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WKO: Kinderbetreuungsangebot auch im Sommer durchgängig gewährleisten

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Wien (OTS) – „Beim Urlaubsrecht besteht kein Handlungsbedarf, denn die Rechtslage ist in Österreich bereits jetzt arbeitnehmerfreundlich: Die Österreicher haben mit 25 bzw. 30 Urlaubs- und 13 Feiertagen weit mehr freie Tage als der EU-Schnitt. Stattdessen wäre es sinnvoller, das Angebot für Kinderbetreuung auch in den Sommermonaten durchgängig zu gewährleisten“, betont der stv. Leiter der sozialpolitischen Abteilung in der WKÖ, Rolf Gleißner.

Die Urlaubsplanung werde in den Betrieben einvernehmlich – zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vereinbart und dabei auf die Betreuungsnotwendigkeiten von Eltern Rücksicht genommen. In Deutschland hingegen kann der Arbeitgeber Urlaub unter bestimmten Bedingungen auch einseitig anordnen. Zudem können heimische Arbeitnehmer einen Urlaubstag – den persönlichen Feiertag – nach Vorankündigung frei wählen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss.

„Die einvernehmliche Praxis funktioniert in Österreich. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist aber abzulehnen, denn der Betrieb von Geschäften, Gaststätten und Verkehrsmitteln, etc. ist ja auch im Sommer voll aufrechtzuerhalten. Je umfassender das Angebot von Kinderbetreuung auch in den Sommermonaten ist, umso deutlicher können die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder während der Ferienzeit entlastet werden“, so Gleißner. Abgelehnt wird von ihm die Forderung nach sechs Wochen Urlaub für alle. Das würde die Betriebe mit untragbaren Kosten belasten. (PWK327/us)

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