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HOTREC fordert faire Wettbewerbsbedingungen für Europas Tourismusbranche

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Wien (OTS) – „Wir sind den EU-Institutionen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit in den vergangenen 5 Jahren dankbar und freuen uns auf eine noch intensivere Partnerschaft in der Zukunft. Denn eines der wichtigen Ziele der EU muss es sein, wertschöpfungsstarkes Wachstum und attraktive, sichere Beschäftigung durch den Tourismus in Europas Regionen zu erhalten und zu stärken“, betonte Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), anlässlich der 78. Generalversammlung von HOTREC, des Europäischen Dachverbandes der Hotels, Restaurants und Cafés, heute in Helsinki.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Europawahl pochten die HOTREC-Mitglieder auf Umsetzung ihre 5 Kernforderungen für die europäische Tourismusbranche:

  • Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Betriebe in der Beherbergungs- und Gastronomiebranche, vor allem vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Anbietern über "Collaborative bzw. Sharing Economy“- Plattformen, wie z.B. Airbnb, sowie damit verbundene Mikrounternehmen.
  • Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens, insbesondere der E-Commerce-Richtlinie, zur Regelung der Haftung von Online-Plattformen, um deren immer stärker werdenden Präsenz am Markt gerecht zu werden.
  • Festlegung einer neuen Agenda für eine bessere Rechtsetzung, die sich auf grenzüberschreitende Themen konzentriert, aber auch sektorspezifische Anliegen berücksichtigt.
  • Vorrang und Förderung freiwilliger Initiativen im Bereich der Lebensmittelpolitik anstelle eines Top-Down-Ansatzes durch EU-Regulierungen.
  • Bekämpfung des Fachkräftemangels durch konkrete politische Maßnahmen.

„Die Gastgewerbebranche ist mit ihren 2 Millionen Betrieben und 11,9 Millionen Arbeitnehmern ein treibender Motor für die europäische Wirtschaft und hat in den vergangenen 4 Jahren 1,6 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen. Es ist ein dynamisch wachsender Sektor, dem auch in den kommenden 5 Jahren unbedingt Gehör geschenkt werden muss“, so Kraus-Winkler abschließend. (PWK269/ES)

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