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AK Praxistest Kryptowährungen 2: Achtung, Spesenfalle!

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Wien (OTS) – Beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen gibt es eine Vielfalt an Spesen. Meist bleibt im Dunklen, welche Spesen wirklich anfallen. Das zeigt ein AK Praxistest beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen bei Verkaufsstellen und Online-Plattformen.

Die AK kaufte verschiedene Kryptowährungen in Verkaufsstellen wie Post, Trafiken oder Stores, an Behebungsautomaten sowie auf fünf Online-Plattformen. Kurze Zeit später tausche sie die Bitcoins & Co wieder in Euro zurück. Der AK Praxistest zeigt bei den Spesen:

+ Erhebliche Spesen: Die Spesen können empfindlich hoch ausfallen. Das zeigte eine Online-Analyse von 102 Behebungsautomaten in Wien (Quelle: https://coinatmradar.com). An Automaten, an denen Kryptowährungen behoben werden können, gibt es höchst unterschiedliche Spesen für den Kauf und Verkauf. Beim Ankauf von Kryptowährungen fallen im Schnitt 4,9 Prozent an, beim Verkauf im Schnitt fünf Prozent – im teuersten Fall bis zu zehn Prozent. Unterschiedliche Spesen gibt es bei ein und demselben Anbieter von Automaten.

+ Unklare Spesen: Die Kauf- und Verkaufspesen sowie sonstige Spesen wie „Transaktionsgebühren“ sind nicht immer klar ersichtlich. Das zeigte beispielsweise der Kauf in einem Store, wo die Kauf- und Verkaufspesen nur mündlich (fünf Prozent) genannt, aber nicht auf dem Kaufbeleg ausgewiesen waren.

+ Bemerkenswert viele Spesen: Beim Kauf von Kryptowährungen auf Online-Plattformen gibt es eine erhebliche Spesenvielfalt. So können Bank- bzw.
Überweisungsspesen (bis zu 3,6 Prozent) anfallen, wenn Geld einbezahlt wird. Für den Kryptokauf ist im Regelfall eine E-Wallet notwendig, also eine digitale Geldbörse, wo die Währungen verwahrt werden. Es können auf der digitalen Geldbörse (Wallet) beispielsweise Verwahrungsspesen („Wallet deposit fees“) oder Abhebegebühren („Wallet withdraw fees“) anfallen.

AK Konsumentenschützer Christian Prantner resümiert: „Der Kauf und Verkauf der Krypotwährungen ist intransparent. Das liegt nicht nur an der Höhe der Spesen und der Spesenvielfalt, sondern auch daran, dass öfters unklar blieb, welche Kurse verrechnet und welche Spesen wirklich anfallen.“ Als Beispiel nennt Prantner die Transaktionsgebühren („transaction fee“), die dem “Schürfer“ (Miner) bezahlt werden, der mit Rechnerleistung die Kryptowährung erzeugt („schürft“). Diese waren zum Beispiel an einem Behebungsautomaten am Display, aber nicht am schriftlichen Transaktionsbeleg ausgewiesen. „Für Durchschnittskonsumenten ist es daher fast unmöglich, die höchst schwankenden Kurse von Kryptowährungen zu bewerten“, sagt der AK Konsumentenschützer.

SERVICE: Den AK Test Kryptowährungen finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at

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