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Verfassungsausschuss billigt Gehaltsabschluss für den Öffentlichen Dienst

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Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat den Gehaltsabschluss für den Öffentlichen Dienst gebilligt. Zwischen 2,51% und 3,45% werden die Gehälter der BeamtInnen und Vertragsbediensteten des Bundes demnach ab 1. Jänner steigen. Im Durchschnitt bedeutet das ein Erhöhung um 2,76%. Hohe Politikergehälter werden hingegen neuerlich eingefroren. Für Abgeordnete ist ein Plus von 2% vorgesehen, zudem werden die Spesenregelungen adaptiert und auch den Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat ermöglicht, einen parlamentarischen Mitarbeiter zu beschäftigen. Die Beschlüsse im Ausschuss fielen teils einstimmig, teils mehrheitlich.

Neues Gehaltsschema für Schulaufsicht, mehr Einsatzmöglichkeit für RichteramtsanwärterInnen

Eingebaut ist der Gehaltsabschluss für den Öffentlichen Dienst in eine umfangreiche Dienstrechts-Novelle ( 352 d.B. ), die wieder zahlreiche Detailänderungen für BeamtInnen und Vertragsbedienstete bringt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1331/2018 ). So wird mit dem Paket etwa der neuen, ab Jänner 2019 geltenden, Behördenstruktur im Schulbereich, Stichwort Bildungsdirektionen, Rechnung getragen, wobei der von den Koalitionsparteien eingebrachte Abänderungsantrag hierzu noch einige Präzisierungen enthält.

Weitere Punkte betreffen eine Flexibilisierung von Telearbeit, die Ausdehnung der Wiedereingliederungsteilzeit auf BeamtInnen und beamtetes Lehrpersonal, die Beschleunigung von Aufnahmeverfahren im Exekutivdienst, der Ausbau von „Fachkarrieren“ und die bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit. Außerdem werden einheitliche Bestimmungen für den Aufbau von Zeitguthaben für Bedienstete mit All-In-Verträge festgelegt, die Unvereinbarkeitsbestimmungen für RichterInnen adaptiert und die Einsatzmöglichkeiten für RichteramtsanwärterInnen ausgeweitet. Mit Mehrkosten durch die neuen Regelungen rechnet die Regierung nicht, der Gehaltsabschluss schlägt sich laut dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Vizekanzler Heinz-Christian Strache im Budget mit 375 Mio. € zu Buche.

Mit dem Gesetzespaket mitverhandelt wurde ein Entschließungsantrag der NEOS ( 315/A(E) ), der auf eine Angleichung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den privaten Sektor abzielt. Insbesondere ist es Abgeordnetem Gerald Loacker ein Dorn im Auge, dass es im öffentlichen Dienst eine bezahlte Mittagspause gibt. Er sieht darin ein unfaires Privileg auf Kosten der SteuerzahlerInnen.

Ausdrücklich begrüßt wurde der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst von Werner Herbert (FPÖ), Gertraud Salzmann (ÖVP), Angela Lueger (SPÖ) und Friedrich Ofenauer (ÖVP). Damit bringe man den öffentlich Bediensteten die angebrachte Wertschätzung und Anerkennung entgegen, sagte Herbert. Salzmann wies zudem darauf hin, dass etliche der in der Dienstrechts-Novelle verankerten Maßnahmen wie die Flexibilisierung der Telearbeit sowie die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit vor allem auch Frauen zugute kommen, denen damit der Zugang zur Korridorpension eröffnet wird.

Novelle zum Ausschreibungsgesetz: Koalition sieht Fehlinterpretation

Eine intensive Diskussion entspannte sich im Ausschuss über die in der Dienstrechts-Novelle ebenfalls enthaltene Adaptierung des Ausschreibungsgesetzes. Nach Meinung von Alfred Noll (JETZT) wird es dadurch künftig möglich, politische BeamtInnen ohne Ausschreibung in der Verwaltung zu installieren. Auch die SPÖ-Abgeordneten Angela Lueger, Johannes Jarolim und Selma Yildirim sowie NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak äußerten ähnliche Bedenken. Man spreche schon von einer „Günstlingsöffnungsklausel“, sagte etwa Jarolim. Der Passus widerspricht laut Lueger außerdem dem Versprechen der Regierung, die Verwaltung schlank zu halten.

