Nationalrat gibt grünes Licht für Anti-Mogelpackungs-Gesetz
Bereits Ende vergangenen Jahres haben sich die Regierungsparteien auf ein Anti-Mogelpackungs-Gesetz mit Maßnahmen zur Eindämmung versteckter Preiserhöhungen – Stichwort Shrinkflation – verständigt. Der Handel soll demnach dazu verpflichtet werden, Produkte, deren Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist, klar zu kennzeichnen. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne gaben heute im Nationalrat grünes Licht für die Regierungsvorlage. Die FPÖ befürchtet unter anderem zusätzliche Bürokratie für den Handel und damit steigende Kosten.
Einstimmig – und damit auch mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – sprachen sich die Fraktionen außerdem für Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz zur Stärkung der Krisenvorsorge aus. Mit einem Abänderungsantrag im Plenum hoben die Koalitionsparteien unter anderem das Ziel von 35 % Bio-Anbaufläche bis zum Jahr 2030 hervor. Auch über dieses Etappenziel hinaus solle die biologische Bewirtschaftung in Österreich weiter gestärkt werden. Ein Entschließungsantrag der FPÖ, mit dem sie auf eine Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria (AMA) drängt, blieb mit den Stimmen von FPÖ und Grünen in der Minderheit.
Kennzeichnungspflicht für Handel bei „Shrinkflation“
Konkret wird der Handel mit dem Anti-Mogelpackungs-Gesetz ab April 2026 – und vorerst befristet bis Mitte 2030 – verpflichtet, entweder am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild darauf hinzuweisen, dass die Ware von „Shrinkflation“ betroffen ist, etwa durch den Hinweis „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“. Davon betroffen sind Unternehmen des stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 bzw. mehr als fünf Filialen. Die Kennzeichnung soll für eine Dauer von 60 Tagen erfolgen. Auch bei einer Verringerung der Stückzahl in einer Ware soll die Pflicht zur Kennzeichnung gelten. Ausnahmen sind nur in einzelnen Fällen – etwa bei nur geringfügigen Erhöhungen des Grundpreises – vorgesehen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen in letzter Konsequenz Geldstrafen. Ziel der Maßnahmen ist es laut Vorlage, auch der Teuerung entgegenzuwirken.
Die Bundesregierung arbeite hart daran, dass das Leben in Österreich für die Menschen wieder günstiger werde und sich der Standort weiterentwickle, so Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Sie wies auf erste Ergebnisse der gesetzten Maßnahmen der Bundesregierung hin. So sei etwa die Inflation im Jänner bereits auf 2,0 % gesunken. Mit der vorliegenden Novelle sollen durch Kennzeichnung Konsumentinnen und Konsumenten aktiv über Mogelpackungen informiert werden, so die Staatssekretärin. Es handle sich dabei um Regelungen mit „Augenmaß“, samt Ausnahmen und Erleichterungen für kleine Kaufleute.
Auch Staatssekretärin für Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig wies auf die Maßnahmen der Bundesregierung etwa bei Energie und Mieten hin, um das Leben wieder leistbarer zu machen. Mit dem vorliegenden Gesetz gehe man praktikabel und lebensnah gegen versteckte Teuerung vor. Strafen gebe es nach dem Prinzip „Beraten statt Strafen“ erst bei wiederholten Verstößen, so Königsberger-Ludwig. Man wolle insgesamt eine Verhaltensänderung bewirken, damit Mogelpackungen der Vergangenheit angehören. Man belaste damit nicht regionale Nahversorger, sondern nehme jene mit großen Marktanteilen in die Pflicht.
Breite Zustimmung, Kritik der FPÖ
Kritik an der Vorlage kam von der FPÖ. Transparenz sei wichtig, das Gesetz löse aber die Probleme nicht, sondern verschiebe sie nur, so Barbara Kolm (FPÖ). Ähnlich wie Peter Wurm (FPÖ) wies sie auf ein Schreiben der EU-Kommission hin, das möglicherweise eine weitere Reparatur erfordern könne. Zudem sei es ordnungspolitisch falsch und verstoße gegen das Verursacherprinzip, nun den Handel zu verpflichten, bemängelte Kolm. Das werde nach hinten losgehen, weil Handelsbetrieben mehr Strafen und Kontrollen drohen würden. Auch Wurm kritisierte, dass mit diesem „Bürokratiemonster“ die Inflation nicht bekämpft, sondern durch den Zusatzaufwand für den Handel angeheizt werde. Aus seiner Sicht werde es auch einzelne Händler treffen. Arnold Schiefer (FPÖ) erachtet das Gesetz ebenso für übertrieben. Die zusätzliche Administration werde sich aus seiner Sicht auf die Preise niederschlagen.
