NEOS zu Familienbeihilfe: Regierung muss Warnung aus Brüssel ernst nehmen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

NEOS zu Familienbeihilfe: Regierung muss Warnung aus Brüssel ernst nehmen

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Wien (OTS) – Bereits vor der Umsetzung der umstrittenen Indexierung der Familienbeihilfe macht die Europäische Kommission nun deutlich, dass die Pläne der Bundesregierung europarechtswidrig sind. „Damit bestätigt sich erneut, wovor wir NEOS von Beginn an gewarnt haben. Die schwarz-blaue Regierung riskiert mit ihrem Vorhaben wider jedes besseren Wissens ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU. Das ist unverantwortlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes“, zeigt sich NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard verärgert. ÖVP und FPÖ müssen nun endlich umdenken. „Die Regierung darf sich nicht länger taub stellen und so tun, als hätte die geplante Indexierung keine negativen und letztlich auch teuren Auswirkungen für Österreich.“ Immerhin hat EU-Kommissarin Marianne Thyssen bereits angekündigt, sie werde die Maßnahmen in Österreich prüfen, sobald es einen konkreten Gesetzesbeschluss gibt.

Echte Lösungen statt Marketing-Gags

Bernhard fordert eine gemeinsame Lösung auf europäischer Ebene:
„Gerade während der Ratspräsidentschaft muss sich Österreich für eine vernünftige und gemeinsame Lösung einsetzen und sich nicht in populistischen Alleingängen verlieren. Immerhin muss die Glaubwürdigkeit unseres Landes mehr wert sein, als ein Marketing-Gag der Regierung.“ NEOS haben bereits vorgerechnet, wie die Familienbeihilfe effizienter ausgestaltet werden kann. „Durch die Abschaffung der Möglichkeit die Familienbeihilfe fünf Jahre rückwirkend beantragen zu können, könnte man mehrere Millionen in der Verwaltung einsparen. Seit der Einführung der automatischen Auszahlung der Familienbeihilfe für in Österreich geborene Kinder braucht es diese Option schlicht und ergreifend nicht mehr. Das System der Familienbeihilfe wird jedenfalls nicht modernisiert, indem europäische Grundfreiheiten außer Kraft gesetzt werden“, so Bernhard abschließend.

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