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Kinderschutz ist kein Tauschobjekt!

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Marz (OTS) – Der Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ)[i] warnt vor dem neuen Kompetenzbereinigungsgesetz, mit dessen Hilfe die Zuständigkeiten von Ländern und Bund wie in einem Basar ausgetauscht werden: Auf die Kinder- und Jugendhilfe soll der Bund verzichten, auf die Mindestsicherung und den Jugendschutz die Länder. Das Gesetz wurde kurzfristig vor den Ferien in Begutachtung geschickt. Eine öffentliche Diskussion (nach der Konferenz mit den Landeshauptleuten vom 18. Mai 2018, bei dem dieser Tauschhandel fixiert wurde) fand nicht statt. Alle drei Kompetenzen betreffen massiv das Wohl und den Schutz von Kindern, und es ist kein plausibler Grund für ihre neue Zuordnung zu Bund oder Ländern auszumachen.

Bisher wurden weder die Einrichtungen der Jugendhilfe und deren Dachverbände, noch Gewaltschutz- und Kinderrechte-Gremien, noch wissenschaftliche ExpertInnen im Vorfeld dieser weitreichenden Änderung in einen Diskurs eingebunden, obwohl schon im Herbst 2018 darüber entschieden werden soll.
Der Bund will demnach in Zukunft darauf verzichten, für Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls Mindeststandards vorzugeben. Diese waren gerade erst im Bundes-Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (2013) neu definiert worden, nachdem es mehrere gravierende Anlassfälle dazu gab (z.B. Fall „Luca“, „Cain“). Das „Vier-Augenprinzip“ wurde eingeführt, die Länder wurden zur Einrichtung von Kinder- und Jugendanwaltschaften verpflichtet, der Kostenersatz wurde neu geregelt und durch eine bundeseinheitliche Statistik soll mehr Transparenz in Bezug auf die gesamtösterreichische Situation des Kindeswohls erzielt werden. Mitteilungspflichten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wurden sogar in Form eines unmittelbar anzuwendenden Bundesrechtes in Teil 2 dieses Gesetzes streng geregelt.

Und plötzlich sollen all diese Bestrebungen des Bundes für einheitliche Standards in der Jugendhilfe noch bevor die Evaluation dieses Gesetzes überhaupt abgewartet wird, zum Tausch geboten werden.

Nach Ansicht vieler ExpertInnen würde der Bund mit diesem Verzicht auf eine Rahmengesetzgebung Tür und Tor für unterschiedliche eventuell auch geringere Maßnahmen zum Kinderschutz und für unterschiedliche und niedrigere Standards im Umgang mit gefährdeten Kindern und Jugendlichen aufmachen.
Zukünftige Unterschiede zwischen den Bundesländern werden weit über die derzeitigen Unterschiede im Jugendschutz hinausgehen.

„Dass man die ‚Ausgehzeiten für Jugendliche‘ zwischen den Bundesländern vereinheitlichen will, aber gleichzeitig die Standards für viel gravierendere Maßnahmen des Kinderschutzes freigeben will, ist für uns völlig unverständlich. Wir haben uns immer für mehr Steuerung des Bundes in der Jugendhilfe eingesetzt und sehen deren völlige Aufgabe nun als höchst bedenklich für den Kinderschutz in Österreich!“ sagt Herowitsch-Trinkl, Obmann des DÖJ.

Der DÖJ hat eine Anfrage an die jetzt noch für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Frau BM Bogner-Strauß gerichtet, um zu erfahren, ob sie die diesbezüglichen Bestrebungen des Herrn BM Moser unterstütze.

Gerald Herowitsch-Trinkl
Obmann DÖJ

[i] Der DÖJ vertritt ca. 150 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aus allen Bundesländern. Viele Tausend MitarbeiterInnen führen im Auftrag der Länder die Maßnahmen der Jugendhilfe durch ([www.doej.at] (http://www.doej.at))

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