EANS-Adhoc: AGRANA Beteiligungs-AG / Kartellgericht weist Geldbußantrag gegen die AGRANA Zucker GmbH ab | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

EANS-Adhoc: AGRANA Beteiligungs-AG / Kartellgericht weist Geldbußantrag gegen die AGRANA Zucker GmbH ab

0 394

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Kartellverfahren lief seit 2010; Urteil noch nicht rechtskräftig

Kartellfragen
31.05.2019

Wien – Der von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2010 gestellte Antrag auf Entrichtung eines Bußgeldes im Rahmen eines Kartellverfahrens wegen des Verdachtes wettbewerbsbeschränkender Absprachen in Bezug auf Österreich gegen die AGRANA Zucker GmbH, Wien, und die Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, wurde vom Kartellgericht Wien abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Diese Meldung steht auf Deutsch und Englisch unter www.agrana.com [http:// www.agrana.com/] zur Verfügung.

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: AGRANA Beteiligungs-AG
F.-W.-Raiffeisen-Platz 1
A-1020 Wien
Telefon: +43-1-21137-0
FAX: +43-1-21137-12926
Email: info.ab@agrana.com
WWW: www.agrana.com
ISIN: AT000AGRANA3
Indizes: WBI
Börsen: Berlin, Wien, Stuttgart, Frankfurt
Sprache: Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. AGRANA Beteiligungs-AG

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.