Transparenz sei zwar kein Allheilmittel, aber in diesem Fall eine der Maßnahmen aus einem ganzen Portfolio, um die Inflation einzudämmen, so Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP). Man gebe damit den Konsumentinnen und Konsumenten die Werkzeuge für Eigenverantwortung in die Hand. Vertrauen sei in der Wirtschaft ein maßgeblicher Faktor, vielleicht diene die Maßnahme auch dazu, dieses zurückzubringen, so Jeitler-Cincelli. Für Supermarktketten seien die Regelungen machbar. Klaus Mair (ÖVP) hob die Ausnahmen für kleine und mittlere Betriebe sowie den Grundsatz „Beraten statt Strafen“ hervor. Das Gesetz setze auf Kennzeichnung statt auf Verbote. Den unionsrechtlichen Vorgaben werde Rechnung getragen, so Mair. Man greife nicht in den Markt oder die Preise ein oder schaffe Limits, sondern setze auf mündige Bürgerinnen und Bürger, damit sie eine Entscheidung treffen können, betonte Christoph Stark (ÖVP).
Man schiebe heute der „Preistrickserei“ und der versteckten Preiserhöhung durch „Shrinkflation“ einen Riegel vor, unterstrich Julia Elisabeth Herr (SPÖ). Preistransparenz führe nachweislich zu niedrigeren Preisen und werde die Inflation nicht antreiben, sondern weiter senken. Michael Seemayer (SPÖ) kann etwa im Hinblick auf vielzählige Aktionshinweise im Supermarkt den Vorwurf nicht nachvollziehen, dass die Regelungen überbordend wären. Wenn man letzten Endes dann keine solchen Produkte mehr im Geschäft haben sollte, brauche man auch nichts auszuzeichnen, meinte er. Aus Sicht von Barbara Teiber (SPÖ) werden die Regelungen das Leben leistbarer machen und zu mehr Transparenz führen. Sie seien ein Teil der durchaus erfolgreichen Teuerungsbekämpfung, wies Teiber etwa auf die im Jänner auf 2,0 % gesunkene Inflation hin.
Markus Hofer (NEOS) erachtet die vorliegende Lösung als praxistauglich und unbürokratisch. Ziel sei, die „Shrinkflation“ so unattraktiv zu machen, dass sie nicht mehr vorkomme. Bei den Produzenten könne die Lösung nicht gefunden werden, weil viele davon nicht nur für Österreich produzieren würden, so Hofer.
Alma Zadić (Grüne) gab zu bedenken, dass das Gesetz erst ab einer Änderung von 3 % weniger Füllmenge greife. Das könne mit der Zeit viel sein, meinte sie. Die Kennzeichnungspflicht sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, es brauche aber mehr Maßnahmen, um die Preise zu senken, wie etwa den „Österreich-Aufschlag“ bei Produkten abzuschaffen.
Lebensmittelversorgung im Krisenfall
Mit der weiteren Regierungsvorlage soll das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz (LMBG) angepasst werden, um künftig auf außerordentliche Krisenfälle besser reagieren zu können. Dabei soll es unter anderem zur Erweiterung von Vorsorgemaßnahmen kommen, insbesondere durch eine künftig per Verordnung mögliche Vorratshaltung von Lebensmitteln. Laut Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig setzt die Regierung damit die Lehren der vergangenen Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet ist. Für einen Beschluss im Nationalrat war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. FPÖ und Grüne sahen zuletzt noch Gesprächsbedarf, beide stimmten heute aber zu.
Das LMBG bildet gemeinsam mit dem Versorgungssicherungs- und dem Energielenkungsgesetz den Rahmen zur Bewältigung von außerordentlichen Krisenfällen. Zur Erhöhung der Krisenresilienz sind etwa auch Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung vorgesehen. Weiters ist zur Beurteilung der Notwendigkeit und Zielgerichtetheit sowie zur Evaluierung verschiedener Maßnahmen eine bessere Datennutzung geplant. Mit einem im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag halten die Regierungsfraktionen unter anderem fest, dass bei Vorsorgemaßnahmen auch auf die Erhaltung der Ernährungssouveränität Rücksicht genommen werden soll.
