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Sitzung des NÖ Landtages

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St. Pölten (OTS/NLK) – Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) berichtete zu einem Antrag gem. § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Hauer und Mag. Suchan-Mayr betreffend Schutz vor Naturgefahren in Niederösterreich.

Für Abgeordneten Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) ist der Schutz vor Naturgefahren und Naturkatastrophen ein ganz zentrales Thema in Gegenwart und Zukunft. Besonderer Dank gebühre den Freiwilligen, die rasch und zuverlässig helfen. Es brauche auch mehr präventive Maßnahmen, vor allem wenn es um den Schutz der Bevölkerung geht.

Abgeordneter Mag. Georg E c k e r MA (Grüne) lobte ebenfalls die Einsatz- und Hilfsbereitschaft der Freiwilligen. So notwendig klassische Hochwasserschutzmaßnahmen seien, sie würden nur bedingt greifen, etwa bei Überflutungen von Straßen. Im Kampf gegen Naturkatastrohen müsse verstärkt auch auf klimaschädliche Projekte verzichtet werden. In einem Resolutionsantrag mit seinen Fraktionskollegen sprach er sich dafür aus, in klimaschützende Maßnahmen zu investieren statt in Projekte, die die „Klimakatastrophe weiter anheizen“.

Für Abgeordneten Jürgen H a n d l e r (FP) sind Investitionen in den Hochwasserschutz auch in den kommenden Jahren notwendig. Es handle sich hier um nachhaltige Investitionen zum Schutz der Bevölkerung und land- und forstwirtschaftlicher Kulturen. Gemeinden seien bei Hochwasserschutzmaßnahmen auf die Unterstützung des Landes angewiesen.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sagte, dass viele Maßnahmen aus der Vergangenheit wie beispielsweise Flussbegradigungen die Situation zusätzlich verschärft hätten. Seit 2002 habe man 500 Projekte umgesetzt, 270 Gemeinden sicherer gemacht und 870 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert.

Abgeordneter Hermann H a u e r (VP) informierte über Wetterkapriolen und Überflutungen in den vergangenen Wochen und Monaten in seinem Bezirk, die auch Hangrutschungen verursacht hätten. Großer Dank gebühre den Einsatzkräften, den Schadenskommissionen und allen die hier Hilfe geleistet hätten.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

Die nächsten beiden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 (NÖ ROG 2014).
• Abgeordneter Jürgen M a i e r (VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Mag. Hackl u.a. betreffend Änderung des NÖ Straßengesetzes 1999.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) eröffnete die Debatte und kündigte Zustimmung an. Die Raumordnungspolitik in Niederösterreich entspreche aber in vielem nicht den Vorboten der Klimakatastrophe. Bei Bodenverbrauch und Versiegelung liege Niederösterreich auf Platz 2 im Bundesländerranking. Ein Resolutionsantrag fordert eine restriktive und nachhaltige Raumordnung für Niederösterreich. Ein weiterer Resolutionsantrag fordert eine Temporeduktion auf 80 Stundenkilometer auf der A2 zwischen Wien und dem Knoten Guntramsdorf auf Basis des Immissionsschutzgesetzes Luft.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) sprach von der dritten Novelle innerhalb kurzer Zeit in der Raumordnung. Auch beim Straßengesetz appelliere er, vorausschauender zu planen. Tempolimits seien nicht der Zugang seiner Fraktion.

Abgeordneter Mag. Christian S a m w a l d (SP) meinte, die Geodatenpaketlösung sei eine gute Lösung. Der Entfall von Einzelrechnungen bringe Verwaltungsvereinfachung. In der Raum- und Bauordnung gebe es viel zu tun. Die Zersiedelung müsse verhindert werden, aber mit Maß und Ziel.

Abgeordneter Christian G e p p MSc (VP) begrüßte die Einsparung von Verwaltungskosten. Die tägliche Versiegelung sei in Niederösterreich rückläufig. Die strengen Maßnahmen der letzten Zeit wie das Verbot von Einkaufszentren auf der „grünen Wiese“ hätten gegriffen.

