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EU Justizbarometer 2019 – Österreich schneidet besonders gut ab

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Wien (OTS) – Am 26. April 2019 präsentierte die Europäische Kommission die wichtigsten Ergebnisse der siebten Ausgabe des EU Justizbarometers.
Das EU Justizbarometer 2019 beinhaltet auch die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfragen, um die Wahrnehmung der richterlichen Unabhängigkeit in der EU bei den Bürgern und Unternehmen näher zu untersuchen.

Hintergrund

Wie unabhängig sind die Justizsysteme, wie lange dauern Gerichtsverfahren und wie ist der Ruf der Justiz bei den Menschen in der Europäischen Union? Antworten auf diese Fragen liefert das EU Justizbarometer, das die nationalen Justizsysteme in der EU bewertet und vergleicht. Untersucht wurden unter anderem die Länge der Gerichtsverfahren, die Verfahrensabschlussquote, die Anzahl der anhängigen Verfahren und die Unabhängigkeit der Justiz in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Mit dem Informationsinstrument des EU Justizbarometers sollen etwaige Unzulänglichkeiten, Verbesserungen und Beispiele guter Praxis ermittelt werden.
Weiters wird auf Trends bei der Arbeitsweise nationaler Justizsysteme aufmerksam gemacht. Beabsichtigt ist dabei aber nicht, eine Art Rangliste zu erstellen, sondern auf der Grundlage verschiedener Indikatoren, die für alle Mitgliedstaaten von gemeinsamem Interesse sind, einen Überblick über alle Justizsysteme zu bieten.

Ergebnis

Österreich schneidet bei vielen Indikatoren des EU-Justizbarometers besonders gut ab: Bei der Verfahrensdauer in Zivil-, Handels- und sonstigen Verfahren (d.h. in allen Verfahren außer Strafverfahren) befindet sich die österreichische Justiz unter den viertschnellsten Ländern der EU. In streitigen Zivil- und Handelssachen belegt Österreich den ausgezeichneten dritten Rang.
„Das EU-Justizbarometer zeigt das große Vertrauen und das hohe Ansehen, das die österreichische Justiz großes Vertrauen bei der Bevölkerung genießt. Das ist vor allem der hervorragenden Leistungen, gelebten Werte und hohen Ansprüche aller in der Justiz Tätigen zu verdanken“, zeigt sich Justizminister Josef Moser erfreut. „Die Justiz hat als dritte Staatsgewalt die Aufgabe unabhängig zu handeln und sowohl die Demokratie als auch die Rechte der Menschen in unserem Land zu schützen“, so Moser weiter.

Eine besondere Herausforderung sind die Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit. „Wir sind uns der Problematik im Bereich der Verwaltungsverfahren bewusst und haben hier im letzten Jahr bereits umfangreiche organisatorische und personelle Reform-Maßnahmen gesetzt. Dazu gehören unter anderem die Übernahme des BVwG in den IT-Bereich des BMVRDJ oder die Einführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten zur Steigerung der Effizienz in der Verfahrens- und Verhandlungsführung“, fügt Moser hinzu. „Doch trotz all dieser Maßnahmen stoßen wir jetzt an unsere Grenzen, da unsere Personalkapazitäten massiv unseren Bedarf unterschreiten. Ich bin hier bereits mit dem Finanzminister in Gesprächen.“

Im Bereich E-Justice liegt Österreich wiederholt im Spitzenfeld. „Die österreichische Justiz ist eine der modernsten und gehört zu den absoluten Vorreitern im Bereich Digitalisierung. Unsere heuer angelaufene Digitalisierungsinitiative „Justiz 3.0“ beinhaltet eine Fülle an Maßnahmen, die viele Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, sowie für den Wirtschaftsstandort Österreich bringen wird“, so Reformminister Moser.

Im Bereich der wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz liegt Österreich auf dem ebenfalls ausgezeichneten dritten Rang in der EU hinter Dänemark und Finnland. „Die Justiz hat den Auftrag die Rechtsstaatlichkeit und die Freiheit der Menschen zu schützen. Das erwartet sich die österreichische Bevölkerung von uns und das erwartet sie sich auch zu Recht“, so Moser weiter.

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