Rossmann zu CETA: Sonderklagerechte sind besonders zu beklagen
Wien (OTS) – Die heutige Entscheidung des EuGH, dass Sonderklagerechte für Investoren mit Unionsrecht vereinbar sind, erachtet Bruno Rossmann, Klubobmann von JETZT, für bedenklich: „Es kann doch nicht sein, dass zum Schutz vor Diskriminierung genau eine solche etabliert wird: nämlich eine bevorzugte Rechtsstellung von Investoren.“ Für Rossmann bleibt die Kritik an Investitionsschutzabkommen aufrecht: „Wenn wichtige umweltpolitische Entscheidungen ständig mit potenziellen Klagen ausländischer Investoren aufgewogen werden müssen, schaffen wir uns ein demokratiepolitisches Problem. Die Politik ist vorrangig der Bevölkerung und der Verfassung ihres Landes verpflichtet und nicht fragwürdig ausgeweiteten Eigentumsrechten ausländischer Investoren.“
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