Abgeordneter Martin S c h u s t e r (VP) bezog sich auf die Anträge der Grünen: Der parteiübergreifende Protest für eine Temporeduktion auf der A2 werde weiter gehen, bis es eine Lösung gebe. Die Verordnung gehöre aber mit dem Ministerium und der ASFINAG diskutiert.

Der Antrag auf Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes wurde einstimmig angenommen, jener zur Änderung des NÖ Straßengesetzes gegen die Stimmen der NEOS mit Mehrheit. Beide Resolutionsanträge blieben in der Minderheit.

Abgeordnete Mag. Klaudia T a n n e r (VP) referierte zu einem Bericht der Volksanwaltschaft betreffend präventive Menschenrechtskontrolle 2017 sowie die Äußerung der NÖ Landesregierung.

Abgeordnete Ina A i g n e r (FP) eröffnete die Debatte: Es gehe im Kern um Risikofaktoren von Menschenrechtsverletzungen. Der Bericht beziehe sich auf alle Einrichtungen, in denen es zu Einschränkungen kommen könne. Bei Menschen mit Behinderungen betreffe das u.a. freiheitsbeschränkende Maßnahmen, einen Mangel an Privatsphäre, fehlende Barrierefreiheit, zu knappe Personalressourcen etc.

Abgeordnete Mag. Indra C o l l i n i (Neos) betonte, bezüglich der Menschenrechte dürfe es keine Meinungsverschiedenheiten geben. Freiheitsentzug und besondere Abhängigkeitsverhältnisse bildeten einen potentiellen Nährboden für Menschenrechtsverletzungen. Sie sagte, der Pflegeskandal in Kirchstetten habe aufgezeigt, dass es viele Defizite gebe. Es brauche ein ganzheitliches Pflegekonzept, die Menschen würden sehr gerne in ihren eigenen vier Wänden alt werden. Bei diesem Konzept müsse auch die demographische Komponente berücksichtigt werden. Es brauche wesentlich mehr personelle Ressourcen, es gebe zu wenig Personal, und das Personal sei nicht ausreichend ausgebildet. Sie brachte mit ihren Fraktionskollegen einen Resolutionsantrag betreffend „Verankerung des Grundsatzes des Schutzes und der Achtung der Menschenwürde in die einschlägigen niederösterreichischen Landesgesetze“ ein.

Abgeordnete Silvia Moser (Grüne) führte an, das Unterbringungsgesetz regle, wie Personen in psychiatrischen Stationen festgehalten werden können. Die Begrenzung der Bewegungsfreiheit werde von der Volksanwaltschaft kritisiert. Eine Freiheitsbeschränkung durch Medikamente müsse dokumentiert werden. Weiters gebe es Missstände in therapeutischen Gemeinschaften. Niemand habe sich um die betroffenen Jugendlichen gekümmert, zurückgeblieben seien etwa 80 arbeitslose Betreuerinnen und Betreuer.

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) betonte, schwere Vorwürfe seien in therapeutischen Einrichtungen öffentlich geworden, die Volksanwaltschaft habe ein Prüfverfahren eingeleitet, eine Sonderkommission sei eingesetzt worden. In diesem Zusammenhang seien drei Einrichtungen geschlossen worden. Bis heute wisse man nicht, was wirklich passiert sei. Der Bericht der Sonderkommission werde geheim gehalten. Die FP fordere, den Bericht der Sonderkommission zu veröffentlichen.

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) führte aus, die Fraktion der SP nehme den Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis. Der Bericht sei sehr umfassend. Es sei ganz wichtig, würdiges Leben für die Seniorinnen und Senioren zu gewährleisten. Zu den Kapiteln der Volksanwaltschaft müssten auch Maßnahmen folgen. Den Pflegeregress abzuschaffen, sei kein „Wahlzuckerl“ gewesen. Der Pflegeregress verhindere eine Enteignung alter Menschen. Es sei notwendig, ein umfassendes Pflegekonzept zu erarbeiten. Die Qualität der Pflege sei hoch, die Herausforderungen in diesem Bereich seien groß. Beim Pflegeschlüssel müsse genau hingeschaut werden, es müsse auch eine Finanzierung ermöglicht werden.

