Bundesrat über Reform des Vergaberechts erfreut
Wien (PK) – Das Bestbieterprinzip im Vergaberecht wird weiter gestärkt. Mit dem Vergaberechtsreformgesetz 2018 stellt der Bund einen neuen Rahmen für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand zur Verfügung. Das Gesetz setzt EU-Vorgaben um und modernisiert das Rechtssystem. Neben einer vollständigen Neufassung des Bundesvergabegesetzes gehören ein neues Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen und eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes für den Bereich Verteidigung und Sicherheit zu dem Reformpaket.
Im Bundesrat herrschte Einigkeit zu den Vorhaben der Regierung. In der Vorwoche hatte im Nationalrat lediglich die Liste Pilz gegen das Gesetz gestimmt. In Kraft treten kann das neue Bundesvergabegesetz nur, wenn auch alle Bundesländer zustimmen.
Neues Vergaberecht fördert regionale Klein- und Mittelbetriebe
Das Gesetz stellt Sonja Zwazl (ÖVP/N) zufolge ein klares Bekenntnis zu den österreichischen KMUs dar. Zwazl befürwortete in diesem Sinne auch die Ausweitung des Bestbieterprinzips. Licht und Schatten erkannte sie in der elektronischen Vergabe.
Es sei Ziel des Gesetzes, das Vergabeverfahren zu modernisieren und zu vereinfachen, so Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ/W). Das neue Verfahren gelte nicht nur für Bund, Länder und Gemeinden sondern auch für Auftragsverfahren in bestimmten Sektoren, wie etwa der Wasser-und Energieversorgung und Teilen des öffentlichen Verkehrs, stellte sie die Inhalte des Gesetzes vor. Dadurch werde die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen gestärkt.
Verbesserungen für Gemeinden stellte Peter Samt (FPÖ/St) unter anderem durch die Weiterführung der Direktvergabe fest. Regionaler Wettbewerb werde unter Bedachtnahme auf die Einhaltung der Richtlinien gefördert, sagte er und ging auch auf EU-weite Ausschreibungen ein. Die Stärkung des Bestbieterprinzips bekämpfe Preisdumping, betonte er.
Für Peter Raggl (ÖVP/T) ist nicht der niedrigste Preis sondern eine Förderung der Regionalpolitik die richtige Wahl. Vergaben im Ausmaß von 60 Mrd. € jährlich sind von der Novelle betroffen, hob Raggl hervor. Wichtig sind ihm transparente und moderne Vergaberegeln für die Gemeinden, die insbesondere regionale Unternehmen fördern.
Erfreut über die Umsetzung des Gesetzesvorhabens zeigte sich auch Justizminister Josef Moser. Es sei bereits eine Klage gegen Österreich wegen verspäteter Umsetzung von EU-Regelungen anhängig, unterstrich er und warnte vor hohen Kosten, sollten die Länder dem Vorhaben nicht zustimmen. Das Gesetz mache Österreich im Vergaberecht zukunftsfit. Es gebe regionalen KMUs eine Chance und auch benachteiligte Personen können beruflich gefördert werden, sagte er.
In weiterer Folge diskutierte der Bundesrat über aktuelle EU-Vorhaben zu Datenschutz und Vergaberecht sowie Pläne im Bereich Justiz. Zentrale Stellung nehmen hier der digitale Binnenmarkt und die Vollendung der Sicherheitsunion ein. Die Berichte des Justizministers wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Bundesrat) gro
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz