UNIQA Österreich: So machen Sie nach einem Autounfall alles richtig | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

UNIQA Österreich: So machen Sie nach einem Autounfall alles richtig

0 237
  • Pro Tag passieren 105 Unfälle auf Österreichs Straßen
  • UNIQA Österreich gibt Tipps, wie Sie sich nach einem
    Verkehrsunfall richtig verhalten
  • Plus: Wer klärt die Schuldfrage? Wer ist versichert?

Das schöne Wetter und die Osterferien, in denen traditionell viele Österreicher mit dem Auto auf Urlaub fahren, bedeuten viel Verkehr auf Österreichs Straßen. Im Schnitt passieren über 11.500 Unfälle im Frühjahr, davon über 75 Prozent im Straßenverkehr. Das geht aus einer aktuellen Studie der Statistik Austria hervor. UNIQA Österreich hat sich jetzt angesehen, worauf Kunden nach einem Verkehrsunfall besonders achten sollten. Insgesamt passierten 2016 in Österreich 38.500 Verkehrsunfälle. Das heißt, es krachte im Durchschnitt 105-mal pro Tag. UNIQA gibt die wichtigsten Fragen und Antworten.

Muss man immer die Polizei verständigen?
Nein, nur wenn es Verletzte gibt. Entsteht nur Sachschaden und die Unfallbeteiligten können sich mit Name und Anschrift ausweisen (z.B. Zulassungsbescheinigung), reicht das aus. Wer trotzdem die Polizei ruft, muss die so genannte „Blaulichtsteuer“ (Unfallmeldegebühr) in Höhe von 36 Euro bezahlen, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

Beschädige ich ein parkendes Auto, reicht es meine Kontaktdaten in die Windschutzscheibe zu stecken
Wenn der Lenker oder die Lenkerin des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist, muss das Kennzeichen notiert und der Schaden sofort bei der Polizei gemeldet werden. „Blaulichtsteuer“ fällt hier nicht an. Hinterlässt der Verursacher des Parkschadens nur einen Zettel oder fährt womöglich weiter und meldet den Vorfall erst Tage später, ist das eindeutig Fahrerflucht. Dafür ist eine Geldstrafe zu bezahlen.

Wenn ich den Unfall nicht verursacht habe, muss ich der Versicherung auch nichts melden
Jeder Schadenfall sollte der Versicherung zeitnah gemeldet werden, egal ob man den Unfall selbst verursacht oder nicht.

Die Schuldfrage
Die Polizei entscheidet nicht über die Unfallschuld. In Österreich nimmt sie lediglich den Unfall auf und stellt fest, ob eine strafbare Handlung vorliegt (z.B. Alkohol am Steuer, überhöhte Geschwindigkeit). Erst die Versicherung prüft den Unfallhergang, bewertet die Schadenhöhe und klärt die Schuldfrage, wenn notwendig mit einem Sachverständigen.
Im Ausland ist es allerdings möglich, dass das Protokoll und die Beurteilung der Polizei die Grundlage für die Schadenregulierung durch die Versicherung bilden.

Was passiert, wenn ich den Alkoholtest verweigere?
Wer den Alkoholtest grundlos verweigert, hat das Nachsehen. Dann geht die Behörde vom schlimmsten Fall, dem höchsten Alkoholisierungsgrad, der bei 1,6 Promille liegt, aus. Neben einer hohen Geldstrafe, Führerscheinentzug und Nachschulungen hat das bei einem Unfall gravierende Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Die geschädigte Person ist abgesichert. Der Unfallverursacher, der den Alkoholtest verweigert, muss damit rechnen, dass die Versicherung Regress nimmt. Das kann mehr als 10.000 Euro ausmachen.

Ist man immer schuld, wenn man einem anderen Auto hinten drauffährt?
Autofahrer müssen zum vorausfahrenden Fahrzeug immer genügend Abstand halten. So viel, dass der Lenker jederzeit anhalten kann, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich bremst. Das heißt aber nicht, dass der auffahrende Lenker immer schuld ist. Bremst der Vordermann abrupt und ohne zwingenden Grund, kann den Fahrer eine Teilschuld treffen. Das gilt auch, wenn der Lenker auf ein stehendes Fahrzeug, das unbeleuchtet und ungesichert auf der Straße abgestellt wurde, auffährt. Wer den Telematiktarif SafeLine hat, kann durch ein Fahrprotokoll leicht den Unfallhergang rekonstruieren und seine Unschuld beweisen.

Fragen zur Versicherung

Wenn ich den Unfall nicht verursacht habe, komme ich auch nicht in den Malus
Bei manchen Unfällen haftet der Verursacher auch ohne eigenes Verschulden. Ein Beispiel: Trotz ordnungsgemäßer Wartung platzt während der Fahrt der Reifen des Autos. Der Lenker verliert die Kontrolle und fährt in ein anderes Fahrzeug. Die Haftpflichtversicherung zahlt die berechtigten Forderungen der beteiligten Dritten. Diese Versicherungsleistung schlägt sich negativ in der Bonus/Malus-Einstufung nieder.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nur den Versicherungsnehmer
Versichert sind alle Personen, die am Betrieb des Fahrzeugs mitwirken und der Fahrzeughalter damit einverstanden ist. Darunter fällt auch der Tankwart, der beim Betanken des Fahrzeugs Schaden verursacht. Alle Fahrzeuginsassen und sogar ein Passant, der den Lenker einweist, genießen ebenfalls Versicherungsschutz.

So funktioniert SafeLine
Kernstück von SafeLine ist eine Telematik-Box, die einfach und schnell im Auto installiert ist. Das kleine Gerät ist mit GPS, einem Telefonmodul und einem Crash-Sensor ausgestattet. Die Notfalltaste ist über Bluetooth angebunden. Bei einem Verkehrsunfall sendet die SafeLine Box automatisch einen Notruf, der den exakten Standort des Fahrzeugs angibt und gleichzeitig die Einsatzkräfte alarmiert. Ob manuell oder automatisch ausgelöst, der Notruf aus dem Auto holt rasch medizinische Erstversorgung und rettet im Extremfall Leben. Kunden, die sich für UNIQA SafeLine entscheiden, sparen zehn Prozent in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung und mit handyfreien Fahrten nochmals bis 50 Prozent Prämie in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Seit 2008 bietet UNIQA den Telematiktarif „UNIQA SafeLine“ an, zehn Jahre bevor laut EU-Verordnung jeder neu behördlich genehmigte PKW und leichte Nutzfahrzeuge mit einem automatischen Notrufsystem ausgestattet werden müssen. UNIQA greift auf zehn Jahre Erfahrung und 35.000 zufriedene SafeLine Kunden zurück.

UNIQA Österreich
6.000 Mitarbeiter von UNIQA Österreich betreuen 3,6 Millionen Kunden mit rund 10,2 Millionen Versicherungsverträgen. Die ausgeprägte Serviceorientierung und Kundennähe wird durch die neun Landesdirektionen und über 400 Servicestellen unterstrichen. UNIQA Österreich erreichte 2017 einen Marktanteil von rund 22 Prozent und ist damit der größte unter den mehr als 50 in Österreich tätigen Versicherern. UNIQA ist – laut unabhängigen Untersuchungen – seit Jahren die bekannteste Versicherungsmarke in Österreich und auch jene, der die Österreicher das größte Vertrauen entgegenbringen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. UNIQA Insurance Group AG

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.