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ÖGB-Achitz: Arbeit gerechter verteilen

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Wien (OTS/ÖGB) – „Während Langzeitarbeitslose keine Chance auf einen Job haben und vor allem Frauen nur Teilzeitarbeitsplätze bekommen, müssen andere fast bis zum Umfallen arbeiten“, kommentiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, die von der Statistik Austria bekanntgegebene Überstundenstatistik. 2017 wurden demnach 250 Millionen Über- und Mehrstunden geleistet, 45 Millionen Stunden davon sogar ohne Bezahlung, weder in Form von Geld noch als Zeitausgleich.++++

„Statt wie die Bundesregierung den 12-Stunden-Tag als Normalarbeitszeit zu überlegen, wäre endlich wieder einmal eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung fällig“, sagt Achitz. Seit 1975 die 40-Stunde-Woche eingeführt wurde, ist auf gesetzlicher Ebene nichts mehr passiert.

Überstunden-Euro für Arbeitsmarktpolitik und Gesundheit

„Arbeitgeber, die Überstunden anordnen, sollen einen Beitrag von einem Euro pro Stunde zusätzlich ins Gesundheits- und Arbeitsmarktbudget einzahlen“, fordert Achitz: „Das wäre nur gerecht, denn genau dort verursachen die überlangen Arbeitszeiten auch Kosten:
Sie machen die Betroffenen selbst krank, und sie machen andere arbeitslos.“ Außerdem hätte der Überstunden-Euro einen Steuerungseffekt, sprich: Weniger Überstunden würden angeordnet. Achitz: „Das ist notwendig, denn in vielen Betrieben werden Überstunden nicht mehr zur Abfederung von Auftragsspitzen angeordnet, sondern als Regellösung.“ Für Teilzeitbeschäftige sollte es Zuschläge ab der ersten Mehrstunde geben, und zwar ohne den derzeitigen Durchrechnungszeitraum von drei Monaten. „Teurere Mehr- und Überstunden und kürzere Arbeitszeiten führen dazu, dass die vorhandene Arbeit auf mehr Menschen verteilt werden kann.“

Vorrang für Teilzeitbeschäftigte, wenn Vollzeit-Arbeitsplätze vergeben werden

Im Bereich der Teilzeit konnten ÖGB und AK eine Verbesserung durchsetzen: Teilzeitbeschäftigte müssen nun informiert werden, wenn in ihrer Firma Vollzeit-Arbeitsplatz vergeben wird. „Sie brauchen aber einen Rechtsanspruch auf Bevorzugung, wenn im Unternehmen ein Vollzeitarbeitsplatz ausgeschrieben wird“, sagt Achitz.

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