Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ präsentiert Ergebnisse der ersten Messreihe
Wie angekündigt hat die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ heute, Donnerstag, die Ergebnisse der ersten Messreihe der Luftmessungen an 36 Messpunkten im Burgenland veröffentlicht. Neben den reinen Messdaten wurden die exakten Messstandorte, die angewandte Methodik sowie eine fachliche Interpretation der Ergebnisse offengelegt. Damit setzt die Taskforce ein klares Zeichen für Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf Basis wissenschaftlich fundierter und normgemäßer Methodik. Die bislang ausgewerteten Luftmessungen zeigen in der Zusammenschau keine Überschreitung des maßgeblichen Referenzwertes der Taskforce. Dieser Referenzwert entspricht jenem des Umweltbundesamtes für Unbedenklichkeit gegenüber Dritten nach Asbestsanierungstätigkeiten. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht somit kein fassbares Gesundheitsrisiko durch luftgetragene Asbestfasern. Zwischenzeitlich wurden dennoch erste Maßnahmen in Oberwart umgesetzt. Alle Ergebnisse werden auf www.burgenland.at/taskforce veröffentlicht und laufend ergänzt.
Erste Messreihe zeigt kein fassbares Gesundheitsrisiko
Bei keinem der 36 Faserzahlkonzentrationen wurde der Referenzwert von 1.000 Fasern pro m³ überschritten. Bei 33 der 36 Messpunkte liegt der Wert unter 400 Fasern pro m³. Jene drei Messpunkte, wo der Wert zwischen 560 und 810 Fasern pro m³ liegt. Die Messungen fanden jedoch im Nahebereich einer stark befahrenen gestreuten Straße statt. Die Taskforce hat den Referenzwert absichtlich sehr niedrig angesetzt, um den Schutz Dritter nachhaltig zu wahren. Für den Asbestfasergehalt in der Raumluft gibt es nur im Rahmen des Arbeitnehmer:innenschutzes einen rechtlich verbindlichen Grenzwert (technische Richtkonzentration) von 10.000 Fasern pro m³. Dieser Grenzwert wird von einer Dauerbelastung über 40 Jahre hinweg – bei einer 5-Tage-Woche mit jeweils 8 Stunden am Tag in Arbeitsbereichen, insbesondere in Innenräumen abgeleitet. Erst bei Überschreitung dieses Grenzwertes sind erhöhte Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderlich. Anzumerken ist, dass bereits bei niedrigeren Werten regelmäßige Untersuchungen bei Arbeiten mit Asbestexposition gemäß Verordnung für Gesundheitsüberwachung (VGÜ) sinnvoll sind.
Für die Außenluft außerhalb eines Arbeitsumfeldes im Zusammenhang mit asbesthaltigem Gestein existieren derzeit keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Um die Ergebnisse richtig einordnen zu können, hat die Taskforce im Vorfeld einen Referenzwert von 1.000 Fasern pro m³ definiert. Dieser Referenzwert entspricht jenem des Umweltbundesamtes für Unbedenklichkeit gegenüber Dritten nach Asbestsanierungstätigkeiten / Sanierungstätigkeiten.
Methodik der Luftmessungen
Bei den Luftmessungen wird mit jeweils bis zu drei Standgeräten an den definierten Standorten eine Untersuchung der Außenluft auf deren Asbestgehalt durchgeführt. Weiters wird an ausgewählten frequentierten Standorten mittels Personal-Sampler eine Luftmessung durchgeführt. Die Luftmessung erfolgt gem. ISO 14966 bzw. VDI 3492 mittels Standgeräts über acht Stunden. Um unterschiedliche klimatische Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit etc.) abzudecken, sind mehrere Messdurchgänge geplant.
Die Messung erfolgt, indem ein der menschlichen Atmung nachempfundener Volumenstrom der Luft mittels Pumpe über einen Goldfilter gezogen wird. Die hierdurch gesammelten Fasern werden mittels Rasterelektronenmikroskop identifiziert, vermessen und ausgezählt. Die Nutzungssimulation orientiert sich an der Örtlichkeit. Im Bereich einer Schüttfläche in einem Gewerbegebiet wurde zum Beispiel ein herumfahrender LKW eingesetzt, um das Faserfreisetzungspotential zu erheben. Zusammen mit den Luftmessungen werden zur Sicherung der Ergebnisse punktuell auch Ausbreitungssimulationen erstellt.
Weitere Messreihen erforderlich
Da die Freisetzung von Asbestfasern stark von den Witterungsbedingungen abhängt, ist eine einmalige Messung nicht ausreichend. Daher werden noch weitere Messungen durchgeführt, ja in der trockenen Jahreszeit völlig andere Verhältnisse vorliegen. Erst nach Vorhandensein aller Ergebnisse ist eine Gesamtinterpretation zulässig. Die bisherigen punktuellen Messungen zeigen, dass Asbestkonzentrationen in einem Bereich liegen, wie dies in einem Gebiet, das geologisch so aufgebaut ist wie das Rechnitzer Fenster, zu erwarten war.
Bei der Einordnung der Messergebnisse muss die bestehende, unvermeidbare Hintergrundbelastung durch Erosion berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck werden Vergleichsmessungen über einen längeren Zeitraum vorgenommen.
