Schumann: Türkis-blaue Mindestsicherungsreform schafft Kinderarmut und ist unwürdig für den Sozialstaat Österreich | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Schumann: Türkis-blaue Mindestsicherungsreform schafft Kinderarmut und ist unwürdig für den Sozialstaat Österreich

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Wien (OTS/SK) – „Die türkis-blaue Mindestsicherungsreform schafft Kinderarmut, zementiert Perspektivlosigkeit ein und ist unwürdig für den Sozialstaat Österreich. Sie bringt massive Verschlechterungen für die Menschen und wesentliche Einschränkungen der Kompetenzen der Bundesländer, deswegen haben wir sie vor dem VfGH angefochten,“ stellte die Fraktionsvor-sitzende der SPÖ im Bundesrat, Korinna Schumann, am Donnerstag fest. Die heutige Kritik von ÖVP-Klubobmann Wöginger wies Schumann entschieden zurück. Zum einen sei die Zahl der MindestsicherungsbezieherInnen bereits ohne dieses Gesetz rückläufig, zum anderen müsse man sich mindestens fünf Jahre in Österreich aufhalten, um Anspruch auf die Mindestsicherung zu haben – von einer Zuwanderung ins Sozialsystem könne also keine Rede sein. ****

„Wir haben bereits im Gesetzwerdungsprozess darauf hingewiesen, dass wir das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz für schwer missglückt halten und dass es dagegen grobe verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Trotz unserer eindringlichen Warnungen, sowohl in juristischer als auch in sozialpolitischer Sicht, haben ÖVP und FPÖ mit ihrer Mehrheit in Nationalrat und Bundesrat dieses Gesetz durchgedrückt. Dadurch kommt es zu massiven Verschlechterungen für die Menschen und zu wesentlichen Einschränkungen in der Kompetenz der Länder“, so Schumann. *****

Sie weist darauf hin, dass es mehrere grundlegende Bedenken an dem Gesetz gibt und nennt neben der weit über die Grundsatzbestimmungen hinausgehenden Konkretisierung in Hinblick auf die Umsetzung, den viel zu detailliert definierten Kreis von Bezugsberechtigten der Sozialhilfe. Dieser führt auf Grund der Nennung der anspruchsberechtigten Personen dazu, dass alle nicht Genannten vom Bezug jeglicher Sozialhilfe ausgeschlossen sein werden, was als massiver Konstruktionsfehler im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz angesehen wird. Der Vorrang von Sach- gegenüber Geldleistungen ist für Schumann problematisch, weil jegliche Möglichkeiten genommen werden, um auf spezifische Gegebenheiten in den Bundesländern einzugehen, insbesondere bei der Frage des Wohnens. „Wir sehen alleine anhand dieser drei Punkte schon, dass dieses Gesetz in vielen Bereichen die eigentliche Handlungsfähigkeit der Länder untergräbt und nicht dafür geeignet ist, irgendjemandem tatsächlich aus der Armut zu helfen, beziehungsweise dagegen abzusichern“, erklärt Schumann.

Des Weiteren meldet sie Bedenken im Bereich der sprachen- und berufsqualifizierenden Maßnahmen als Voraussetzung sowie nicht überschreitbare Höchstsätze für die Sozialhilfeleistungen und die Vermischung zwischen Sozialgesetzgebung und integrationspolitischen bzw. fremdenpolizeilichen Zielen bei der Bereitstellung von Mitteln aus der Sozialhilfe an. Sie kritisiert zudem, dass die „Sozialhilfe neu“ nur mehr auf Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und nicht auf die Deckung von tatsächlichem Bedarf ausgerichtet ist und zudem die degressive Gestaltung der monatlichen Leistungen, also die niedrigere Einstufung des zweiten und dritten Kindes bei der Bemessung, eine unzulässige Ungleichbehandlung darstellt, die auch sachlich nicht gerechtfertigt werden kann. Außerdem ist für die SPÖ die Deckelung der Leistungen bei mehreren volljährigen, bezugsberechtigten Personen in einer Wohngemeinschaft eine unsachliche und überschießende Norm, die zu massiven Problemen führen wird.

„Als VertreterInnen der Bundesländer hätten hier auch die KollegInnen von FPÖ und ÖVP im Bundesrat anders agieren müssen, wurden doch die Länder in ihrer Handlungsfähigkeit massiv eingeschränkt. Das ist so nicht hinzunehmen vor allem im Sinne jener Menschen, die auf diese Sozialleistungen angewiesen sind. Als SozialdemokratInnen stehen wir auf der Seite jener Menschen, die Unterstützung dringend brauchen und verteidigen ihre Rechte und Ansprüche in ihrer so schweren Situation. Wir wollen, dass Menschen über die Sozialhilfe wieder auf die Beine kommen und den einzigen Schritt machen, der langfristig wirklich vor Armut schützt, nämlich jenen in den Arbeitsmarkt. Dort brauchen sie ein Einkommen zum Auskommen, das ist der wirkungsvollste Schutz gegen Armut! Für uns ist klar: Wir bekämpfen das Gesetz in dieser Form weiterhin mit aller Kraft und haben deshalb diese Klage dagegen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht!“, so Schumann abschließend. (Schluss) up/pp/mp

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