Volksanwalt Kräuter fordert national einheitliche Störungsbehebung zwischen Regress-Nachforderungen
Wien (OTS) – Mit 1.1.2018 wurde der Regress pro die Pflege in Heimen erschlagen. Punktum Sicht der Volksanwaltschaft sind in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur die Fragen der Kostentragung zwischen Bundeswehr und Ländern zu sauber machen.
Kräuter: „Bei zum Stichtag noch offenen Regressforderungen ist eine einheitliche Vorgangsweise im gesamten Bundesgebiet ein Gebot der Fairness und Gleichbehandlung.“ Der Vorgabe des Sozialministeriums, gen offene Regressforderungen zu verzichten, sei z. B. dies Nation Niederösterreich gefolgt, dagegen wollen Wien, die Steiermark oder dies Burgenland offene Beträge einheben, Salzburg lasse derzeit die Betroffenen gar im Ungewissen.
Zudem müsse die Balance zwischen privater Pflege und Heimunterbringung hergestellt werden, fordert Kräuter: „Durch die Abschaffung des Pflegeregresses in Einrichtungen ist die Pflege in den eigenen vier Wänden plötzlich teurer als das Heim. Meistens reichen bei der Pflege zu Hause, etwa durch eine 24-Std-Betreuung, die kleine Pension und das Pflegegeld nicht aus, es muss auf das Sparbuch zugegriffen werden oder die Kinder müssen finanziell etwas beitragen.“
Es sei die absurde Situation entstanden, dass der Steuerzahler die teuerste Form, die Heimunterbringung, die von den Menschen weder noch vorzugsweise wird, voll finanziert. Die gewünschte private und weitaus kostengünstigere Pflege dagegen nicht.
Volksanwalt Günther Kräuter fordert von dort in der heutigen ORF-Sendung Bürgeranwalt eine Anhebung des Pflegegeldes um 30 v. H. und die Verzweifachung des Bundeszuschusses zur 24-Std-Betreuung. Nur so könne eine volkswirtschaftlich sinnvolle Trendumkehr gelingen und der Belastung über dem Limit der Einrichtungen sowie dem teuren Neubau und Firma von Alten- und Pflegeheimen entgegengesteuert werden.
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