Tourismus begrüßt Nationalratsbeschluss zu steuerlichen Erleichterungen bei Überstunden und Feiertagsarbeitsentgelt | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Tourismus begrüßt Nationalratsbeschluss zu steuerlichen Erleichterungen bei Überstunden und Feiertagsarbeitsentgelt

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Die lang geforderte gesetzliche Regelung über die Fortführung der Steuerbegünstigungen von Überstundenzuschlägen sowie bei der Sonn- und Feiertagsarbeit wurde heute im Nationalrat beschlossen. Für das Jahr 2026 wird der monatliche Freibetrag auf 170 Euro festgelegt. Gleichzeitig wird gesetzlich klargestellt, dass das Entgelt für Sonn- und Feiertagsarbeit wieder steuerfrei ist. Diese Steuerbefreiung war infolge eines Urteils des Bundesfinanzgerichts entfallen.

Ein wichtiger und längst notwendiger Schritt zur Entlastung von Betrieben und Beschäftigten im Tourismus findet Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Gerade im Tourismus braucht es faire und praxistaugliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Unsere Mitarbeiter:innen arbeiten nämlich genau dann, wenn andere ihre Freizeit genießen. Der heutige Beschluss bringt mehr Netto vom Brutto für die Mitarbeiter:innen und mehr Planungssicherheit für unsere Betriebe“, betont Kraus-Winkler, und führt weiter aus, „dass Mehrarbeit wieder stärker honoriert wird, ist ein wichtiges Signal für Leistungsbereitschaft und Wertschätzung – gerade in einer arbeitsintensiven Branche wie dem Tourismus.“

Die steuerliche Entlastung von Überstunden sowie die Klarstellung beim Feiertagsarbeitsentgelt tragen wesentlich dazu bei, zusätzliche Arbeitsleistung attraktiver zu machen und gleichzeitig Bürokratie abzubauen. Damit wird eine langjährige Forderung der Branche umgesetzt.

Auch die Obleute des Fachverbandes Hotellerie, Georg Imlauer, und des Fachverbandes Gastronomie, Alois Rainer, der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßen die heutige Entscheidung: „Dies ist ein wichtiges Signal für Fairness und Respekt gegenüber unseren Mitarbeiter:innen. Die Arbeit an Feiertagen und die Bereitschaft zu Überstunden darf steuerlich nicht benachteiligt werden. Es ist richtig und notwendig, dass Mitarbeiter:innen, die mehr leisten, auch die Überstunden steuerfrei erhalten, denn: Wer mehr arbeitet, darf nicht weniger erhalten. Anerkennung und Entlastung der Mitarbeitenden stärken die gesamte Branche“, so die Obleute unisono.

„Wichtig ist außerdem, dass die durch höchstgerichtliche Judikatur eingeschränkte Steuerbegünstigung bei Durchrechnungsmodellen und Pauschalen wieder ermöglicht wird“, so Kraus-Winkler abschließend. (PWK028/EL)

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