Klarstellung des BVRDJ - Brandbekämpfung in den österreichischen Justizanstalten erfüllt höchste Standards | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Klarstellung des BVRDJ – Brandbekämpfung in den österreichischen Justizanstalten erfüllt höchste Standards

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Wien (OTS) – Das Ministerium weist die durch den Falter verbreiteten Vorwürfe eines mangelnden Brandschutzes in österreichischen Justizanstalten entschieden als unzutreffend zurück.
Der Brandschutz in den österreichischen Justizanstalten liegt aufgrund bestens ausgebildeter Einsatzkräfte und moderner Ausrüstung im europäischen Spitzenfeld. Jede der 27 österreichischen Justizanstalten verfügt über eine Betriebsfeuerwehr oder eine Brandschutzgruppe, in denen insgesamt 693 Exekutivbedienstete der Justizwache tätig sind.
Generaldirektor Erich Mayer stellt klar: „Die österreichischen Justizanstalten erfüllen in Sachen Brandschutz höchste Standards und haben europaweit sogar eine Vorreiterrolle inne. Im konkreten Fall haben die Beamten der Justizanstalt Wien-Josefstadt richtig reagiert. Durch ihren beherzten Einsatz konnten Todesopfer verhindert werden.“

Zum Brandereignis in der Justizanstalt Wien-Josefstadt am 16. Oktober 2016:
Die Zeitspanne bis zum Eintreffen der Betriebsfeuerwehr und auch die gesamte Einsatzzeit waren überdurchschnittlich schnell. Die Nachtdienststärke der Belegschaft in der Justizanstalt Josefstadt war jedenfalls angemessen.
Bei der Bekämpfung des Brandes wurde aufgrund der als sicherheitsrelevant eingeschätzten Lage besonders auf die Sicherheit und Gesundheit der einschreitenden Einsatzkräfte und aller knapp 500 Insassen in den betroffenen Trakten der Justizanstalt geachtet.
Um eine akute Gefährdung aller Personen im betroffenen Trakt zu vermeiden, wurde die Bergung der Insassen aus den Zellen unter ständiger Abschätzung der Bedrohungssituation schrittweise durchgeführt. Eine frühere Öffnung des brennenden Haftraumes wäre unverantwortlich gewesen.
Die große Herausforderung bei derartigen Einsätzen liegt für einschreitende Kräfte darin, dass sie mit zwei parallel auftretenden Bedrohungsszenarien konfrontiert sind – in diesem Fall dem Haftraumbrand und der sicherheitsrelevanten Bedrohungslage.
Der Vorfall wurde seitens der Strafvollzugverwaltung unter Einbeziehung externer Experten von Polizei, Berufsfeuerwehr Wien und Berufsrettung Wien evaluiert; dabei wurde die Handlungsweise der einschreitenden Einsatzkräfte als höchst professionell beschrieben. Das Brandereignis war auch bereits Gegenstand eines öffentlichen Strafverfahrens am Landesgericht für Strafsachen Wien, in welchem es am 1. Februar 2018 zu einer nicht rechtskräftigen Verurteilung eines Insassen wegen Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und anderer Delikte gekommen ist. Die Videoaufnahmen aus den Überwachungskameras in der Justizanstalt Wien-Josefstadt wurden dort bereits verwertet. Über dieses Verfahren wurde ausführlich in diversen Medien berichtet. Die Unterstellung, die Justizwachebeamten hätten eine „neue Strategie“ gewagt und die Gesundheit von Insassen gefährdet, ist entschieden als haltlos zurückzuweisen.

Weitere Informationen zum Brandschutz in den österreichischen Justizanstalten:
Die Ausbildung, Fortbildung und Zertifizierung der Mitglieder von Betriebsfeuerwehren sowie der Brandschutzgruppen in den Justizanstalten erfolgen bei den Ausbildungsstellen des jeweiligen Landesfeuerwehrverbandes nach den geltenden Vorgaben.
Sämtliche Betriebsfeuerwehren und Brandschutzgruppen in den Justizanstalten verfügen über Ausrüstung und Schutzbekleidung nach den aktuellen technischen Richtlinien.
Brandschutzübungen und gemeinsame Übungen der Einsatzgruppe der Justizwache mit der Betriebsfeuerwehr bzw. der Brandschutzgruppe finden laufend statt.
Mindestens einmal jährlich werden zudem in jeder Justizanstalt behördenübergreifende Übungen abgehalten, um das Zusammenwirken bei komplexen Lagebildern zu optimieren. Zusätzlich werden Brandschutzübungen mit örtlichen Feuerwehren abgehalten. Sämtliche Ausstattungsgegenstände der Hafträume in den österreichischen Justizanstalten (Matratzen, Decken, Möbel, etc.) entsprechen der geltenden Brandschutzrichtlinie.

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