Ernährungstraining: auch Ankündigen vom OGH-Verbot umfasst | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Ernährungstraining: auch Ankündigen vom OGH-Verbot umfasst

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Wien (OTS) – Nach Beschluss des OGH wurde einer Ernährungstrainerin im freien Gewerbe das Anbieten von Leistungen der Ernährungsberatung auch unter dem Titel „Training“, „Coaching“, „Schulung“ oder Ähnlichem verboten, weil sie nicht über die notwendige Berechtigung verfügt. Daraufhin hat diese sämtliche Inhalte von ihrer Homepage genommen und nur mehr die bloße Bezeichnung „Ernährungstraining“ angeführt. Dies nahm ein Schutzverband zum Anlass und ließ vom Exekutionsgericht bestätigen, dass auch die bloße Ankündigung „Ernährungstraining“ vom Verbot umfasst ist. Dies wurde nun in erster und zweiter Instanz rechtskräftig beschlossen, womit ihr auch das Anbieten von „Ernährungstraining“ als solches untersagt wurde.

Der VEÖ begrüßt diese Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien in seiner Eindeutigkeit und leitet allgemein daraus ab, dass aufgrund der OGH-Rechtsprechung das Anbieten von „Ernährungs­training“ im Rahmen eines freien Gewerbes nicht zulässig ist. Es ist einfach gegenüber Verbrauchern ein irreführender Begriff, der eine „Beratung in Ernährungsfragen“ vermuten lässt.

Gewerbliche Ernährungsberatung ist zum Schutz der Konsumentengesundheit an Qualifikationskriterien gebunden und kann laut OGH seit der Gewerberechtsnovelle 2002 nicht mehr im Rahmen eines freien Gewerbes ausgeübt werden.

Ernährungswissenschafter erfüllen aufgrund ihrer mehrjährigen universitären Ausbildung diese gesetzlichen Kriterien. Nicht aber „Energetiker“, „Ernährungstrainer“ oder „Ernährungscoaches“, die nicht über die von der Gewerbeordnung vorgeschriebene Ausbildung verfügen, sondern nur diverse Kurzlehrgänge absolviert haben.

Der Bedarf an kompetenter Ernährungsinformation und Ernährungsberatung ist groß. Leider sind dabei viele selbsternannte Ernährungsexperten ohne fachliche Qualifikation aktiv, die eine individuelle Einzelberatung in Ernährungsfragen als Training, Coaching oder Schulung getarnt anbieten. Da unqualifizierte Ernährungsberatung massive gesundheitliche Probleme bei Verbrauchern verursachen kann, sind laut OGH der Qualifikationsvorbehalt und eine qualifizierte Ausbildung wie das Studium der Ernährungswissenschaften notwendig.

Nachdem der OGH mit Entscheidung 4 Ob 61/14w diese gesetzeswidrigen Praktiken gegenüber Energetikern bereits untersagt und mit Beschluss 4 Ob 222/17a gegenüber Ernährungstrainern bekräftigt hat, wurde nun auf Antrag eines Schutzverbandes unter Vertretung von RA Dr. Bernd Roßkothen auch das bloße Ankündigen von „Ernährungstraining“ vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in letzter Instanz mit Beschluss 47 R 187/18z als vom Titel umfasst qualifiziert und somit untersagt.

Gegen den gemeinnützigen Verband der Ernährungswissenschafter Österreichs (VEÖ) und seine ehrenamtlichen Organe wurde wegen der Berichterstattung über die OGH-Entscheidung zum Thema „Ernährungstraining – verbotene Ernährungsberatung“ von einem Ausbildungsinstitut für Ernährungstrainer ein Antrag auf einstweilige Verfügung bei Gericht eingebracht, um die Berichterstattung verbieten zu lassen. Allerdings wurde dieses kühne Anliegen bereits in zwei Instanzen gerichtlich abgeschmettert (zuletzt OLG Wien 1 R 67/18g, nicht rechtskräftig). Damit wird der VEÖ auch weiterhin über rechtliche Entwicklungen zum Thema Ernährungsberatung berichten.

Qualitätsgesicherte qualifizierte ernährungswissenschaftliche Beratung erkennen Sie am VEÖ-Siegel
([https://www.veoe.org/mitglieder/qualifizierungsprogramm/]
(https://www.veoe.org/mitglieder/qualifizierungsprogramm/)).

Die Beschlüsse LG ZRS Wien 47 R 187/18z, 4 Ob 222/17a und andere Entscheidungen können über die Rechtsprechungsübersicht unter [www.veoe.orgrechtliches] (http://www.veoe.org/rechtliches) abgerufen werden.

Über den Verband der Ernährungswissenschafter Österreichs
(VEÖ):

Der Verband der Ernährungswissenschafter Österreichs wurde 1991 gegründet. Wichtige Ziele des Verbands bestehen unter anderem in einer fachspezifischen und berufsübergreifenden Fortbildung, einer berufspolitischen und rechtlichen Vertretung, einer Kontaktplattform auf dem Sektor Ernährung sowie der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Essen und Trinken.

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