Wien setzt Förderung für Demokratie- und Beteiligungsprojekte 2026 fort
Als Europäische Demokratiehauptstadt 2024/25 förderte die Stadt Wien im vergangenen Jahr erstmals Kleinprojekte von Bürger*innen, NGOs und Unternehmen, die einen Beitrag zur Förderung von Demokratie und Beteiligung leisten. Das Pilotjahr dieses neu beschlossenen Fördertopfs war ein voller Erfolg: Nach zwei Einreichfristen, in denen insgesamt 300.000Ꞓ zur Verfügung standen, wurden bei über 270 Projekteinreichungen 34 Projekte von einer Fachjury ausgewählt. Diese hohe Zahl an Einreichungen zeigte die starke Nachfrage und den großen Bedarf an finanzieller Unterstützung für Projekte im Bereich von Demokratie- und Bürger*innenbeteiligung.
„In Zeiten zunehmender Bedrohungen für die Demokratie ist die nachhaltige Förderung von Demokratie- und Beteiligungsprojekten eine politische Notwendigkeit. Der erfolgreiche erste Durchgang hat klar gezeigt, dass diese Form der Unterstützung gebraucht wird und wirkt. Daher werden wir auch 2026 wieder Projekte und Initiativen fördern, die einen Beitrag für mehr Demokratie und Beteiligung leisten“, sagt Demokratiestadtrat Jürgen Czernohorszky.
Im ersten Förderjahr 2025 deckten die ausgewählten Projekte eine breite Palette an Beteiligungsmöglichkeiten ab – vom Beserlparktheater über einen Mitmach-Supermarkt bis hin zu einem Bürger*innenrat zum Thema Medien und Demokratie. Nun wird dieser Erfolgsweg fortgesetzt und im Jahr 2026 werden für die nächste Kleinprojekteförderung 270.000 Ꞓ zur Verfügung stehen.
Förderungen tragen zur Umsetzung der Wiener Demokratie-Strategie bei
Ziel der Förderung ist es, durch niederschwellige, praxisnahe und inklusive Projekte demokratische Teilhabe für Bürger*innen direkt erfahrbar zu machen und demokratische Strukturen zu stärken. Die Projekte sollen zur Umsetzung der im Oktober 2025 beschlossenen Wiener Demokratie-Strategie und folgender Schwerpunkte beitragen: neue Zielgruppen aktivieren, Zusammenleben und Miteinander stärken, Gesprächs- und Streitkultur fördern sowie Demokratie- und Meinungsbildung fördern.
Pro Vorhaben sind bis zu 10.000 Euro beantragbar
Die Einreichfrist für die Kleinprojekteförderung wird von 1. bis 30. April 2026 sein. Pro Vorhaben können bis zu maximal 10.000 Euro abgerufen werden. Einreichen können Einzelunternehmer*innen, Privatpersonen sowie gemeinnützige Vereine und GmbHs.
Zuständig für die Förderabwicklung ist das Büro für Mitwirkung, angesiedelt in der Abteilung Energieplanung (MA 20). Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit und -höhe trifft innerhalb von acht Wochen eine unabhängige Jury, bestehend aus Fachexpert*innen aus den Themenfeldern Demokratie und Beteiligung.
„In unserer Arbeit im Büro für Mitwirkung sehen wir tagtäglich, wie wichtig es ist, Menschen zusammenzubringen und zum Dialog einzuladen. Fördermöglichkeiten zu schaffen, ist ein ideales Instrument, um noch mehr Teilhabe zu ermöglichen und Barrieren abzubauen“, sagt Wencke Hertzsch, Referatsleitung des Büros für Mitwirkung.
Um einen transparenten Prozess sicherzustellen, müssen die Fördernehmer*innen nach Abschluss des Projekts eine vollständige Abrechnung gemäß den Vorgaben des Förderhandbuchs der Stadt Wien einreichen. Alle genehmigten Projekte werden zudem nach den Vorgaben des Wiener Fördertransparenzgesetz veröffentlicht.
Mehr Informationen ab Anfang April unter: https://mitwirkung.wien.gv.at/
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