SOS Mitmensch: Justiz sieht in diskriminierenden Forderungen der FPÖ Wien keine Verhetzung
Wien (OTS) – Mit Sorge reagiert SOS Mitmensch auf die Entscheidung des Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft Wien, kein Ermittlungsverfahren gegen die FPÖ Wien sowie die FPÖ Politiker Dominik Nepp, Michael Eischer und Klemens Resch wegen der Forderung nach Ausschluss von Musliminnen und Muslimen vom Zugang zum Gemeindebau einzuleiten.
„Es ist zu befürchten, dass die Entscheidung der Justiz von politischen Hetzern als Freibrief gedeutet wird, weiter Hass zu säen. Politiker, die Menschen alleine aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit kollektiv als nachbarschaftsunwürdig beschimpfen und kollektive Diskriminierung einfordern, überschreiten gefährliche Grenzen“, zeigt sich Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch, besorgt.
Im November vergangenen Jahres hatte SOS Mitmensch der Staatsanwaltschaft Wien eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der Verhetzung und der NS-Wiederbetätigung durch die FPÖ Wien und FPÖ-Politiker übermittelt. Anlass waren Aussendungen der FPÖ, in denen der Ausschluss von Musliminnen und Muslimen vom weiteren Zugang zum Gemeindebau gefordert wurde. SOS Mitmensch bezeichnete die Aussagen und Forderungen der FPÖ als „diskriminierend und zutiefst herabwürdigend gegenüber Musliminnen und Muslime“. Darüber hinaus würde die Forderung nach Ausschluss aus dem Gemeindebau alleine aufgrund der Religionszugehörigkeit einem Teilbereich der rassistischen Politik der Nationalsozialisten entsprechen, so SOS Mitmensch in der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. SOS Mitmensch verwies darauf, dass es 1938 zu den ersten Maßnahmen der Nationalsozialisten gehört hatte, Juden auf Grundlage der „Rassengesetze“ den Zugang zum Gemeindebau zu verwehren. Darüber hinaus seien über 2.000 Kündigungsverfahren gegen jüdische Mieterinnen und Mieter in Gemeindebauten eingeleitet worden, wie Herbert Exenberger, Johann Koß und Brigitte Ungar-Klein in ihrer Recherche zu den Auswirkungen der Machtübernahme der Nazis auf die Wohnungspolitik in Wien festgehalten haben. Jetzt hat die Justiz entschieden, kein Ermittlungsverfahren gegen die FPÖ Wien und die angezeigten FPÖ-Politiker einzuleiten, weil laut Staatsanwaltschaft „kein Anfangsverdacht bestehe“.
„Wer den Ausschluss von Menschen alleine aufgrund der Herkunft oder Religionszugehörigkeit fordert, betreibt ein Projekt der Gesellschaftszerstörung. Solchen Versuchen der Gesellschaftszerstörung sollte von der Justiz kein zu breiter Spielraum eingeräumt werden“, betont Pollak und kündigt an, der Entscheidung der Justiz, für die es bislang von offizieller Seite keine ausführliche Begründung gebe, auf den Grund gehen zu wollen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. SOS Mitmensch