Mit dem heute im Plenum eingebrachten Abänderungsantrag sehen die Koalitionsparteien – über das Thema biologische Bewirtschaftung hinaus – etwa den Verordnungsweg zur Umsetzung einer Lagerhaltung im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen vor. Eine Verordnung zur Lagerhaltung sollte allerdings keinesfalls dazu führen, dass bislang privat getragene Lagerkosten für Güter, die in ausreichender Menge vorhanden sind, in der Folge staatlich finanziert werden, so die Erläuterungen. Der Lagerbestand eines bestimmten in der Vergangenheit liegenden Zeitraums müsse daher nach Aufforderung durch den Landwirtschaftsminister ermittelt werden können. Für die Verordnung brauche es außerdem die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats.
Mit dieser Novelle schaffe man die gesetzlichen Voraussetzungen, um im Fall einer Krise die erforderlichen Maßnahmen zur Lebensmittelversorgung beschließen zu können, sagte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Wirkungsvolle Instrumente im Vorfeld einer Krise seien bisher nur eingeschränkt vorgesehen gewesen. Etwa durch Corona und andere Ereignissen habe man Handlungsbedarf erkannt. Vorgesehen sei eine klare Vorgehensweise bis hin zur Zustimmung des Hauptausschusses.
Nach Verhandlungen Einstimmigkeit
Man sei in der Novelle auf die Forderungen der FPÖ wie etwa zur qualitativ hochwertigen Lebensmittelversorgung und zur Verankerung der Ernährungssouveränität eingegangen, so Peter Schmiedlechner (FPÖ), daher würden die Freiheitlichen zustimmen. Der beste Schutz vor einer Krise sei jedoch, schon zuvor die Eigenproduktion der Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen und diese nicht „zu Tode zu reglementieren“. Auch Albert Royer (FPÖ) thematisierte ein „Bauernsterben“ und eine Überbürokratie in der Landwirtschaft. Dazu kämen sinkende Preise bis hin zur „dunklen Wolke Mercosur“ oder andere EU-Agrarabkommen. Die beste Krisenvorsorge sei, die Bauern leben zu lassen, „Ehrlichkeit beim Bauernbund“ sowie mit „Gold Plating“ aufzuhören.
Georg Strasser (ÖVP) wies auf eine Kampagne des Bauernbunds „gegen Schleuderpreise“ hin. Was die heutige Novelle betrifft, sei die Einstimmigkeit nach den Gesprächen mit FPÖ und Grünen ein wichtiges Signal. Man ziehe mit der Novelle die Lehren aus den vergangenen Jahren wie etwa aus dem Beginn der Corona-Krise. Versorgungssicherheit sei nicht nur ein Schlagwort, unterstrich Bettina Zopf (ÖVP). Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz werde heute dahingehend geändert, dass der Staat konkrete Möglichkeiten erhalte, vorausschauend Lebensmittel und Trinkwasser einzulagern und im Ernstfall einzugreifen.
Die Lebensmittel-Krisenvorsorge beruhe auf zwei Säulen, so Elisabeth Feichtinger (SPÖ). Einerseits sei eine Abfrage des Lebensmittelstands umfasst, um strategisch Vorräte aufzubauen, andererseits seien es Lenkungsmaßnahmen der öffentlichen Hand und eine faire Verteilung in der Krise. Das wichtigste Fundament „ist und bleibt“ aber die Landwirtschaft, so Feichtinger. Bernhard Höfler (SPÖ) betonte, im Dreiecksverhältnis Produzent, Handel und Konsument sollten alle drei von der Wertschöpfungskette profitieren. Die Lebensmittelversorgung sei eine Staatspflicht – das bedeute auch, Menschen vor Preiswucher zu schützen und die heimische Landwirtschaft mitzunehmen.
Es gelte, die Landwirtschaft auch von Bürokratie zu entfesseln, so Karin Doppelbauer (NEOS). Mit den Neuerungen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz bekomme man klare Handlungsoptionen, um im Krisenfall den Zugang zu Lebensmitteln sicherzustellen. Als wichtiges Ermächtigungsgesetz, damit man Lenkungsmaßnahmen zur Vorsorge setzen könne, bezeichnete Olga Voglauer (Grüne) die Novelle. Die größten Bedrohungen in Österreich und Europa für die Ernährungssouveränität seien Hitze- und Dürreperioden. Es brauche Resilienz in der Bewirtschaftung, daher werde es wichtig sein, die Biobetriebe so zu fördern, damit sich alle überlegen würden, in die Bioproduktion einzusteigen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
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