und Verursacher zu überbinden sind, damit er alle Kosten, die sein Produkt in der Umwelt und für die Allgemeinheit verursachen, in die Preise des Produkts beim Konsumenten einzupreisen hat. Kasser konkretisiert: „Die von der Wirtschaft vorgelegten Daten und Fakten, auf denen das aufgetauchte Schreiben gegen das Einwegpfand beruhen, sind nicht objektiv und nachvollziehbar, sondern partikular und einseitig, zulasten der Allgemeinheit und der Bevölkerung formuliert. Weder Abfüller noch Hersteller sind bisher gegen das Pfand aufgetreten. Der Fachverband Chemie in der WKÖ fordert seinerseits sogar ein Pfand, um zu hochqualitativen Rohstoffen für das Kunststoffrecycling zu kommen. Selbst die Einwegplastik-Richtlinie empfiehlt den Einsatz von Pfandsystemen.“
Die argeAWV argumentiert abschließend: Wenn die Wirtschaft in Ihrem Schreiben auf die trotz Einwegpfand sinkenden Anteile von Mehrwegverpackungen im Ausland hinweist, lässt sie außer Acht, dass der Anteil an Mehrwegflaschen in Österreich von 95% in den 90er Jahren auf derzeit 25% abgenommen hat. In Deutschland sind dies trotz Einwegpfand noch immer 45%. Politisch wurde daher in diesem Jahr ein Ziel von 70% gesetzlich festgeschrieben.
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