SP-Justizsprecher Jarolim fordert Ausweitung der Heimopferrente auf Opfer sexueller Gewalt in Pfarren
Wien (OTS/SK) – Opfern sexueller Gewalt, welche in Pfarren, beispielsweise im Firmunterricht, ausgeübt wurde, stehen derzeit im Unterschied zu Opfern, welche in staatlichen, kirchlichen Einrichtungen oder Kinder- und Jugendheimen missbraucht oder vergewaltigt wurden kein Anspruch auf eine Heimopferrente zu. „Das ist ungerecht. Was können Opfer dafür, dass der zumeist lebenslange Folgen und Störungen auslösende sexuelle Missbrauch in Pfarren und nicht in öffentlichen Einrichtungen passierte“, erklärte Justizsprecher Jarolim zur aktuellen Situation. Ein Anlassfall ist derzeit beim VfGH anhängig: Das 52-jährige Opfer, ein Akademiker, wurde derart massiv in kirchlichen Einrichtungen geschändet, dass er erwerbsunfähig wurde. Infolgedessen fordert er eine lebenslange Opferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG), doch dieses begünstigt derzeit nur Personen, „die sich in entsprechenden Einrichtungen der Kirchen befanden“. ****
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim greift mit einer am 28.11.2018 eingereichten parlamentarischen Anfrage diesen Missstand auf, und fordert die Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch an Minderjährigen. Auch soll die Kirche für die Behandlungskosten ihrer Opfer aufkommen. Diese Opfer sollen in Zukunft ebenso Anspruch auf eine Rente, bedingt durch den traumatischen sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen, haben. „Es ist nicht einzusehen, dass Opfer von Missbräuchen in kirchlichen Einrichtungen keine Rente sondern eine vielfach nur symbolische Wirkung habende einmalige Entschädigung von der „Klasnic-Kommission“ zugesprochen erhalten. Angesicht der massiven und oftmals lebenslänglichen schweren Folgen von Missbräuchen durch zumeist auch in einem Autoritätsverhältnis stehenden Mitgliedern kirchlicher Einrichtungen solle der Schadenersatz zustehen, welcher auch nach zivilrechtlichen Normen zustehen würde, wären die Übergriffe und Vergewaltigungen der Opfer nicht verjährt, so Jarolim.
Zudem solle die Heimopferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) auch von der Kirche und nicht vom Staat übernommen werden verlangt der Justizsprecher: „Warum sollen Steuerzahler für das Vergehen von Mitgliedern kirchlicher Einrichtungen aufkommen und nicht die Heimopferrente in diesen Fällen durch die zuständigen Kirchen getragen werden?“
Jarolim fordert auch, die Verjährung im Zivilrecht bei Verbrechen an Minderjährigen aufzuheben, „da diese aufgrund der langjährigen Aufarbeitung der Geschändeten bis zur Bereitschaft einer Anzeige nur die Täter bzw. Organisation durch Verjährung schützt“. Weiters fordert Jarolim, dass Religionsgemeinschaften dann zivilrechtlich haftbar sein sollen, wenn sie etwa durch systemische Verheimlichung von Straftaten und versuchte Unterbindung von Verfolgungen – oft über Jahre und Jahrzehnte hinweg – die Abwehr und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs massiv erschweren. Das stehe auch „im eklatanten Widerspruch zu den religiösen Botschaften, für welche kirchliche Einrichtungen stehen“. (Schluss) up
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