FPÖ-Abgeordneter Herbert und Wolfgang Gerstl (ÖVP) hielten dem entgegen, dass die Bestimmung von der Opposition falsch interpretiert werde. Es gehe ausschließlich um die Einrichtung eines Unterstützungsapparats für die ehrenamtlich tätigen ExpertInnen des beim Bundeskanzleramt angedockten Think-Tanks, versicherte Gerstl. Für die MitarbeiterInnen dieses Unterstützungsapparats solle, analog zur schon geltenden Bestimmung für KabinettsmitarbeiterInnen, das Ausschreibungsgesetz nicht gelten. Laut Opposition ist nach dem Wortlaut der Bestimmung aber nicht ausgeschlossen, dass damit x-beliebige Gruppen- und Abteilungsleiter beim Bundeskanzler bzw. beim Vizekanzler ohne Ausschreibung eingesetzt werden können.

Vizekanzler Strache sagte schließlich zu, diese Frage noch einmal zu prüfen, auch wenn für ihn die Sachlage klar ist. Gruppenleiter oder Sektionschefs seien selbstverständlich weiterhin auszuschreiben. Auch werde es für den Unterstützungsapparat keine neuen Planstellen geben, unterstrich er. Ziel sei es vielmehr, Leiharbetisverträge zu vermeiden.

An bezahlter Mittagspause für den öffentlichen Dienst wird nicht gerüttelt

Für NEOS-Abgeordneten Scherak war das aber nicht der einzige Kritikpunkt an der Dienstrechts-Novelle. Er erinnerte daran, dass seine Fraktion gegen die Einrichtung von Bildungsdirektionen in der beschlossenen Form gewesen sei, und genau das passiert ist, wovor seine Fraktion gewarnt habe: In vielen Ländern hätten sich die Landeshauptleute zum Chef der Bildungsdirektion gemacht. Generell sieht Scherak außerdem nicht ein, warum in der Privatwirtschaft eingeführte Errungenschaften im öffentlichen Dienst stets nachvollzogen werden, man sich umgekehrt aber nicht von Privilegien im öffentlichen Dienst verabschiede.

In diesem Sinn ist Scherak zufolge auch der Antrag der NEOS auf Abschaffung der bezahlten Mittagspause im öffentlichen Dienst zu verstehen. Bei den anderen Fraktionen stieß dieser Vorstoß jedoch auf Unverständnis. Man könne den öffentlichen Dienst mit der Privatwirtschaft nicht vergleichen, sind sich etwa Herbert und Ofenauer einig. Schließlich gelte in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes grundsätzlich ein 13-Stunden-Tag. Auch gebe es viele All-In-Verträge. SPÖ-Abgeordnete Lueger gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es etwa Militär, Polizei oder OP-Personal schwer möglich wäre, ihren Einsatz mit dem Hinweis zu unterbrechen, dass nun ihre Mittagspause anstehe.

Strache stellt große Dienstrechtsreform für kommendes Jahr in Aussicht

Vizekanzler Strache betonte, dass die Gehaltverhandlungen in einem respektvollen Klima stattgefunden hätten. Der Gehaltsabschluss sei sozial gestaffelt, niedrige Gehälter würden proportional höher angehoben. So bekomme etwa ein junger Polizist mit ein paar Jahren Berufserfahrung um 67,8 € bzw. 3,27% mehr im Monat. Was den Antrag der NEOS betrifft, meinte Strache, es hindere niemanden daran, in der Privatwirtschaft Errungenschaften des öffentlichen Dienstes nachzuvollziehen.

