Gewaltschutz: Nationalrat beschließt ÖVP-FPÖ-Gesetzespaket
Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute trotz umfassender Kritik mehrheitlich das Gewaltschutzgesetz 2019 beschlossen, das ÖVP und FPÖ als gemeinsame Initiative eingebracht haben. Die vormaligen Koalitionspartner greifen ihrem gemeinsamen Gesetzesantrag zufolge damit Empfehlungen der Task Force Strafrecht auf, die von der früheren Regierung eingesetzt wurde. Justizminister Clemens Jabloner sieht etwa die Gleichstellung in mehreren Delikten von Personen zwischen 18 und 21 Jahren mit Erwachsenen kritisch und bezeichnete sie als einen „zivilisatorischen Rückschritt“.
Mit den vorgeschlagenen Regelungen im Sicherheitspolizeigesetz und in zahlreichen begleitenden Gesetzen sollen ÖVP und FPÖ zufolge Frauen und Kinder besser vor Gewalt geschützt und Straftaten vorgebeugt werden. Mitbeschlossen wurden auch ein umfangreicher Abänderungsantrag von ÖVP und FPÖ, etwa mit einer Entschärfung der Anzeigepflicht und einer Ausweitung des Annäherungsverbots von fünfzig auf hundert Meter. Ein zweiter, mehrheitlich befürworteter ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrag betrifft das am 19. September beschlossene Pensionspaket, die erfolgten Änderungen im Stiftungseingangssteuergesetz und das Thema der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen.
Ein weiterer Abänderungsantrag der ÖVP mit Änderungen im Strafgesetzbuch zum Thema Hausfriedensbruch, der laut Erläuterungen in wesentlichen Teilen an einen seit 2002 vorliegenden Reformvorschlag anknüpft, blieb in der Minderheit. Auch zwei Abänderungsanträge der SPÖ wurden abgelehnt, einer betreffend Betriebskrankenkassen, der andere zur „Neubemessung von Pensionsleistungen bei 540 Beitragsmonaten“.
Aus einer Reihe von Entschließungen konnte sich nur jener von ÖVP und FPÖ betreffend „Gewährleistung einer funktionierenden und leistungsfähigen Justiz“ sowie je ein Antrag der ÖVP und ein Antrag der FPÖ zur Prüfung der Auswirkungen bzw. des legistischen Anpassungsbedarfs „durch Beschluss vom 19. September in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter“ durchsetzen.
Abgelehnt wurde eine SPÖ-Entschließung für „echte Verbesserungen im Gewaltschutz statt Rückschritte zu Lasten von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern“. Ein Entschließungsantrag der NEOS für einen „Pakt für den Rechtsstaat“ fand keine Mehrheit. Ebenso in der Minderheit blieb ein eingebrachter SPÖ-JETZT-Entschließungsantrag betreffend „ein höheres Justizbudget für einen zielgerichteten Schutz der Menschen vor Straftaten“. Auch die SPÖ-Entschließung zum Thema „abschlagsfreie Pensionen mit 540 Beitragsmonaten“ lehnten die Abgeordneten mehrheitlich ab.
Gewaltschutzgesetz 2019: Strafverschärfungen, Anzeigepflicht, verpflichtende Gewaltpräventionsberatung
Mit dem ÖVP-FPÖ-Gesetzesantrag soll jedenfalls eine Neustrukturierung des Betretungsverbots und eine weitere Strafverschärfung bei Gewalt-und Sexualdelikten erfolgen. So soll künftig eine höhere Strafuntergrenze gelten, wenn besondere Gewalt ausgeübt wird oder eine Waffe im Spiel ist. Zudem sind Rückfallstäter zwingend höher zu bestrafen. Die Mindeststrafe für Vergewaltigung wird von einem Jahr auf zwei Jahre erhöht und eine gänzlich bedingte Strafe ausgeschlossen. Bei fortgesetzter Gewaltausübung gegen Unmündige und Wehrlose drohen – statt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren – ein Jahr bis zehn Jahre Haft. Für verurteilte Gewalttäter soll außerdem ein lebenslanges Berufsverbot in bestimmten Bereichen gelten, derzeit kann auch ein befristetes Tätigkeitsverbot verhängt werden.
Das Betretungsverbot umfasst nunmehr nicht nur konkrete Orte und Bereiche, sondern soll auch die Annäherung des Gefährders an die gefährdete Person unterbinden. Mit der Abänderung wurde für das Annäherungsverbot eine Grenze von 100 Metern – statt der ursprünglich beabsichtigten 50 Meter – festgelegt.
