SPÖ fordert Nachbesserung bei Registrierkassenpflicht
Wien (OTS/SK) – Mit einem Entschließungsantrag wird sich die SPÖ in der Nationalratssitzung am Mittwoch für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinbetriebe einsetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Ausnahme für die handelsübliche Bezeichnung gem. RKS-VO, die mit Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen auf den Handel beschränkt und bis 2020 befristet ist, für Unternehmen aus der Sparte Handel unterhalb eines Nettojahresumsatzes von 250.000 Euro unbefristet zu verlängern. Das bedeutet: Diese Betriebe sollen auch künftig Warengruppen zusammenfassen können. Der bürokratische Aufwand wird so auf ein erträgliches Maß beschränkt. ****
„Die verpflichtende Einführung eines Warenwirtschaftssystems ist für kleinere Unternehmen nicht zweckmäßig. Bei der Einführung der Registrierkassenverordnung für den Handel ist darauf Rücksicht genommen worden. Die Ausnahme wurde allerdings befristet und läuft in einem Jahr aus“, erläutert die SPÖ-Nationalratsabgeordnete Doris Margreiter. Eine parlamentarische Anfrage vor wenigen Monaten hat ergeben, dass die Regierung hier keine weiterführenden Maßnahmen anstrebt.
„Wenn diese Regierung von Wirtschaft und Standort spricht, dann meint sie einen engen Zirkel der Wirtschaftselite, der es sich ohnehin richten kann. Die SPÖ möchte ihren Fokus künftig stärker auf die breite Masse der Ein-Personen-Unternehmen und KMUs richten. Sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und stehen vor vielfältigen Herausforderungen“, so Margreiter abschließend. (Schluss) wf/ls
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. SPÖ-Parlamentsklub