Tabakmonopol, Katastrophenschutz, Finanzausgleich: Plenartag schließt mit Finanzgesetzen
Wien (PK) – Sechs Finanzgesetze schlossen heute den Plenartag im Nationalrat ab. Zunächst verabschiedeten die Abgeordneten Änderungen im Tabakmonopolgesetz, die es der Monopolverwaltung ermöglichen, für ihre Leistungen Gebühren einzuheben. Durch Adaptionen des Tabaksteuergesetzes wiederum soll in Zukunft der Verkauf von Tabak zum Erhitzen erlaubt werden. Weitere Beschlüsse betrafen die Aufstockung internationaler Entwicklungsfonds, Leistungen aus dem Katastrophenfonds für die steirische Gemeinde Gasen sowie Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder für den Ausbau der Elementarpädagogik. Schließlich genehmigten die Abgeordneten auch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Großbritannien.
Verkauf von Tabakprodukten zum Erhitzen künftig erlaubt
Durch die mehrheitlich angenommenen Änderungen des Tabakmonopolgesetzes werden im Einzelnen die Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung festgeschrieben, die nun künftig für ihre Leistungen Gebühren einheben kann. Beschlossen wurde überdies ein von den Regierungsparteien eingebrachter §27-Antrag auf Änderung des Tabaksteuergesetzes, der die rechtliche Grundlage für den Verkauf von Tabak zum Erhitzen in Trafiken enthält.
ÖVP-Abgeordneter Peter Haubner begrüßte die Maßnahme im Sinne der Wettbewerbsgleichheit für die österreichischen Trafiken. Der Finanzminister erhalte nun durch die Freigabe von erhitztem Tabak Steuereinnahmen, freute sich FPÖ-Mandatar Peter Wurm.
Internationale Entwicklungsfonds werden wieder aufgefüllt
Zur finanziellen Unterstützung von Entwicklungsländern soll der internationale Entwicklungsfonds vonseiten Österreichs durch das einstimmig beschlossene IFI-Beitragsgesetz 2018 mit folgenden Kapitalanteilen unterstützt werden: 1.507 zusätzliche Anteile in Höhe von 120.635 US-Dollar im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, sowie 2.025 zusätzliche Anteile in selber Höhe für die selektive Kapitalerhöhung. Die Internationale Finanzkorporation sieht vonseiten Österreichs 173.475 zusätzliche Kapitalanteile von je 1.000 US-Dollar vor. Der von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwaltete Globale Umweltfazilität-Treuhandfonds wird zum siebenten Mal mit 50,5 Mio. € aufgestockt. Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung wird zum elften Mal mit einem österreichischen Beitrag von 16 Mio. € wieder aufgefüllt. Die öffentliche Verschuldung wird sich durch Beitragsleistungen bis Ende des Jahres 2047 um 0,04 % des BIP bzw. 249 Mio. € erhöhen.
Petra Bayr (SPÖ) sah in der Auffüllung einen Beitrag zur Förderung von Entwicklungs- und Schwellenländern sowie zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.
5,3 Mio. € aus Katastrophenfonds für Schutzmaßnahmen im steirischen Hochwassergebiet Gasen
Die steirische Gemeinde Gasen, die stark von wiederkehrenden Hochwässern aus dem Gasenbach und den Wildbachzubringern betroffen ist, wird finanzielle Mittel aus dem Katastrophenschutzfonds erhalten. Eine entsprechende Novelle des Katastroph enschutzgesetzes wurde einstimmig angenommen. Konkret werden für die Gemeinde rund 3,2 Mio. € sowie für das Bundesland Steiermark rund 2 Mio. € zur anteiligen Finanzierung der geplanten Schutzmaßnahmen gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz zur Verfügung gestellt.
Der Bau von wichtigen Hochwasserschutzmaßnahmen sei nun sichergestellt, freuten sich Maximilian Linder (FPÖ) und die beiden ÖVP-Abgeordneten Franz Leonhard Eßl und Klaus Lindinger.
Zweckzuschüsse für Elementarpädagogik
Die gesetzliche Grundlage für die Zweckzuschüsse für die Elementarpädagogik der nächsten Kindergartenjahre auf Basis der 15a-Vereinbarung wird mit der einer Novelle im Finanzausgleichsgesetz geschaffen, die das Plenum mit den Stimmen der Regierungsparteien passierte. Durch den Abschluss einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde die Finanzierung für die nächsten vier Kindergartenjahre bereits gesichert. Die Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder für den Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots, der frühen sprachlichen Förderung und des beitragsfreien Besuchs von elementaren Bildungseinrichtungen betragen 125 Mio. € im Kindergartenjahr 2018/2019 sowie jeweils 142,5 Mio. € in den Kindergartenjahren 2019/2020 bis 2021/22.
Ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien sieht die Gewährung einer einmaligen Zuweisung in der Höhe von rund 6,7 Mio. € an das Land Salzburg zur Unterstützung bei der Bewältigung des Aufwands im Zusammenhang mit einer Geldbuße wegen der Manipulation von Schuldendaten vor.
Nikolaus Berlakovich (ÖVP) begrüßte die Einigung, die nun Planungssicherheit für die Gemeinden bringe und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitrage. Wichtig sei es, dass auch im ländlichen Raum die Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebaut werden. Fast eine halbe Milliarde Euro könne nun bis 2020 in Kinderbetreuungseinrichtungen investiert werden, bestätigte Carmen Schimanek (FPÖ). Die Länder würden das Geld vielfach nach dem Gießkannenprinzip verteilen, ohne einen einzigen Betreuungsplatz zu schaffen, merkte Schimaneks Fraktionskollege Erwin Angerer mit Blick auf Kärnten kritisch an. Besser wäre es, den Gemeinden die Mittel direkt zur Verfügung zu stellen.
Sonja Hammerschmid (SPÖ) beklagte ebenso wie Selma Yildirim (SPÖ) das Fehlen einer Aufgabenorientierung und argumentierte, es wäre nun nicht möglich, die Mittel treffsicher an jene Schulen zu verteilen, die diese am meisten brauchen. Ähnlich kritisch äußerte sich auch Bruno Rossmann (JETZT), der das Scheitern einer Einigung über die Aufgabenorientierung als Bankrotterklärung des Föderalismus bezeichnete.
NEOS-Mandatar Josef Schellhorn drängte in einem Entschließungsantrag auf die Umsetzung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs, um eine treffsichere Verwendung der Gelder für den Ausbau und den Erhalt von Kindergärten sowie den Bereich der Pflichtschulen zu gewährleisten. Ziel müsse es sein, die Finanzierung der Kindergärten langfristig auf sichere Beine zu stellen. Seine Initiative blieb allerdings in der Minderheit.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien und Nordirland
Einstimmig wurde schließlich ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich einerseits und Großbritannien und Nordirland andererseits zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung genehmigt. Mit dem Staatsvertrag sollen Steuerumgehungen und Gewinnverlagerungen bekämpft werden, da multinationale Unternehmen oft Differenzen zwischen nationalen Bestimmungen nutzen würden, um Steuerschulden zu reduzieren oder sogar zu beseitigen.
ÖVP-Abgeordneter Franz Leonhard Eßl erwartet sich von dem Abkommen eine weitere Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern. (Schluss) hof
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