Industrie gegen Sammelklagen-Exzesse nachdem US-Vorbild
Wien (OTS) – “Entgegen aller Beteuerungen will die EU-Kommission in Europa Sammelklagen nachdem US-Vorbild importieren. Dies stärkt weder den Konsumentenschutz noch dasjenige Vertrauen in den Binnenmarkt. Vielmehr birgt es die Gefahr von Klageexzessen, wie wir sie aus den USA Kontakt haben, und verstößt damit gegen jedes europäische Rechtsverständnis. Die Industrie lehnt eine solche Kehrtwende der EU-Kommission von dort ganz kategorisch ab“, stellte Mag. Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) zum heutigen Vorschlag der EU-Kommission zur Lehrbuch von Sammelklagen nachdem dem, in den USA gängigen, sogenannten Opt-Out-System lichtvoll. Hiermit können Anwälte im Auftrag zertifizierter Non-Profit-Organisationen zu Händen eine fiktive Zahl von potenziell Geschädigten zu Händen verdongeln angenommenen Schaden trauern. Wer nicht vertreten werden will, muss dasjenige extra melden. „Im Kontrast dazu hat die Kommission bisher immer dasjenige Opt-In-Prinzip vertreten. Hiermit zu tun sein sich natürliche oder juristische Personen der Sammelklage tätig anzapfen. Gut ein solches Vorbild könnte man nachdenken“, räumte Neumayer ein, denn „wir nach sich ziehen in Europa schon heute dasjenige höchste Verbraucherschutzniveau der Welt – und dasjenige ist gut so.“
Konstruktive Debatte weiterführend neue Wege des Verbraucherschutzes sinnvoll, Beschädigung des europäischen Rechtssystems nicht
„Kein Verständnis“ könne es jedoch zu diesem Zweck verschenken, dass die EU-Kommission „aus reinem Aktionismus bewährte Grundsätze unterlaufen“ und amerikanische Verhältnisse nebst den Sammelklagen importieren wolle. Dazu gehöre nachrangig, dass in Zukunft die Beweislast nur beim beklagten Unternehmen liegen soll. Dieses US-amerikanische Discovery-Verfahren sei ein Einfallstor zu Händen den sexueller Missbrauch. „Jeder kann sich munter verdongeln beliebigen Schaden erfinden und die Unternehmer zu tun sein beweisen, dass es ihn nicht gibt. Und am Finale haftet womöglich noch ein bleibender Schaden am Ruf des Unternehmens, weil Sammelklagen denn eine große Öffentlichkeitswirkung nach sich ziehen“, so der IV-Generalsekretär. Voraussetzung zu Händen jede repräsentative Schadensersatzklage müsse sein, dass die potenziell Geschädigten prestigevoll seien. „Wir verwehren uns in keiner Weise einer konstruktiven Debatte weiterführend neue Wege im Konsumentenschutz. Doch die heutige Vorlage der EU-Kommission ist ein völlig falsches Symbol. Sie brüchig dasjenige europäische Rechtssystem, gefährdet den Industriestandort und schafft eine Klageindustrie nachdem US-Vorbild wo am Finale nur die Anwälte profitieren. So funktioniert ‚bessere Rechtsetzung‘ sicher nicht“, so Neumayer unter dem Strich.
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