Abgeordneter DI Franz D i n h o b l (VP) sagte, der Bericht der Volksanwaltschaft sei wichtig und richtig. Kinder, Jugendliche, alte Menschen und behinderte Menschen würden den Schutz der Gesellschaft benötigen. Die Pflegeheime in Niederösterreich seien gut und würden auf hohem Niveau geführt. Es könnten aber immer wieder Probleme auftreten, deshalb habe das Beschwerdemanagement einen hohen Stellenwert in den niederösterreichischen Heimen. Niederösterreich biete den Betroffenen ein System an, das den Menschen ein Altern in Würde ermögliche.

Abgeordnete Mag. Indra C o l l i n i (Neos) sagte, die Berichte würden dazu beitragen, dass Verbesserungsmaßnahmen gesetzt werden. Es gebe noch sehr viel Luft nach oben. Die Pflegerinnen und Pfleger würden vor Ort einen sehr guten Job machen. Es gebe aber zu wenig Personal, und das Personal sei überfordert. Es brauche mehr Personal vor Ort.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen, der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Hermann H a u e r (VP) referierte zu einem Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2017.

Abgeordnete Mag. Indra C o l l i n i (Neos) dankte den engagierten Richterinnen und Richtern am Landesverwaltungsgerichtshof. Es sei gut, dass es hier eine Kontrollinstanz gebe, der Rechtsstaat lege den NEOS besonders am Herzen. Die Gerichtsbarkeit müsse ausreichende Ressourcen haben, damit die Aufgaben erfüllt werden können. Die Unabhängigkeit des Landesverwaltungsgerichtes sei wichtig. Bei der Postenbesetzung sei dies aber nicht gegeben. Sie brachte einen Resolutionsantrag betreffend „Öffentliches Hearing für Kandidaten für das Amt des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtshofes“ ein.

Abgeordneter Erich K ö n i g s b e r g e r (FP) lobte den umfassenden Bericht. Die Landesregierung habe den Landesverwaltungsgerichtshof um fünf Richter aufgestockt. In den kommenden zehn Jahren würden 19 Richter in den Ruhestand treten. Es brauche eine vorausschauende Personalpolitik. Die Verfahrensdauer sei 2017 leicht angestiegen. Er sprach den Mitgliedern des Landesverwaltungsgerichtshofs seinen Dank aus.

Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) sagte, die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit sei anerkannt und werde positiv gesehen. 2017 seien 55 Richterinnen und Richter in diesem Gericht tätig. Die Leistung der Mitarbeiter sei sehr beeindruckend. Seine Fraktion danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit.

Abgeordnete Mag. Klaudia T a n n e r (VP) meinte zum Thema Personal und Richterernennungen, man habe für die Aufnahmen 2017 höchst qualifizierte Personen gewinnen können. Man könne stolz sein auf die Gerichtsbarkeit im Land. In Niederösterreich sei es bestmöglich gelungen, ein funktionierendes unabhängiges Landesverwaltungsgericht einzurichten. Sie sagte ein „großes Dankeschön an den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich.

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich für das Jahr 2017 wurde zur Kenntnis genommen.

Der Resolutionsantrag der Abg. Collini (Öffentliches Hearing) fand keine Mehrheit.

Abgeordnete Michaela H i n t e r h o l z e r (VP) berichtete zu einer Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetzes.

Abgeordneter Dieter D o r n e r (FP) meinte, Ziel der Änderungen sei die Anpassung an EU-Richtlinien gewesen. Eine der wesentlichen Änderungen sei die Vereinheitlichung der Nachprüfungsfristen. Zwei Stellungnahmen des NÖ Landesverwaltungsgerichtes betreffend Ausdehnung von Fristen seien im Gesetzesentwurf berücksichtigt worden. Die freiheitlichen Abgeordneten würden dem Antrag zustimmen.

Abgeordneter Mag. Christian S a m w a l d (SP) sagte, 2014 sei das Legislativ-Paket der Europäischen Union im Vergaberecht auf neue Beine gestellt worden. Das Gesetz sei zu adaptieren gewesen. Auch seine Fraktion werde die Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung geben.

