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Wirtschaft begrüßt Entlastungsmaßnahmen

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Wien (OTS) – Positive Reaktionen auf das gestern Nacht vom Nationalrat beschlossene Steuerreformgesetz kommen aus den Bundessparten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Eine breite Palette von quer durch die Wirtschaft wirksamen Entlastungsmaßnahmen bis zu branchenspezifischen Erleichterungen wurde nun fixiert.

Langjährige Forderungen des Gewerbes umgesetzt

„Das Gewerbe und Handwerk begrüßt die gestern Nacht beschlossenen Entlastungen für KMU als Schritt in die richtige Richtung zur richtigen Zeit“, so Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ. Gerade die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze, das neue unbürokratische Pauschalierungsmodell sowie die spürbare Anhebung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter setzen langjährige Forderungen des Gewerbes und Handwerks um. „Dieser Weg muss konsequent fortgesetzt werden, insbesondere durch weitere steuerliche Entlastungen der Betriebe sowie Anreize für Investitionen. Wichtig sind auch Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für denkmalgeschützte Gebäude sowie kürzere Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Dachgeschoßausbauten,“ fordert Scheichelbauer-Schuster.

Wichtige Schritte für Absicherung des Tourismusstandortes Österreich

Auch die Obfrau der WKÖ-Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Petra Nocker-Schwarzenbacher, sieht durch die aktuellen Beschlüsse wesentliche Kernforderungen der Bundessparte für ihre rund 90.000 Betriebe umgesetzt: „Touristische Betriebe können nicht abwandern, umso essentieller ist es, dass unsere Anliegen umgesetzt werden, um den Tourismusstandort Österreich wettbewerbsfähig zu halten.“ Das Abgabenänderungsgesetz mit der darin enthaltenen Verschiebung der Reisebüro- Margensteuer sowie der Aufzeichnungs- und Haftungspflichten für AirBnB & Co sorgen für einen fairen internationalen Wettbewerb. Nocker-Schwarzenbacher begrüßt auch die Verdoppelung des Grenzbetrages geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro: „Das ist ein erster wichtiger Schritt, um die kleinen Wirtschaftsgüter wie z.B. Fernseher, Matratzen, Computer etc. abzuschreiben, was sich letztlich in der Bilanz positiv niederschlagen wird. Die für unsere Betriebe zentrale Forderung nach Rückführung der Abschreibungsdauern für Gebäude auf 25 Jahre werden wir von einer neuen Bundesregierung so rasch wie möglich einfordern.“

Verkehrsbranche begrüßt attraktivere Besteuerung der
alternativen Antriebsstoffe

Die Verkehrsbranche freut vor allem die neue, attraktivere Besteuerung der alternativen Antriebsstoffe Wasserstoff und Erdgas. „Hier wird eine langjährige Forderung der Verkehrswirtschaft umgesetzt, die den Unternehmen einen Anreiz bietet, in neue, umweltfreundliche Technologien zu investieren“, sagt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ. Dass verflüssigtes Erdgas (LNG) bisher der Mineralölsteuer unterlag, war zudem „völlig unlogisch“. Klacska: „Die Umstellung auf die günstigere Erdgas-Abgabe war längst überfällig und wird den Einsatz von emissionsarmen LNG im Fernverkehr und in der Binnenschifffahrt fördern.“

Wichtige Maßnahmen auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit für Handelsunternehmen

„Das Steuerreformpaket enthält wichtige und richtige Maßnahmen auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit im Mehrwertsteuerrecht und damit für mehr Wettbewerbsgleichheit für rund 78.000 Handelsunternehmen in Österreich“, zeigt sich Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel, erfreut: „Online-Plattformen werden – wie in Großbritannien und in Deutschland bereits der Fall – ab 2020 haften, wenn Online-Händler auf deren Plattformen keine Umsatzsteuer zahlen. Ein Jahr später, ab 2021 wird eine ähnliche EU-Regelung in Kraft treten, die noch strikter ist. Damit wird das Mehrwertsteuersystem weniger betrugsanfällig“ so der oberste Interessenvertreter des Handels in Österreich.

„Mit der Abschaffung der Punzierungskontrollgebühr, die bisher für all jene fällig wird, die einen Edelmetallgegenstand im Inland erzeugen oder hier damit handeln, wird eine langjährige Forderung der Bundessparte Handel erfüllt“, sagt Bundesspartenobmann Buchmüller weiter. „Damit entlastet die Politik den heimischen Handel, aber auch die Verwaltung.“ Allerdings tritt der Handel für den Wegfall weiterer Bagatellsteuern – wie etwa der Werbeabgabe oder der Mietvertragsgebühr für Geschäftsraummietverträge (Private müssen diese Gebühr nicht zahlen, Firmen schon) – für weitere Schritte auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit ein.

BSIC: Vor allem KMU in der Kommunikationsbranche profitieren

Für den Obmann der Bundessparte Information und Consulting der WKÖ, Alfred Harl, sind vor allem die Ausweitung der Bagatellregelung der Werbeabgabe und die schon lange geforderte gleiche Besteuerung im Buchbereich sehr erfreulich. „Mit dieser ersten Phase der Steuerreform werden lange bestehende Anliegen des Buch- und Werbesektors umgesetzt. Der gleiche Steuersatz von 10 Prozent auf Bücher und nun auch auf E-Books bringt für den Buchhandel endlich Wettbewerbsgleichheit mit dem starken deutschen Markt“, so Harl.

Darüber hinaus profitieren besonders KMU von der Anhebung des Grenzbetrages für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro sowie der Ausweitung der Kleinunternehmerbefreiung durch Anhebung der Umsatzgrenze auf 35.000 Euro. „Das kommt besonders den Ein-Personen-und anderen Kleinunternehmen zu Gute. Auch dass aus dem Aufkommen der neuen Digitalsteuer jährlich 15 Millionen Euro zur Finanzierung des digitalen Transformationsprozesses österreichischer Medienunternehmen eingesetzt werden sollen, bewertet er positiv. (PWK466)

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