Eine große Dienstrechtsreform stellte Strache für das kommende Jahr in Aussicht. Er will zuvor aber noch abwarten, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Neuregelung des Vorrückungsstichtags beurteilt. SPÖ-Abgeordnete Lueger hatte zuvor darauf aufmerksam gemacht, dass der Generalanwalt auch die reparierten Bestimmungen für altersdiskriminierend hält. Der EuGH halte sich zwar in 80% der Fälle an die Empfehlungen des Generalanwalts, es könne aber auch zu einer anderen Entscheidung kommen, sagte dazu Strache. Sein Ressort bereite sich jedenfalls vor. Teil der Dienstrechtsreform soll auch eine bessere Durchlässigkeit des öffentlichen Dienstes, etwa zwischen Militär, Polizei und Justizwache, sein.

Als eine große Herausforderung sieht Strache die Altersstruktur im öffentlichen Dienst. In den nächsten 13 Jahren werden fast 50% der BeamtInnen in Pension gehen, schilderte er. Aus diesem Grund habe er auch eine Demographiestudie beauftragt. Nun gelte es konkret drohende Probleme Schritt für Schritt mit den Ressorts abzuarbeiten. Dabei könne es kurzfristig auch zu einer vorübergehenden Aufstockung des Personalstands kommen, um Wissenstransfer sicherzustellen, sagte Strache, insgesamt will er aber am Ziel, das Personal zu verringern, festhalten.

Von SPÖ-Abgeordneter Selma Yildirim auf Stelleninserate im „Wochenblick“ und im Magazin „Alles Roger“ angesprochen, meinte Strache, es sei üblich, manche Stellen zusätzlich zur Jobbörse zu inserieren, um einen breiteren Personenkreis zu erreichen, wobei der Fokus auf Tageszeitungen liege. Solange Medien sich an rechtliche Vorgaben halten, hält er im Sinne der Medien- und Pressefreiheit Inserate außerdem für legitim, wobei er festhielt, die von Yildirim angeschnittenen Fälle nicht im Detail bestätigen zu können. Zur Vereinfachung von Spesenabrechnungen nach der Reisegebührenvorschrift wird laut Strache derzeit an einer bundesweiten IT-Lösung gearbeitet.

Angenommen wurde die Dienstrechts-Novelle – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags – schließlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der SPÖ. Lediglich der Änderung des Ausschreibungsgesetzes verweigerten die Sozialdemokraten ihre Zustimmung. Der Entschließungsantrag der NEOS wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Neuerlich „Nulllohnrunde“ für Regierungsmitglieder und Bundespräsident

Einstimmig beschlossen haben die Abgeordneten darüber hinaus eine Novelle zum Bundesbezügegesetz, mit der unter anderem die automatische Valorisierung der Politikergehälter im kommenden Jahr zum Teil ausgesetzt wird. Im Konkreten sind von der neuerlichen „Nulllohnrunde“ der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder, die StaatssekretärInnen, die NationalratspräsidentInnen, die Klubobleute, der Rechnungshofpräsident und die drei VolksanwältInnen betroffen. Für einfache Abgeordnete und BundesrätInnen wird es hingegen wie vorgesehen ein an der Inflationsrate angelehntes Plus von 2% geben. Auch die Gehaltsobergrenzen für Landes- und GemeindepolitikerInnen werden entsprechend valorisiert. Eine Nulllohnrunde für PolitikerInnen hat es bereits im vergangenen Jahr sowie in den Jahren nach der Finanzkrise gegeben.

In den allgemeinen Konsens mischte NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak allerdings auch kritische Töne. Er bezeichnete die Aussetzung der Valorisierung als „populistische Maßnahme der Extraklasse“, die auf Bundesebene 20 bis 25 Personen betreffe und rund 130.000 € an Einsparungen bringe. Wenn es der Regierung wirklich ernst mit dem immer wieder propagierten Sparen im System sei, dann sollte sie lieber die Valorisierung der Parteienförderung abschaffen.