Um nach der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots eine rasche Beratung des Gefährders zur Deeskalation und Vorbeugung von Gewalttaten zu bewirken, sieht der Antrag eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung durch geeignete Gewaltpräventionszentren vor. Demnach hat sich der Gefährder binnen fünf Tagen nach der Anordnung des Verbots mit der Einrichtung in Verbindung zu setzen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Vereinheitlicht wird die Melde- und Anzeigepflicht für Angehörige von Gesundheitsberufen wie ÄrztInnen, Pflegepersonal, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen bei schwerwiegenden Gewaltdelikten. Zudem ist künftig laut Gesetzesantrag auch ein Verdacht auf Vergewaltigung zu melden. Allerdings kann eine Anzeige unterbleiben, wenn ein für die berufliche Tätigkeit notwendiges persönliches Vertrauensverhältnis untergraben werden könnte. Gleiches gilt laut Abänderungsantrag auch, wenn eine Anzeige dem ausdrücklichen Willen des volljährigen Patienten bzw. der Patienten widerspricht. Voraussetzung ist, dass keine unmittelbare Gefahr für die betroffene oder eine andere Person besteht. Erleichtert wird auch der Informationsaustausch von ÄrztInnen untereinander.
Im Paket enthalten ist weiters eine Änderung des Namensänderungsgesetzes und des ASVG. Gewaltopfer, die ihren Namen ändern wollen, sind künftig von Gebühren befreit und können im Bedarfsfall auch eine neue Sozialversicherungsnummer beantragen, um untertauchen zu können.
Für Stalker, die ihr Opfer länger als ein Jahr beharrlich verfolgen, sieht der Gesetzesantrag eine Erhöhung des Strafrahmens auf drei Jahre vor. Zudem kann künftig auch jemand bestraft werden, der in der Wohn- oder Arbeitsumgebung des Opfers Fotos (mit diffamierendem Text), etwa auf Hauswänden, Litfaßsäulen oder Autos, anbringt.
Auch als Reaktion auf den Mordfall am Wiener Brunnenmarkt soll schließlich eine Rechtsgrundlage für die Einberufung von sogenannten sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen geschaffen werden. Ziel ist es demnach, bei „High-Risk-Fällen“ unter der Leitung der Sicherheitsbehörde gemeinsam mit den erforderlichen Akteuren besondere Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen möglichst effizient aufeinander abzustimmen.
Eine ergänzend vorgenommene Änderung des Strafgesetzbuchs zielt auf einen besseren Schutz von Krankenhauspersonal, SanitäterInnen und Organen von Feuerwehren ab: Für tätliche Angriffe gegen diesen Personenkreis bzw. zugefügte Körperverletzungen gelten künftig – wie jetzt schon für LenkerInnen öffentlicher Verkehrsmittel – besondere Strafbestimmungen. Weitere Punkte des Abänderungsantrags betreffen die Verjährung von Schadenersatzansprüchen und die Gebührenbefreiung von Anzeigeabschriften.
Jabloner ortet bei Bestimmungen für Jugendgerichtsbarkeit einen zivilisatorischen Rückschritt
Nicht nur SPÖ, NEOS und JETZT äußerten umfassende Kritik an dem Gesetzespaket. Vizekanzler und Justizminister Clemens Jabloner sieht darin zwar auch Fortschritte, etwa im Bereich der Betretungsverbote und im Hinblick auf Fallkonferenzen. Er sei auch dankbar dafür, dass in der Abänderung technische Änderungen aufgegriffen wurden – im zivil- und exekutionsrechtlichen Bereich seien Vorschläge seines Hauses berücksichtigt worden. Was das Strafrecht betrifft, bereite es ihm allerdings Sorgen, dass faktisch die gesamte Fachwelt die Verschärfungen ablehne. Das Paket sei auch nicht einmal im Justizausschuss diskutiert worden. Jabloner verwies außerdem auf die Bedenken im Hinblick auf die ohnehin schon belastete Justiz. Hinsichtlich Jugendgerichtsbarkeit sieht er die Gleichstellung in mehreren Delikten von Personen zwischen 18 und 21 Jahren mit Erwachsenen kritisch und sprach von einem „zivilisatorischen Rückschritt“.
Stilling: Gefährderberatung ist nicht Täterarbeit
Frauenministerin Ines Stilling hob hervor, dass Gefährderberatung zwar ein sinnvoller und erster wichtiger Schritt sei, für Täterarbeit im Sinn von nachhaltiger Unterstützung brauche es aber umfassende Maßnahmen. Die Ausweitung von 50 auf 100 Meter, was die Bannmeile betrifft, bewertet sie als Gedanken grundsätzlich positiv. Allerdings ersuchte sie dringend, die gute Idee einer Bannmeile nicht dazu zu verwenden, das bisher gut funktionierende System der Betretungsverbote zu ersetzen. Insgesamt sieht sie eine Stärkung des Opferschutzes und der Gewaltprävention durch den Antrag zwar möglich, selbiges könnte aber darüber hinaus verstärkt werden, so die Ministerin.
