Interessenvertretung Fachpflegeagenturen fordert verpflichtende Fachpflegebegleitung in der 24-Stunden-Betreuung | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Interessenvertretung Fachpflegeagenturen fordert verpflichtende Fachpflegebegleitung in der 24-Stunden-Betreuung

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Die Interessenvertretung Fachpflegeagenturen fordert im Zuge der aktuellen Diskussion zur 24-Stunden-Betreuung eine verbindliche Qualitätsoffensive und strukturelle Neuausrichtung des Systems. Neben einer finanziellen Anpassung brauche es insbesondere klare Qualitätsstandards sowie eine verpflichtende fachpflegerische Begleitung.

„Die 24-Stunden-Betreuung ist für tausende Familien in Österreich die Grundlage dafür, dass pflegebedürftige Menschen weiterhin im eigenen Zuhause leben können. Doch dauerhafte Betreuung braucht klare fachliche Verantwortung und verbindliche Qualitätssicherung“, betont der Verein.

Nach Ansicht der Interessenvertretung kann qualitätsvolle Betreuung nur dann gewährleistet werden, wenn diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) strukturell und verpflichtend an die Agenturen angebunden sind. Fachpflege müsse regelmäßig evaluierend tätig sein, Betreuungssettings fachlich begleiten und qualitätssichernde Verantwortung übernehmen. Derzeit fehle es an einheitlichen Standards, klar definierten Ausbildungsanforderungen und wirksamen Kontrollmechanismen.

Konkrete Forderungen

Die Interessenvertretung Fachpflegeagenturen fordert daher:

· Verpflichtende Anbindung diplomierter Gesundheits- und Krankenpflegepersonen an 24-Stunden-Agenturen zur strukturellen Sicherstellung von Fachpflegebegleitung und Qualitätssicherung;

· Verdoppelung der Förderung durch das Bundessozialministeriumservice, da die bestehenden Förderbeträge nicht ausreichen, um qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung inklusive verpflichtender Fachpflegebegleitung sicherzustellen. Eine Anpassung sei notwendig, um strukturierte Qualitätssicherung, faire Betreuungsmodelle und nachhaltige Entlastung der Familien zu ermöglichen;

· Anhebung der Einkommens- bzw. Pensionsgrenze von derzeit 2.500 Euro auf 4.055 Euro, da die bestehende Obergrenze nicht mehr zeitgemäß sei und insbesondere Angehörige der Mittelschicht trotz hoher finanzieller Belastung vom Fördersystem ausgeschlossen würden.

„Qualität darf kein Luxus sein. Sie muss Standard werden – finanziell abgesichert und gesetzlich verankert“, so die Interessenvertretung.

Die 24-Stunden-Betreuung sei ein zentraler Pfeiler des österreichischen Pflegesystems. Um Sicherheit, Professionalität und Würde nachhaltig zu gewährleisten, brauche es nun klare politische Entscheidungen.

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