Public Viewings künftig ohne zusätzliche Bewilligung – WKNÖ begrüßt Novelle zum NÖ Veranstaltungsgesetz | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Public Viewings künftig ohne zusätzliche Bewilligung – WKNÖ begrüßt Novelle zum NÖ Veranstaltungsgesetz

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„Mit dieser Novelle können sich unsere Betriebe wieder auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich: großartige Events für Gäste und Kund:innen schaffen“, begrüßen WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker und Mario Pulker, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer NÖ, den Beschluss des NÖ Landtages. Damit wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer NÖ umgesetzt.

Effizientere Planung und Umsetzung möglich
Bereits seit 2013 sind Public Viewings nach der Gewerbeordnung in grundsätzlich genehmigten Betriebsanlagen genehmigungsfrei. Da diese Public Viewings damit nicht ausdrücklich in der Betriebsanlagengenehmigung enthalten sind, mussten Betriebe Public Viewings gesondert bei der Gemeinde melden. Mit der Novelle wird dieses Problem nun gelöst: „Public Viewings sind künftig eindeutig im NÖ Veranstaltungsgesetz verankert und erfordern keine zusätzliche Anmeldung. Das schafft Rechtssicherheit“, erklärt Wolfgang Ecker.

Zusätzliche Impulse für den NÖ Tourismus und die Freizeitwirtschaft
„Aus Sicht der Branche ist klar: Die Novelle bringt einen spürbaren Bürokratieabbau“, bringt es Mario Pulker auf den Punkt und erklärt: „Künftig entfällt für Public Viewings im Rahmen zeitlich befristeter Großveranstaltungen die Bewilligungspflicht nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz. Dies gibt den Betrieben den nötigen Spielraum, sich auf die professionelle Planung und Durchführung ihrer Events zu konzentrieren.“ Mit klaren und verlässlichen Rahmenbedingungen könnten Betriebe leichter investieren – etwa in Technik, temporäre Infrastruktur oder Außenflächen.

„Wir erwarten uns dadurch einen zusätzlichen Impuls für die Gastronomie: Wenn Hürden fallen, werden mehr Betriebe Public Viewings anbieten. Gerade im Vorfeld der Fußball-WM ist das ein wichtiges Signal – für gute Stimmung, volle Lokale und eine starke wirtschaftliche Dynamik“, sind sich Ecker und Pulker einig.

Gastronom Dietmar Schöner: „Kein Genehmigungsstress – Zeit für echte Erlebnisse“
„Die neue Regelung bringt uns Gastronomen echte Erleichterung: Wir brauchen uns nicht mehr mit Formularen oder Genehmigungen herumzuschlagen, sondern können uns voll auf das konzentrieren, was zählt – unseren Gästen eine entspannte, gemeinsame Zeit zu bereiten. Den Gastgarten öffnen, gutes Essen und Drinks servieren, Veranstaltungen live erleben und besondere Momente schaffen – darum geht es“, freut sich Dietmar Schöner, Gastronom in Mank und Obmann der Gastronomie in der WKNÖ, über die Novelle. „Bei der letzten Fußball-WM kamen vor allem die österreichischen Spiele richtig gut an, und auch dieses Mal habe ich schon einige Ideen, um meinen Gästen wieder ein besonderes Erlebnis zu bieten.“

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