Irmgard Griss: Freigesprochene in Strafverfahren verdienen einen fairen Kostenersatz
Wien (OTS) – „Die geltende Kostenregelungen für Freigesprochene eines Strafverfahrens sind absolut unbefriedigend“, kritisiert NEOS-Allianzpartnerin und Justizsprecherin Irmgard Griss. Derzeit erhalten Angeklagte bei einem Freispruch einen Beitrag zu den „Kosten der Verteidigung“ von maximal 1.000 Euro in bezirksgerichtlichen Verfahren, und bis maximal 10.000 Euro in Geschworenenprozessen. „Diese Beträge reichen bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten eines längeren Strafverfahrens auch für die Betroffenen auch nur annähernd abzudecken“, so Griss
Griss begrüßt deshalb, dass sich die FPÖ der NEOS-Forderung nach einer besseren Regelung für Entschädigung nach Freisprüchen anschließt. NEOS haben bereits einen entsprechenden Antrag im Justizausschuss eingebracht. „Wir werden die FPÖ an ihre Forderung erinnern und freuen uns wenn sie gemeinsam mit der Opposition für unseren Antrag stimmen wird“, schließt Griss.
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