Rechnungshofbericht zur „Aktenaffäre“: | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Rechnungshofbericht zur „Aktenaffäre“:

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Linz (OTS) – Die Abteilung Verwaltungsstrafen wurde vom 30.10.2017 bis 30.8.2018 vom Bundesrechnungshof geprüft. Zum Rohbericht, der am 17.9.2018 bei der Stadt Linz einlangte, gab die Stadt am 11.12.2018 eine Stellungnahme ab. Nunmehr wurde der endgültige Bericht des Bundesrechnungshofes veröffentlicht. In der Stellungnahme der Stadt Linz wird darauf hingewiesen, dass bereits seit dem Vorliegen des Rohberichts durch den Magistrat aktiv 75 Prozent der Rechnungshof-Empfehlungen umgesetzt wurden.

Der Bundesrechnungshof spricht in seinem Bericht 48 Empfehlungen aus, davon betreffen zwei Empfehlungen Land Oberösterreich und Stadt Linz gemeinsam.

Seit Bekanntwerden der Verjährung von Verwaltungsstrafanzeigen, den Kontrollamtsberichten und insbesondere nach Vorliegen des Rohberichtes des Bundesrechnungshofes hat die Stadt Linz entsprechende personelle und organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Der Personalstand wurde seit dem Jahr 2016 auf aktuell 18 Personaleinheiten erhöht. Bestehende IT-Lösungen wurden verbessert, im Kontakt mit Bund und Land wird eine gemeinsame IT-Lösung angestrebt. Die Kontrollmechanismen wurden zielgerichtet weiterentwickelt und neue zusätzlich implementiert. Auch das vom Rechnungshof geforderte Vier-Augen-Prinzip bei der Einstellung von Verwaltungsstrafverfahren wurde bereits umgesetzt.

Von den 48 Empfehlungen des Bundesrechnungshofes hat die Stadt Linz seit Herbst letzten Jahres 36 bereits umgesetzt, fünf Empfehlungen befinden sich derzeit in Umsetzung, weitere fünf werden auf ihre Realisierungsmöglichkeit geprüft, zwei Empfehlungen betreffen Anliegen, die Land Oberösterreich und Stadt Linz gemeinsam an den Bund herantragen sollen. Somit folgte die Stadt seit Herbst letzten Jahres 75 Prozent der Empfehlungen des Rechnungshofes.

Um sicher zu stellen, dass die derzeitige Organisationsform den Anforderungen genügt, prüfte zusätzlich noch Dr. Herbert Prucher als externer Berater die Abteilung Verwaltungsstrafen. Aus seiner Sicht sind die vom Kontrollamt sowie vom Rechnungshof aufgestellten Forderungen und Empfehlungen umgesetzt worden oder befinden sich in Bearbeitung. Die Personalsituation wird als ausreichend betrachtet. An der Umsetzung der Kritikpunkte am EDV-System ELAK wird konsequent gearbeitet. Die interne Kontrolle wurde vollkommen überarbeitet – es finden laufend wöchentlich, monatlich, quartalsweise sowie halbjährlich unterschiedliche Überprüfungsschritte statt, um eine korrekte Aktenbearbeitung sicherzustellen. Zusammenfassend stellte Dr. Prucher in seinem Bericht vom 26. März 2019 fest, dass die bereits gesetzten Maßnahmen viele Problemstellungen der Vergangenheit nicht mehr zulassen. Notwendige Optimierungen formuliert er bei der Erarbeitung eines Organisationshandbuchs, eines technischen Supports, um Prozesse neu aufzusetzen und weiterzuentwickeln, eine Weiterentwicklung des ELAK, sowie eine Optimierung der Kommunikation mit dem zuständigen Mitglied der Stadtregierung durch Statusberichte.

Gegen den Vorwurf der Mitverursachung der Verzögerungen bei der Aufarbeitung gegen den Bürgermeister, die Magistratsdirektorin und die Geschäftsbereichsleitung hat die Stadt Linz Stellung bezogen. Die Stadt Linz hat seit vollständiger Kenntnis der Sachlage alles Denkbare getan sowie eine Vielzahl von organisatorischen und personellen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Bearbeitung vergangener und aktueller Verwaltungsstrafanzeigen gesetzt. Somit erfolgt seit August 2017 eine korrekte Bearbeitung durch die Behörde. Kein einziger der Ende 2018/Anfang 2019 von der Finanzpolizei geäußerten Vorwürfe wegen neuerlichen Verjährungen auf Grund von Untätigkeit der Behörde hat sich als richtig herausgestellt. Seit Anfang September 2017 kam es zu keinen weiteren Verjährungen wegen Untätigkeit der Strafbehörde.

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