FPÖ-Ragger fordert Auflösung des Sozial- und Weiterbildungsfonds und Eingliederung der Kompetenzen in das AMS
Wien (OTS) – „Der SWF ist überbordend aufgebläht und hat inzwischen doppelte Strukturen geschaffen. Die Arbeitskräfteüberlasser zahlen in einen Fonds ein, der Gelder hortet und nicht verhältnismäßig auszahlt“, erklärte heute der freiheitliche NAbg. Mag. Christian Ragger. Mittlerweile sitze der SWF auf einem Berg von rund 20 Millionen Euro, wobei dessen Zwangsbeiträge 0,35% des Umsatzes von Personaldienstleistungsunternehmen verschlingen. Diese Mehrbelastung von rund 10 Millionen Euro pro Jahr komme nicht nur lediglich bruchteilhaft den Arbeitnehmern zu Gute, sondern werde vom gewerkschaftsdominierten Vorstand im Fonds auch noch über Jahre angehäuft. Zudem verhindern diskriminierende Regulierungen eine faire Auszahlung. „Ich fordere daher die Abschaffung des SWF und die Eingliederung der Kompetenzen zur Zeitarbeitnehmerförderung in das AMS“, so Ragger.
„Das große Problem der ausbleibenden Förderungen und der Rückhaltung von Geldern erklärt sich durch die Ohnmacht der Unternehmen, Einfluss auf die Fördermaßnahmen auszuüben. Unternehmen, in denen auch schon vor der Einrichtung des Fonds 2013 unter Sozialminister Rudolf Hundstorfer interne Weiterbildungsmaßnahmen vorhandenen waren, sind einer beträchtlichen Mehrbelastung ausgesetzt. Von einer Förderung kann kaum die Rede sein, ist es doch das eigene Geld, welches sozialistisch umverteilt wird. Undurchsichtige und unterschiedliche Fördermaßnahmen für kleine und große Unternehmen erinnern an Wettbewerbsfälschung, da beispielsweise einem Betrieb, welcher im Wachsen begriffen ist, durch die Staffelung Fördermittel abhandenkommen könnten. Ein weiteres Problem stellt die Deckelung von rund 66.000 Euro pro Jahr und Unternehmen dar, obwohl diese oft ein Vielfaches einzahlen. Hier müssen mehr Förderungen ausgezahlt werden“, betonte Ragger.
„Da der SWF jedoch auch keinerlei Bedarfserhebung durchführt und -abgesehen von Rückmeldungen der Weiterbildungsteilnehmer, auf welche dieser angewiesen ist – auch nicht die Zweckmäßigkeit von Maßnahmen prüfen kann, was aber eben seiner gesetzlichen Verpflichtung entsprechen würde, ist es sinnvoller, die Kompetenz der Weiterbildung von Zeitarbeitern dem AMS zuzuführen, welcher bereits über einen hohen Grad an Automatisierung bei Datenerhebungen verfügt und Datenbanken zur Nachvollziehbarkeit erstellen könnte“, so der freiheitliche Nationalratsabgeordnete.
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