Erste Maßnahmen bereits durchgeführt
Im November 2025 wurden wegen Verdachtsmomenten, beauftragt durch die Behörden der BH Oberpullendorf und Oberwart durch die ASV für Luftreinhaltung und den Landesgeologen Materialproben (für potentielle Asbestfaseremissionen repräsentative Handstücke) entnommen, im Labor untersucht und Asbest nachgewiesen.
Nach Vorliegen der Analysenergebnisse der für allfällige Asbestfaseremissionen repräsentativen Proben (bergmännisch „Handstücke“) wurden umgehend Maßnahmen gesetzt. Bereits Anfang Jänner 2026 wurden daher vier Steinbrüche in den Bezirken Oberwart und Oberpullendorf aufgrund der Asbestbelastung behördlich geschlossen. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht derzeit ausgehend von den geschlossenen Steinbrüchen keine direkte, unmittelbare Gefahrensituation durch luftgetragene Asbestfasern.
Beim Krankenhaus Oberwart wurden bereits Sanierungsmaßnahmen gesetzt. Aus Sicht der Taskforce sind daher speziell bei den gegebenen Wetter- und Witterungsbedingungen keine weiteren Sofortmaßnahmen wie eine Sperre des Skateparks unmittelbar erforderlich. Aus Vorsorgegründen empfiehlt die Taskforce in Zukunft auf die Verwendung von asbesthaltigem Gestein im Straßenbau zu verzichten.
Laut Taskforce können Gemeinden und Privatpersonen, die dennoch vorsorglich tätig werden wollen, Gesteinsmaterial, in dem sie Asbest vermuten (Schotter etc.), durch Asphaltierung binden oder mit einer Humusschicht überziehen. Vor allem bei regelmäßiger und starker Beanspruchung (stark befahrene Straßen etc.) ist eine Asphaltierung angezeigt. Vorschläge für Alternativen zur Streusplittnutzung für den Winterdienst werden erarbeitet werden und rechtzeitig vor dem nächsten Winter vorliegen.
Faserhaltiger Streusplitt soll sobald wie möglich nach Ende der Kälteperiode entfernt werden, wobei insbesondere auf sachgemäße, möglichst staubfreie Sammlung und nachfolgende feuchte Flächen-Reinigung zu achten ist. Vorschnelle und überzogene Maßnahmen ohne vorherige Planung bzw. Beachtung von PSA – Vorgaben (Persönliche Schutzausrüstung) können kontraproduktiv sein.
Bei der Planung von Maßnahmen sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu berücksichtigen: Das Land Burgenland wird in seinem Wirkungsbereich alle von der Taskforce empfohlenen Maßnahmen umsetzen. Die Beseitigung von privat angeschafftem Schotter auf Privatgrund, aber auch die Beseitigung von durch die Gemeinden angeschafften Streusplitt auf Gemeindegrund liegen nicht im Wirkungsbereich des Landes Burgenland.
Asbestanteil im Gestein nicht maßgeblich
Punktuell entnommene Materialproben dienen lediglich dazu emissionstechnische problematische Einzelstücke (Handstücke) zu identifizieren. Für die medizinische Bewertung ist die Belastung der Luft mit Asbestfasern das maßgebliche Kriterium – nicht der bloße Asbestgehalt von Gestein. Die Taskforce betont, dass Luftmessungen nach wissenschaftlichen Standards die maßgebliche Methode zur Bewertung eines möglichen Gesundheitsrisikos für eine spezifische Situation darstellen. Der Nachweis gebundener Asbestanteile in mineralischen Rohstoffen mittels Gesteinsproben ist nicht gleichzusetzen mit einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung, da das Faserfreisetzungspotential mit der mechanischen Beanspruchung variiert. Entscheidend ist ausschließlich, ob bei Nutzung lungengängige Asbestfasern freigesetzt werden.
Der Nachweis einzelner Asbestfasern in einer punktuellen Probe erlaubt keine belastbare Aussage über einen gesamtheitlichen Masseprozentanteil im Gebrauch von diesen hergestellten Produkten. Ein wissenschaftlich tragfähiger Nachweis erfordert standardisierte Probenahmeverfahren, definierte Aufbereitungs- und Analyseprozesse sowie eine quantitative Bewertung auf Basis reproduzierbarer Methodik (ÖNORM G 1200, ÖNORM EN 932 -1 und TRGS 517 in Verbindung mit BIA 7487)
Forderung nach gesetzlicher Regelung
Die Taskforce spricht sich mit Nachdruck für eine klare gesetzliche Regelung im Umgang mit natürlich vorkommendem asbesthaltigem Gestein aus und fordert den Bund auf, eine bestehende Gesetzeslücke rasch zu schließen und Klarheit für die Bevölkerung und die Politik zu schaffen. Derzeit fehlt in Österreich eine gesetzliche Bestimmung, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen natürlich vorkommender Materialien – etwa Gestein aus Steinbrüchen – an einen verbindlichen Grenzwert knüpft.
Damit ist das Inverkehrbringen solcher Materialien rechtlich nicht eindeutig untersagt. Der Bund ist gefordert, eine einheitlich klar geregelte gesetzliche Ausgangsbasis für den Abbau und das Inverkehrbringen von natürlichem Gestein mit Asbestgehalt zu schaffen.
Wissenschaftlich fundierte Gesamtbewertung
Die Taskforce setzt ihre Untersuchungen konsequent fort. Ziel ist eine umfassende, wissenschaftlich abgesicherte Gesamtbewertung der Situation im Burgenland. Das klare Leitmotiv bleibt: Messen – bewerten – handeln.
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