Stigmatisierung-Integrationsfond: Staatlicher Name, staatliche Mittel – aber keine Missstandskontrolle?
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) hat am 18.12.2025 bei der Volksanwaltschaft der Republik Österreich Beschwerde im Zusammenhang mit dem „Integrationsbarometer 2025“ (Peter Hajek) des Integrationsfonds der Republik Österreich eingebracht. Anlass waren aus Sicht der TKG nicht einzelne Formulierungen, sondern eine seit rund zwei Jahrzehnten wiederkehrende Praxis staatlich finanzierter Studien, die religiöse Gruppen problematisierend kategorisieren und gesellschaftlich belastende Narrative verstärken.
Die TKG bedankt sich ausdrücklich bei der Volksanwaltschaft für die rasche und klare Antwort (Geschäftszahl: 2026-0.141.958, VA/BD-BKA/A-1, Datum: 23.02.2026). In ihrem Schreiben stellt die Volksanwaltschaft unmissverständlich fest:
„…Der ÖIF ist ein Fonds, der im Jahr 1991 aus dem Bundesministerium für Inneres ausgegliedert wurde. Folglich ist der ÖIF kein Verwaltungsorgan. Die Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft erstreckt sich aber auf Verwaltungsorgane und nicht auf sogenannte ‚ausgegliederte Rechtsträger‘. Die Volksanwaltschaft fordert seit Jahren, die Prüfzuständigkeit auf ausgegliederte Rechtsträger zu erweitern. Eine entsprechende Erweiterung des Prüfmandats könnte jedoch nur vom Nationalrat bzw. den Landtagen umgesetzt werden. Leider ist dies bis dato nicht erfolgt…“
Mit Schreiben vom 23.02.2026 bestätigt die Volksanwaltschaft somit ausdrücklich, dass sie für den Integrationsfonds nicht zuständig ist.
Staatlicher Name – aber keine Kontrolle durch die Volksanwaltschaft.
Damit steht eine grundlegende Frage im Raum:
Wie kann eine Institution, die unter dem Namen „Integrationsfonds der Republik Österreich“ auftritt, öffentliche Mittel in Höhe von rund 87 Millionen Euro (davon Bundesanteil 61,5 Mio) verwendet, EU-Mittel (AMIF) bezieht, Rücklagen bildet, gesellschaftlich hochwirksame Studien veröffentlicht und politische Diskurse maßgeblich beeinflusst, außerhalb der klassischen Missstandskontrolle stehen?
Nach Ansicht der TKG entsteht hier ein demokratiepolitisch relevantes Spannungsfeld. Staatliche Aufgaben werden ausgelagert. Staatliche Mittel werden eingesetzt. Staatliche Wirkung wird entfaltet.Aber die zentrale Ombudskontrolle bzw. Volksanwaltschaft kann nicht kontrollieren, wo es um eines der wichtigsten Themen des Jahrhunderts geht, nämlich „Migranten mit verschiedenen Religionen, Konfessionen, Sprachen und Abstammungen”
Moslem-Studien bis Integrationsbarometer 2025 – ein strukturelles Muster
Seit dem 18.12.2025 hat die TKG die Inhalte und methodischen Grundlagen des Integrationsbarometers öffentlich und dokumentiert hinterfragt. Dabei wurde insbesondere auf internationale Standards der Meinungsforschung – insbesondere den ICC/ESOMAR-Kodex – verwiesen und auf problematische Kategorisierungen aufmerksam gemacht.
Nach Auffassung der TKG reiht sich das „Integrationsbarometer 2025“ in eine rund zwei Jahrzehnte währende Praxis ein – von den sogenannten „Moslem-Studien“ bis heute –, in der sensible religiöse Kategorien problematisierend erhoben und öffentlich zugespitzt wurden.
Eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesen Argumenten blieb bislang aus. Stattdessen erhielt die TKG ein anwaltliches Schreiben mit Exekutionsandrohung und hohem Streitwert.