Abgeordneter Christoph K a u f m a n n MAS (VP) meinte, er halte dieses Gesetz für sehr wesentlich für die niederösterreichische Wirtschaft. Ein Vorteil der Schlichtungsstelle für Unternehmer sei etwa der kostenfreie und unkomplizierte Zugang zum Recht. Die Beibehaltung der Schlichtungsstelle sei für das Land Niederösterreich und für die Wirtschaft in Niederösterreich ein Gewinn.

Die Änderung des NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetzes wurde einstimmig angenommen.

Der Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch u. a. betreffend Änderung des NÖ Familiengesetzes, des NÖ Jugendgesetzes und des NÖ Seniorengesetzes wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.

Abgeordneter Richard H o g l (VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Ing. Schulz u.a. betreffend Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 (NÖ JG).

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) meinte, er wolle festhalten, dass es grundsätzlich richtig sei, Gefahren, die von Wildtieren ausgehen, zu minimieren. Aber auch die Fallzahlen seien zu berücksichtigen, verwies er etwa auf Bisse durch Hunde. Österreich sei wohl zu kleinräumig für Wildtiere wie den Wolf. Er brachte einen Abänderungsantrag ein, der zu klar formulierten Schwellenwerten zur Beurteilung von Schäden führen solle.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) sagte, sie finde es bezeichnend, dass im NÖ Jagdgesetz die Jäger den Wolf abschießen sollen. Es gebe deutsche Bundesländer, die das im Naturschutzgesetz regelten. Mit der heutigen Entscheidung tue man den Jägern in Niederösterreich nichts Gutes. Man polarisiere hier ganz bewusst und man schüre hier Ängste. Die Wölfe durchstreiften, ob man wolle oder nicht, Niederösterreich. Man werde sich überlegen müssen, wie Mensch, Tier, Landwirtschaft und Jagd miteinander auskämen. Man habe heute eine Situation, dass Landwirte überrascht seien und wenig Unterstützung bekommen hätten. Die Entscheidung heute sei aus ihrer Sicht eine falsche Entscheidung. Sie werde dem nicht zustimmen.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) sagte zur Abwägung zwischen Wolf im Jagdgesetz und Wolf im Naturgesetz, es es sei nicht einfach, die richtige Entscheidung zu treffen. Wichtig sei, dass der Menschenschutz im Vordergrund stehe. Jetzt sei die Entscheidung gefallen, dass das Wolfsproblem im Jagdgesetz untergebracht werde. Man müsse Kinder, Landwirtschaft, Tourismus schützen. Der Menschenschutz müsse am wichtigsten sein.

Klubobmann Reinhard H u n d s m ü l l e r (SP) sagte, die Sozialdemokratie werde dem Antrag zustimmen. Es müsse nun schnell reagiert werden auf die Wolfsthematik. Aber seine Fraktion hätte sich auch eine breitere, längere Debatte gewünscht. Er sprach von „zwei Seelen in meiner Brust“: Man müsse das heute machen, aber man sollte auch ausführlich darüber diskutieren.

Abgeordneter Franz M o l d (VP) sagte, der Wolf komme ganz nahe an Häusern und Siedlungen, Schafe seien gerissen worden. Der Wolf sei eine Gefahr für die Menschen in der Region und eine Gefahr für die Landwirtschaft, und der Wolf sei auch ein Schaden für den Tourismus in der Region. Die Tierart sei nicht vom Aussterben bedroht. Daher müsse es legitim sein, dass zur Abwendung von Schäden der Bestand reguliert werden könne. Der Schutz der Menschen müsse Priorität haben. Es müssten jetzt Maßnahmen ergriffen werden. Es gehe nicht um einen Freibrief zum Schießen, sondern es gehe um einen Kriterienkatalog, wann welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Er brachte einen Resolutionsantrag betreffend „Rasch wachsende Wolfspopulation in Niederösterreich“ ein.

Der Abänderungsantrag der Abg. Collini u. a. wurde nicht ausreichend unterstützt. Der Hauptantrag wurde mit Mehrheit angenommen. Der Resolutionsantrag der Abg. Mold u. a. (Wolfspopulation) wurde mit Mehrheit angenommen.

Schluss der Landtagssitzung!

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