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Hanger: Volksanwalt Luisser setzt seine Schikane gegenüber dem Innenministerium ohne Wenn und Aber fort

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“Volksanwalt Luisser setzt seine Schikane gegenüber dem Innenministerium ohne Wenn und Aber fort. Entweder kennt Luisser die Grenzen seiner eigenen Befugnisse nicht oder er versucht sein Amt dazu zu missbrauchen, an Informationen im Fall Pilnacek heranzukommen, die gar nicht für ihn bestimmt sind. Ein Volksanwalt kann nur Hoheitsakte der Verwaltung, aber nicht jene der Gerichtsbarkeit überprüfen. Alle Handlungen, die die Kriminalpolizei für die Staatsanwaltschaft durchführt, sind der Gerichtsbarkeit zuzuordnen. Der Volksanwaltschaft kann daher nicht umfassend Akteneinsicht gewährt werden – sie müsste vielmehr genau die Akten bezeichnen, die sie einsehen möchte. Und selbst dann können ihr nur jene vorgelegt werden, die eben nicht der Gerichtsbarkeit unterliegen. Sollte die Volksanwaltschaft eine andere Rechtsansicht vertreten, möge sie sich diesbezüglich an die Justiz wenden”, erklärt der ÖVP-Fraktionsführer im Pilnacek-Untersuchungsausschuss Abg. Andreas Hanger.

“Durch die tatkräftige Unterstützung der blauen Helfer auf allen Ebenen verkommt der Pilnacek-U-Ausschuss immer mehr zu einer parteipolitischen Schlammschlacht auf unterstem Niveau, die mit echter Aufklärung nichts mehr zu tun hat. Dass sich sogar der blaue Volksanwalt ins Getümmel stürzt, ist einmal mehr ein Paradebeispiel für das zweckentfremdete Verständnis von Verantwortung, das in den blauen Reihen gelebt wird. Die Aufgabe eines Volksanwalts ist, Missständen in der Verwaltung nachzugehen und im Interesse der Bevölkerung zu handeln – als Werkzeug parteipolitischer Interessen zu agieren und die Verwaltung in Gestalt des Innenministeriums mit von vornherein aussichtslosen Anfragen zu lähmen, ist in der Job Description eines Volksanwalts definitiv nicht enthalten”, so Hanger, der überlegt, Volksanwalt Luisser in den Untersuchungsausschuss zu laden. (Schluss)

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