Fragen an den Nationalrat der Republik Österreich
Diese Konstellation wirft nicht nur eine juristische, sondern eine politische Frage auf:
Ist es Aufgabe zivilgesellschaftlicher Organisationen, Kontrolllücken sichtbar zu machen, während der Gesetzgeber seit Jahren weiß, dass ausgegliederte Rechtsträger nicht der Missstandskontrolle der Volksanwaltschaft unterliegen?
Die Volksanwaltschaft selbst fordert seit Langem eine Erweiterung ihrer Zuständigkeit. Wenn diese Erweiterung nicht erfolgt, liegt die Verantwortung beim Parlament.
Die TKG richtet daher folgende Fragen an die Abgeordneten des Nationalrats:
1-Warum wird eine bekannte Kontrolllücke nicht geschlossen?
2-Warum dürfen staatlich finanzierte Einrichtungen mit erheblicher gesellschaftlicher
3-Wirkung außerhalb der klassischen Ombudskontrolle agieren?
4-Und wie wird sichergestellt, dass öffentliche Mittel nicht in Konstruktionen fließen, die politisch wirken, aber strukturell schwer überprüfbar sind?
5-Wann wird die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1069) im österreichischen Parlament im Jahr 2026 beschlossen?
SLAPP: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401069
Teil des Problems“ versus „Teil der Lösung?: „Scheinheiligkeit ist die Sprache der Korrupten.“
Es ist festzuhalten, dass nicht alle religiösen oder verbandlichen Strukturen in Österreich gleichermaßen in der Lage sind, unabhängig in gesellschaftspolitischen Debatten aufzutreten. Dies gelingt ihnen allenfalls mit ein paar Sätzen, mit denen sie versuchen, mit Fakten gegen die MoslemStudien bis Integrationbamaoter2025 aufzutreten. Wir haben von denen erwartet, weil Sie auf die Fahnen „Islam” bzw. „Moslem” Vertreter schreiben.
Dies hängt auch damit zusammen, dass bestimmte Organisationen oder ihnen nahestehende Strukturen in Berichten und Dokumentationen des „Österreichischen Fonds zur Dokumentation von religiös motiviertem politischen Extremismus“ (Dokumentationsstelle Politischer Islam beim Bundeskanzleramt) erwähnt oder analysiert wurden und de facto als „Teil des nationalen Problems“ diagnostiziert wurden. Wir müssen offen reden! Ja, ja oder nein, nein! Der verstorbene Papst sagte nicht umsonst: „Scheinheiligkeit ist die Sprache der Korrupten“, damit die Botschaft die richtige Adresse erreicht..
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) ist keine Religionsgemeinschaft und keine konfessionelle Vertretungsorganisation. Sie ist eine unabhängige zivilgesellschaftliche Denkfabrik- und Analyseplattform (Thinktank), die gesellschaftspolitische Entwicklungen aus menschenrechtlicher, verfassungsrechtlicher und demokratiepolitischer Perspektive kommentiert.
Wir verstehen uns als Citoyens der Republik Österreich. Unsere Arbeit orientiert sich an der Bundesverfassung, an der EMRK und an den Grundprinzipien einer wehrhaften, pluralistischen Demokratie. Wir bekennen uns zu einer freiheitlichen, demokratischen, säkularen und vielfältigen Grundordnung mit klarer Gewaltenteilung.
Sachliche Kritik ist kein Angriff
Nach unserer Auffassung ist es die Pflicht einer staatlich finanzierten Einrichtung – die unter staatlichem Namen agiert und gleichzeitig außerhalb der Missstandskontrolle der Volksanwaltschaft steht –, sich sachlicher Kritik argumentativ zu stellen.
Es ist nicht Aufgabe staatlich finanzierter Strukturen, kritische Stimmen von NGOs oder Journalistinnen und Journalisten direkt oder indirekt zu problematisieren oder mittels juristischer Mittel unter Druck zu setzen. Kritik an staatlich finanzierten Studien darf nicht mit Einschüchterung beantwortet werden.
Detaillierte Pressemitteilung der TKG:
https://www.turkischegemeinde.at/staatlicher-name-staatliche-mittel-aber-keine-missstandskontrolle-volksanwaltschaft-bestaetigt-kontrollluecke-beim-integrationsfonds/
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