Es sei eine gute Regelung, dass man nun die höchste Ebene der Politik von den Bezugssteigerungen ausnimmt, meinte hingegen Vizekanzler Heinz-Christian Strache, der den Abgeordneten Dank für deren „Sparsamkeit“ zollte. Doch „egal, was man in Sachen Politikergehälter unternimmt, es wird immer von der Bevölkerung kritisiert werden“, fügte er an.

Mehr Spesenersatz für Mitglieder von U-Ausschüssen und für behinderte MandatarInnen

Technisch wurde die weitere „Nulllohnrunde“ mittels eines Abänderungsantrags in einen Fünf-Parteien-Antrag ( 500/A ) eingefügt, der eine Adaptierung der Spesenregelung für Abgeordnete und BundesrätInnen zum Inhalt hat. Demnach werden Reisespesen in Zusammenhang mit Sitzungen von Untersuchungsausschüssen sowie Anreise- und Nächtigungskosten zu besonderen parlamentarischen Terminen wie Gedenkveranstaltungen und internationale Konferenzen künftig nicht mehr unter das geltende Spesenlimit fallen, sondern gesondert vergütet. Damit wollen die Abgeordneten nicht zuletzt dem Umstand Rechnung tragen, dass U-Ausschuss-Mitglieder oft mehrmals in der Woche nach Wien reisen müssen.

Um das Spesensystem ökologisch nachhaltiger zu gestalten, sieht der Antrag darüber hinaus vor, Abgeordneten und BundesrätInnen aus Vorarlberg, Tirol und Kärnten die Kosten einer Bahn-Jahreskarte erster Klasse zu ersetzen, wenn diese die Bahn zumindest sechsmal jährlich für die An- und Rückreise zu Sitzungen nutzen. Damit will man Flugkilometer einsparen und Flugspesen reduzieren. Außerdem wird der Spesendeckel für behinderte MandatarInnen angehoben. Je nach Ausmaß ihrer Behinderung können sie künftig bis zu 40% mehr Spesen als ihre nichtbehinderten KollegInnen abrechnen, wobei grundsätzlich nur tatsächliche Aufwendungen ersetzt werden.

Neu ist außerdem, dass auch die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat einen persönlichen Mitarbeiter bzw. eine persönliche Mitarbeiterin zur Unterstützung ihrer parlamentarischen Tätigkeit beschäftigen können. Bisher war der Vergütungsanspruch auf Abgeordnete beschränkt, wobei monatlich maximal rund 4.600 € (inkl. Dienstgeberanteil) ersetzt werden. Die dafür notwendige Novellierung des Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetzes fand Zustimmung durch die Regierungsparteien und die SPÖ.

Letztere Bestimmung stieß auf Kritik seitens der NEOS, wobei Nikolaus Scherak die aus seiner Sicht beschränkten Kompetenzen des Bundesrats ansprach und überdies eine breitere Lösung für die Ressourcen des Parlaments forderte.

Europawahlen 2019 werfen Schatten voraus

Einstimmig hat der Verfassungsausschuss heute auch einen EU-Beschluss zu den bevorstehenden Europawahlen ( 384 d.B. ) gebilligt, mit dem Änderungen am 1976 beschlossenen Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments vorgenommen und einige allgemeine Grundsätze für die Wahlen festgelegt werden. Unter anderem geht es um die Festschreibung des Verhältniswahlsystems, erlaubte Formen von Stimmabgaben und die Beschränkung von Einzugshürden. Auf die österreichische Europawahlordnung und andere innerstaatliche Rechtsnormen hat das keine Auswirkungen.

Österreich ist derzeit mit 18 Abgeordneten im 751 MandatarInnen umfassenden Europäischen Parlament vertreten. Künftig werden es infolge des Brexit 19 von 705 Abgeordneten sein. Wahltermin für die Europawahlen ist der 23. bis 26. Mai 2019, wobei in Österreich wie üblich am Sonntag (26. Mai) gewählt werden soll. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs/hof

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