Erweiterte Verpflichtungen der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln
Wien (OTS) – Am 16.4.18 wurde in Brüssel ein wichtiger Schritt in der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln gesetzt. Europäische Kommission und Mitgliedstaaten werden strengere Vorschriften bei freiwilligen Herkunftsangaben beschließen. ****
Künftig müssen Hersteller, die Herkunftsangaben freiwillig ausloben, die Herkunft der wesentlichen bzw. charakteristischen Zutaten angeben, wenn diese nicht mit der Herkunft des Lebensmittels übereinstimmt.
„Diese Verordnung bedeutet eine wesentliche Erleichterung und Verbesserung für die Bürger. Es ist für sie nun einfacher nachzuvollziehen, woher die Zutaten des jeweiligen Produktes stammen. Dies bedeutet auch einen Schutz für unseren heimischen Produkte, den ich sehr begrüße“, zeigt sich Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Mag. Beate Hartinger-Klein, über den Schritt erfreut.
Beispielsweise ist nun bei einem Erdbeerjoghurt, das als österreichisches Produkt ausgewiesen wird, jeweils die Herkunft der Milch und der Erdbeeren anzugeben, wenn die Milch und / oder die Erdbeeren nicht aus Österreich stammen.
„Mit dieser beschlossenen Verordnung wurde dem Wunsch der Konsumenten nach einer klaren Herkunftsinformation nachgekommen. Die Detailbestimmungen, die noch durch die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auszuarbeiten sein wird, sollen eine einheitliche europaweite Umsetzung gewährleisten“, erklärt Bundesministerin Hartinger-Klein das weitere Vorhaben.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des EU Parlaments und wird dann in weiterer Folge nach einer Übergangsfrist (bis April 2020) EU-weit wirksam.
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