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Drohnen-Spaß im Urlaub kann teuer werden

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Wien (OTS) – Der Drohnen-Boom hält an – und das grenzübergreifend. Auch im Sommerurlaub ist das kleine und meist preisgünstige Flugobjekt mit im Gepäck. Doch Vorsicht: in den Top-Urlaubsländern der Österreicher gelten recht unterschiedliche Regelungen und Gesetze hinsichtlich der Drohnennutzung. „Besitzerinnen oder Besitzer von Drohnen sind sich der Risiken und drohenden Strafen meist gar nicht bewusst. Diese können im jeweiligen Urlaubsland durchaus teuer ausfallen“, sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung.

Große Unterschiede in Urlaubsländern

In Italien gelten in vielen Städten wie Rom, Venedig und über dem Vatikan Flugverbote für Drohnen. Darüber hinaus ist es verboten an Stränden zu fliegen, wenn sich andere Personen dort aufhalten. Eine Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.

In Kroatien ist es Urlaubern verboten, Aufnahmen mit einer Kamera-Drohne zu erstellen. Allgemein dürfen Drohnen nur in Sichtweite und maximal 120 Meter über Grund fliegen. Zudem ist vorab eine Genehmigung der kroatischen Flugsicherheit einzuholen und es besteht Versicherungspflicht. Kroatien hat weiters die Drohnen in Kategorien eingeteilt, bei denen nach Gewicht und Geschwindigkeit unterschieden wird.

In Spanien ist das Fliegen mit Drohnen ohne Anforderungen erlaubt, regionale Behörden können aber eigene Auflagen erlassen. Zudem herrscht ein Nachtflugverbot für Drohnen über zwei Kilogramm und es ist eine Flughöhe von 121,9 Meter einzuhalten. In jedem Fall gibt es eine Kennzeichnungspflicht, d.h. dass an der Drohne eine Plakette mit Namen, Adresse, Seriennummer und Drohnentyp montiert sein muss.

Griechenland hat 2017 verbindliche Regeln für Drohnen-Piloten eingeführt. Drohnen-Flüge sind grundsätzlich erlaubt, allerdings ist vorab eine Erlaubnis einzuholen, wenn die Distanz zwischen Piloten und Drohne mehr als 50 Meter ist. Ohne Genehmigung darf die Drohne in Griechenland nicht höher als 49 Meter über Grund fliegen, außerdem sind Drohnen-Flüge nur bei Tageslicht erlaubt. Wer gegen die griechischen Drohnen-Gesetze verstößt, kann ordentlich zur Kasse gebeten werden: der Strafrahmen bewegt sich zwischen 500 und 250.000 Euro.

Ganz allgemein gelten in jedem Urlaubsland Flugverbotszonen. So ist etwa ein Abstand von mindestens fünf Kilometern zu Flughäfen einzuhalten. Drohnen-Piloten müssen immer in Sichtweite zur Drohne fliegen und auch die Privatsphäre anderer Menschen beachten. Etwaige Verletzungen der Persönlichkeitsrechte sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Drohnen-Haftpflichtversicherung für ganz Europa

„Drohnenbesitzerinnen und -besitzer können sich mit wenigen Klicks online gegen Personen- und Sachschäden absichern. So sind Schadensersatzansprüche und Vermögensschäden bis zu 1,5 Mio. Euro gedeckt“, sagt Wendler. Schon ab 80 Euro Jahresprämie gilt der Versicherungsschutz in ganz Europa. Spielzeugdrohnen (leichter als 250 Gramm) sind je nach Nutzung in der Haushaltsversicherung mitversichert.

Online-Drohnencheck mit wenigen Klicks

Als Orientierungshilfe, ob eine Drohne versichert werden muss, hat die Wiener Städtische auf ihrer Website [wienerstaedtische.at/drohnencheck]
(http://www.wienerstaedtische.at/drohnencheck) einen Drohnencheck
eingeführt. „Drohnenbesitzerinnen und -besitzer können mit Hilfe des Drohnenchecks rasch die nötigen Informationen einholen und unkompliziert eruieren, ob für ihr Flugobjekt Versicherungspflicht besteht. Wenn ja, kann ganz einfach der passende Schutz gewählt und online abgeschlossen werden“, erklärt Wendler.

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