ASFINAG: Kostenlose Vignette für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung haben in Österreich Anspruch auf eine kostenlose Digitale Jahres-Vignette – sofern die Personen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Jene Personen müssen somit auch keinen eigenen Antrag mehr an das Sozialministeriumservice stellen. Für das Kennzeichen des auf die jeweiligen Personen zugelassenen Fahrzeugs schaltet die ASFINAG – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – automatisch eine Digitale Jahresvignette frei. Sofern Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette besteht, so wird ebenfalls automatisch auch eine kostenlose Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für die Streckenmaut-Abschnitte auf der A 9, A 10, A 13 und S 16 (nicht für die A 11 Karawankenautobahn) gebucht.
Diese Informationen sind wesentlich:
· In Ihrem Behindertenpass ist der Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel“ eingetragen.
· Sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
· Das Fahrzeug ist auf Sie als anspruchsberechtigte Person zugelassen.
Der ASFINAG-Tipp: Wenden Sie sich zur Aktivierung der Gratisvignette direkt an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Zulassungsstelle. Diese prüft die Voraussetzung und veranlasst in der Folge die Aktivierung Ihrer Gratisvignette bei der ASFINAG. Bitte kontaktieren Sie auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-Zulassungsstelle, wenn sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert. Wichtig: Es besteht nur Anspruch auf eine einzige Digitale Vignette, auch wenn mehrere Fahrzeuge auf den Menschen mit Behinderung zugelassen sind.
Mehr Informationen zu diesem Service gibt es unter https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/gratisvignette/.
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