ÖVP und FPÖ: Gewaltschutzgesetz mit wichtigen und wirksamen Maßnahmen
Auch wenn die Erhöhung der Strafrahmen und der Mindeststrafen heftig kritisiert worden seien, zeigte sich Michaela Steinacker (ÖVP) sehr wohl der Ansicht, dass selbige eine präventive Wirkung erzeugen können. Zugleich schaffe man es mit der Einrichtung von Gewaltpräventionszentren, mit diesen Tätern zu arbeiten, um ihre Taten gar nicht erst entstehen zu lassen. Darüber hinaus würden etwa ÄrztInnen und RettungssanitäterInnen in Zukunft besser geschützt, sprach Steinacker von einem Bündel an Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt – so auch die Ausweitung des Betretungsverbots zu einem Annäherungsverbot auf 100 Meter. Karl Mahrer (ÖVP) unterstrich, das Gewaltschutzgesetz sei ein Produkt monatelanger Verhandlungen. Zudem sei eine Evaluierung in einiger Zeit vorgesehen, das Gelegenheit geben werde, weitere Verbesserungen herzustellen. Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) hob Punkte hervor, die Frauen im Bereich Opferschutz zugute kommen, etwa die Möglichkeit, den Namen und die Sozialversicherungsnummer zu ändern. Der Kampf gegen Genitalverstümmelung sei ihrer Fraktion ebenso wichtig. Außerdem gelte es, für bereits bestehende Gewaltschutzprojekte genügend Geld zur Verfügung zu stellen.
Die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten hob Harald Stefan (FPÖ) ebenso als wichtigen Punkt hervor wie das lebenslange Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter für Tätigkeiten mit Kindern und wehrlosen Personen. Er entgegnete Vizekanzler Jabloner zum Jugendgerichtsgesetz, gerade in der Tätergruppe der 18- bis 21-Jährigen sei festgestellt worden, dass in dieser Altersgruppe gewisse Täter besonders gehäuft vorkommen. Die kritisierte Anzeigepflicht sei nunmehr massiv eingeschränkt worden, so Stefan. Das Vertrauen in den Rechtsstaat dürfe nicht verloren gehen, betonte Markus Tschank (FPÖ). An Maßnahmen aus der Vorlage hob er etwa die Anhebung der Mindeststrafe bei Vergewaltigung und die Anzeigepflichten hervor. Wie man letztere in der vorliegenden Form in Zweifel ziehen könne, sei ihm schleierhaft.
Das Gesetz beinhalte wichtige Punkte, um den Opferschutz zu verbessern, unterstrich auch Sandra Wassermann (FPÖ). Insbesondere hob sie den Ausbau der flächendeckende Opferberatung nach Vergewaltigungen, die Verbesserungen im Bereich des Stalkings sowie die Möglichkeit für betroffene Frauen, in ein anderes Bundesland umzuziehen, positiv hervor. Neben einem besseren Schutz für Frauen und Kinder, unter anderem durch die Ausweitung des Betretungs- und Annäherungsverbots, unterstrich Werner Herbert (FPÖ), dass es durch das Gewaltschutzgesetz auch eine Straferweiterung insbesondere für Angriffe auf Beamte gehe.
SPÖ, NEOS und JETZT mit umfassender Kritik am Gewaltschutzgesetz
Die heutige Vorlage hätte nicht einmal einen einzigen der Frauenmorde verhindert, stellte Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) das Gesetzespaket vehement in Frage. Außerdem seien die Begutachtungen einfach ignoriert worden – echte Sicherheit für Frauen und Kinder könne nicht durch Straferhöhung funktionieren. Ganz im Gegenteil befürchtet sie im Hinblick auf Naheverhältnisse, die Verdoppelung der Mindeststrafen könnte dazu führen, dass Frauen gar keine Anzeige mehr erstatten. Johannes Jarolim (SPÖ) schloss sich den Befürchtungen an – mit dem Gesetz werde mehr Gewalt geschaffen, als Gewaltschutz herbeigeführt, so seine Sicht. Nahezu alle Institutionen hätten vernichtende Stellungnahmen abgegeben, noch dazu sei die Materie nicht einmal im Justizausschuss behandelt worden.
