WK Wien Präsident Ruck: „Anrainerparken ein weiteres Mal juristisch bestätigt“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

WK Wien Präsident Ruck: „Anrainerparken ein weiteres Mal juristisch bestätigt“

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Wien (OTS) – Vor einem Jahr wurden auf Bestreben der Wirtschaftskammer Wien die Anrainerparkplätze für den Wirtschaftsverkehr geöffnet. Heute wurde dieser Erfolg ein weiteres Mal laut Medienberichten juristisch untermauert. „Ich freue mich, dass die Volksanwaltschaft das Anrainerparken auch juristisch bestätigt hat“, sag Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien. „Zehntausende Unternehmer in ganz Wien profitieren von dieser Regelung.“

Wiener Handwerksunternehmen, Kleintransporteure und soziale Dienste dürfen seit 1. Dezember 2018 in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die Anrainerparkzonen nutzen. Im ersten und achten Bezirk dürfen das alle Autolenker, da beide Bezirke die neue Regelung nicht anerkannt und die Schilder nicht ausgetauscht haben. Dadurch wurde das Anrainerparken gänzlich aufgehoben.

Die Volksanwaltschaft hat die Regelung bestätigt. Damit bleibt der Lieferverkehr aufrecht, der so überlebenswichtig für die Wiener Betriebe ist.

Geöffnete Anrainerparkplätze seit 2018

Bereits 2017 unterzeichnete WK Wien-Präsident Walter Ruck gemeinsam mit der damaligen Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou nach umfangreichen Verhandlungen eine Vereinbarung über die Öffnung der Anrainerparkzonen während der Tagesstunden, in denen sie nur gering ausgelastet sind. Seit 1. Dezember 2018 kommen mehrere zehntausend Unternehmer näher zu ihren Kunden, weil sie die bisher reservierten Parkplätze nutzen können. Ein Erfolg für die Interessenvertreter der Wiener Wirtschaft, für den lange gekämpft werden musste.

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