VSV/Kolba: Öffentliche Verhandlungen erfordern Veröffentlichung von Verhandlungsterminen
Wien (OTS) – Gestern wurde am Landesgericht Eisenstadt eine Schadenersatzklage gegen VW verhandelt. Der Kunde und Kläger wollte sich – zur Vorbereitung – andere Verfahren gegen VW als Zuseher ansehen. Er fragte um eine Liste von Verhandlungsterminen an. Das Gericht lehnte ab. Verstoss gegen Datenschutz und im Übrigen gäbe es solche Listen nicht.
”Der Grundsatz der öffentlichen mündlichen Verhandlung steht in unserer Verfassung, doch ohne Bekanntgabe einer Verfahrensliste ist dieser Grundsatz zahnlos,” kritisiert Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines. “Das weiss das Justizministerium sehr genau, hat aber nichts dafür getan, den Missstand abzustellen.”
Es geht auch anders: Der Kläger hatte auch beim Handelsgericht Wien dieselbe Anfrage gestellt. Und hier hatte er innerhalb kurzer Frist eine Verhandlungsliste.
“Es ist untragbar, dass es der Willkür der einzelnen Gerichte unterliegt, wie sie den Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit von Verhandlungen leben. Der Justizminister ist aufgefordert, hier Vereinheitlichung und Abhilfe zu schaffen,” fordert Kolba.
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