Wöginger: Wiedereinstieg nach längerer Krankheit wird erleichtert
Wien (OTS) – Mit einer Gesetzesänderung wollen wir den Wiedereinstieg von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach langer Krankheit in den Arbeitsprozess weiter erleichtern, stellte heute, Mittwoch, ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger anlässlich der Sitzung des Sozialausschusses fest. In Hinkunft haben Betroffene nach Ende ihres längeren Krankenstandes bis zu einen Monat Zeit, um sich für die Inanspruchnahme zu entscheiden. Bisher musste die Wiedereingliederungsteilzeit unmittelbar im Anschluss des Krankenstandes beginnen.
„Manche Dienstnehmer, die aus einem wochenlangen Krankenstand zurückkehren, merken erst in der zweiten Arbeitswoche, dass sie noch nicht voll leistungsfähig sind. Ihnen kommt man mit dieser Regelung entgegen. Sie sind dann zwar schon im Arbeitsprozess, können aber ihre Wochenstunden reduzieren“, so Wöginger weiter.
Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf für die Dauer von maximal sechs Monaten um höchstens 50 Prozent und mindestens 25 Prozent reduziert werden. Der Dienstnehmer erhält für den Wiedereingliederungszeitraum das anteilige Entgelt und ein Wiedereingliederungsentgelt aus den Mitteln der Krankenversicherung.
„Hat die wöchentliche Normalarbeitszeit vor dem Krankenstand 38 Stunden betragen, so kann mit dem Arbeitgeber eine Wiedereingliederungsvereinbarung geschlossen werden, wonach der Dienstnehmer für die Dauer von sechs Monaten die Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden reduziert. Das hat sowohl für Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeber Vorteile“, führt Wöginger ein Beispiel dafür an.
Weiters erfolgen im Ausschuss redaktionelle Korrekturen im ASVG. Es gibt in Zukunft keine Deckelung der Säumniszuschläge bei versäumter Sozialversicherungsanmeldung. Zudem wird über die Volljährigkeit hinaus eine verlängerte Antragsfrist für Waisenpensionen bei fehlender Geschäftsfähigkeit z.B. infolge psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung (nach VfGH-Entscheidung) festgelegt.
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