Kein Amtsmissbrauch: Wehsely gewinnt vorläufigen Rechtsstreit gegen NEOS zu KH Nord | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Kein Amtsmissbrauch: Wehsely gewinnt vorläufigen Rechtsstreit gegen NEOS zu KH Nord

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Wien (OTS) – Die Wiener Rechtsanwaltskanzlei FREIMÜLLER/OBEREDER/PILZ teilt heute in einer OTS Aussendung mit, dass das Oberlandesgericht Wien eine Einstweilige Verfügung gegen die politische Partei der NEOS erlassen hat. Demzufolge ist es den NEOS ab sofort verboten, über die frühere Wiener Gesundheitsstadträtin Mag.a Sonja Wehsely zu behaupten, diese habe im Herbst 2017 von unrichtigen Buchungen des Wiener Krankenanstaltenverbundes gewusst oder solche veranlasst, wodurch der Wiener Gemeinderat in seinem Recht auf Kontrolle der Gebarung geschädigt worden wäre. Das Oberlandesgericht führt aus, diese von den NEOS am 13. März 2019 in einer Pressekonferenz gegen Wehsely erhobenen Vorwürfe seien kreditschädigend und unzulässig.

„Unsere Mandantin ist sehr zufrieden über die Entscheidung des Gerichtes“ kommentiert der Anwalt von Wehsely, RA Mag. Michael Pilz, die Einstweilige Verfügung. „NEOS-Gemeinderat Wiederkehr hatte schon in der Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates zugeben müssen, dass Wehsely für den Wirtschaftsplan 2018 nicht verantwortlich war. Dass er und seine Partei dennoch und nachträglich in der Öffentlichkeit die unrichtigen Vorwürfe falscher Buchungen erhoben haben, zeigt leider, dass es den NEOS nicht um das Wohl der Stadt, sondern das Einsammeln von politischem Kleingeld auf Basis unwahrer Behauptungen geht. Frau Mag. Wehsely ist zwar nicht mehr in der Politik tätig, wird es aber dennoch nicht zulassen, dass sie durch falsche, parteipolitisch motivierte Anwürfe in ihrem guten Ruf geschädigt wird.“

Die Einstweilige Verfügung ist ab sofort wirksam. Mag. Sonja Wehsely ist seit ihrem freiwilligen Rücktritt als Gesundheitsstadträtin beruflich in Deutschland tätig. Sie übt keine politischen Funktionen mehr aus.

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