ECHA-Beratung zu Ethanol im Februar: Empfehlung entscheidet über wirksame Infektionsprävention in Europa
Der zuständige Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wird sich am 23.02.2026 erneut mit der möglichen Neu-Einstufung von Ethanol als sogenannter CMR-Stoff (krebserregend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch) befassen. Das anstehende Treffen könnte der wesentliche Entscheidungsmoment im laufenden Bewertungsprozess werden. Nach zahlreichen Einwendungen gegen diese Einstufung hatte die ECHA im November 2025 angekündigt, im Mai 2026 eine Empfehlung abgeben zu wollen. Nun scheinen die zahlreichen Einwendungen gegen die Einstufung als krebserregend und reproduktionstoxisch zu einer Beschleunigung des Verfahrens zu führen.
Ende 2025 entschied die ECHA, ihre Stellungnahme zur Einstufung von Ethanol auf 2026 zu vertagen. Zuvor wurde die Verwendung von Daten zu Trinkalkohol intensiv diskutiert. Hintergrund war, dass das Trinken von Alkohol mit der Anwendung im Bereich der Haut- und Flächendesinfektion gleichgesetzt wurde. Der regulatorische Status ist nach der Vertagung vorerst unverändert: Ethanolhaltige Desinfektionsmittel können in ihren zugelassenen Anwendungsbereichen weiterhin uneingeschränkt eingesetzt werden.
Klare Haltung zu Ethanol von Expertenorganisationen in ganz Europa
Nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gilt Ethanol bei sachgemäßer Anwendung zur Haut- oder Flächendesinfektion als sicher. Belastbare Hinweise auf reproduktionstoxische oder kanzerogene Wirkungen bei äußerlicher Anwendung liegen nicht vor. Zahlreiche Organisationen auf nationaler und europäischer Ebene haben sich entsprechend klar positioniert: Ethanolbasierte Desinfektionsmittel werden seit Jahrzehnten sicher eingesetzt und sind eine tragende Säule der Infektionsprävention in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Laboren in ganz Europa. Der europäische Medizintechnik-Dachverband MedTech Europe hat wiederholt darauf hingewiesen, dass eine pauschale Neubewertung von Ethanol negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen haben könnte. Ebenso die International Association for Soaps, Detergents and Maintenance Products (A.I.S.E.). Auf nationaler Ebene u. a. die Österreichische Gesellschaft für Krankenhaushygiene (ÖGKH) sowie die Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen AUSTROMED. Darüber hinaus viele weitere Organisationen in ganz Europa.
Gesundheit schützen – mit Ethanol für die Desinfektion
„Die bevorstehende Beratung bei der ECHA ist ein wichtiger Schritt im weiteren Bewertungsprozess. Das Gremium hat die Chance, die vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse differenziert zu berücksichtigen. Ethanol ist seit Jahrzehnten ein zentraler Bestandteil wirksamer Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Entsprechend wichtig ist eine sachgerechte, faktenbasierte Einordnung, die den praktischen Nutzen und die reale Anwendung berücksichtigt. Ethanol ist bedeutend für den Infektions- und Gesundheitsschutz“, erklärt Arne Roettger, Leiter der Division Desinfektion der HARTMANN GRUPPE.
HARTMANN wird den weiteren Prozess gemeinsam mit Partnern aus Gesundheitswirtschaft, Wissenschaft und Fachverbänden aktiv begleiten und sich unverändert für eine wissenschaftlich fundierte Bewertung von Ethanol einsetzen. Sobald die ECHA im Anschluss an die Beratungen neue Erkenntnisse oder eine Empfehlung veröffentlicht, wird HARTMANN Kunden, Partner und Fachkreise über relevante Entwicklungen informieren und gemeinsam die nächsten Schritte bewerten.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. PAUL HARTMANN AG