Im vorliegenden Gewaltschutzgesetz würde Ideologie vor Opfer- und Gewaltschutz gestellt, kritisierte Selma Yildirim (SPÖ), die in dem Gesetz eine populistische „Law-and-Order-Politik“ ortete. Es sei zwar wichtig, dass das Gewaltschutzgesetz weiterentwickelt wird, allerdings dürfe nicht nur der öffentliche Raum in den Fokus gerückt werden. Gewalt an Frauen und Kindern würde viel häufiger im eigenen Zuhause ausgeübt werden. Im vorgelegten Gesetz fehle es hierfür an einem eigenen Budget sowie sofort wirkenden Maßnahmen. Ähnlich sah dies auch Yildirims Fraktionskollegin Petra Bayr (SPÖ), die betonte, dass es für die bestehenden Gewaltschutzeinrichtungen mehr Geld und Personal brauche, was im vorliegenden Gesetz aber nicht vorgesehen sei. Es müsse gelten, Vertrauen zwischen Opfern und HelferInnen zu schaffen. Als fatal bezeichnete Bayr, dass als mögliche Folge nun 18-bis 21-jährige Straftäter in dieselben Justizanstalten eingewiesen werden sollen wie ältere Straftäter. Dies sei hinderlich für die Resozialisierung. Das Gewaltschutzgesetz beinhalte lediglich Lippenbekenntnisse und berücksichtige nicht die Meinungen von ExpertInnen sowie die ihrer Ansicht nach fundierte Kritik im Begutachtungsverfahren, sah dies Bayr ähnlich wie Alma Zadić (o.F.). Die Straferhöhungen würden nicht zu mehr Verurteilungen führen. Es brauche vielmehr gesellschaftliche Veränderungen, die die bestehenden Machtverhältnisse im Fokus haben, sowie bessere Sensibilisierungsmaßnahmen. Da bei Gewaltdelikten oftmals ein Naheverhältnis zwischen Opfer und Täter herrsche, würden höhere Strafen dazu führen, dass weniger Straftaten angezeigt würden, befürchtet die fraktionslose Abgeordnete. Zudem fehle es in dem Bereich an Ressourcen in der Justiz sowie ausreichende Sensibilisierungsmaßnahmen.
Irmgard Griss dankte seitens der NEOS Vizekanzler Jabloner „für seine klaren Worte“, dem sei nichts hinzuzufügen. Das Gewaltschutzgesetz sei eine „Mogelpackung“, zumal es nicht vor Gewalt schütze. Denn Straferhöhungen und Strafverschärfungen werden aller Wahrscheinlichkeit nach keine Straftat verhindern, so Griss.
Deutlich schärfer in seiner Kritik äußerte sich Alfred J. Noll (JETZT). Das Gesetz sei politisch „reaktionärer Schrott“, juristisch „Stümperei“ und kriminalsoziologisch gesehen kontraproduktiv. Der Abänderungsantrag zur Anzeigepflicht zeige zwar ein gewisses Einsehen, es stelle sich aber die Frage, warum diese Maßnahme überhaupt benötigt werde, wenn man sie letztlich so aufweiche. Er bezeichnete seine Wortmeldung zugleich auch als „Abschiedsrede im Hohen Haus“, wobei die Kritik an der Gesetzgebung im Parlament nicht weniger heftig ausfiel. „Es gibt kein Parlament“, so Noll, tatsächlich erweise sich der Nationalrat als „Mäntelchen der Regierung“. Für die Anschuldigung an das Plenum der „verbrecherischen Unterlassungen“ in manchen Gesetzgebungsbereichen erteilte ihm die Vorsitzende Doris Bures einen Ordnungsruf.
ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrag zu Pensionen und Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen
Der zweite mitbeschlossene ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrag, den Hannes Amesbauer (FPÖ) einbrachte, betrifft das am 19. September beschlossene Pensionspaket, die erfolgten Änderungen im Stiftungseingangssteuergesetz und das Thema der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen. Die Abgeordneten nahmen dies zum Anlass, auch für diese Bereiche mehrere Anträge einzubringen.
Die angenommenen Entschließungen – je eine der ÖVP und eine der FPÖ -betreffen die Prüfung der Auswirkungen bzw. des legistischen Anpassungsbedarfs „durch Beschluss vom 19. September in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter“. Die beiden Abänderungsanträge der SPÖ wurden abgelehnt, einer betreffend Betriebskrankenkassen, der andere zur „Neubemessung von Pensionsleistungen bei 540 Beitragsmonaten“. Ebenso in der Minderheit blieb der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend abschlagsfreie Pensionen mit 540 Beitragsmonaten. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker nahm die Gelegenheit wahr, nochmals massive Kritik am Beschluss des Nationalrats aus der Vorwoche zu üben, wonach man nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen kann. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/see/gs
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