BFA: Klarstellung zu Festnahme eines Fremden in Salzburg | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

BFA: Klarstellung zu Festnahme eines Fremden in Salzburg

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Wien (OTS) – Wie in mehreren Medien berichtet wird, handelt es sich bei dem am Freitag festgenommenen gambischen Staatsangehörigen um einen Fremden, jedoch um keinen Asylwerber. Die Festnahme wurde auf Basis der vorhandenen rechtlichen Grundlagen durchgeführt und die verhängte Schubhaft dient der Umsetzung einer rechtsstaatlichen Entscheidung. Es wird eine Überstellung nach Italien erfolgen – und nicht nach Gambia.

Der Betroffene war in den vergangenen beiden Jahren bereits mehrfach aufgrund der Zuständigkeit Italiens laut Dublin-Verordnung nach Italien überstellt worden. Trotzdem ist er wiederholt illegal ins Bundesgebiet eingereist. Nachdem das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vom neuerlichen illegalen Aufenthalt Kenntnis erlangte, wurde der Fremde im Zuge einer Einvernahme erneut aufgefordert, seiner Ausreiseverpflichtung nachzukommen.

Allen Beteiligten war also der mehr als unsichere Aufenthalt des Gambiers in Österreich bewusst. Trotz zahlreicher Aufforderungen seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zeigte der Fremde keinerlei Kooperationsbereitschaft und kam seiner Verpflichtung zur Mitwirkung nicht nach. Ihm muss klar gewesen sein, dass auch eine Eheschließung an seinem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert.

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