Justizausschuss: Koalitionsmehrheit für Regierungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Der Justizausschuss hat heute mit den Stimmen der Dreierkoalition eine Regierungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen befürwortet, die bereits morgen im Nationalratsplenum zur Debatte stehen wird. Die Regierungsvorlage war bis 13. Jänner einer Ausschussbegutachtung unterzogen worden. Im Ausschuss brachten die Koalitionsparteien heute einen Abänderungsantrag ein, der laut Justizministerin Anna Sporrer hauptsächlich redaktionelle Korrekturen enthält. Die heutige Umsetzung soll ihr zufolge nur für Unternehmen der „ersten Welle“ gelten. Denn mit dem „Omnibus“-Entlastungspaket seien EU-Vorgaben zwischenzeitlich teilweise wieder zurückgenommen worden. Weitere Themen bzw. die „zweite Welle“ sollen demnach so rasch als möglich mit einer weiteren Gesetzesvorlage gelöst werden.
Insgesamt seien in Österreich etwa 120 Unternehmen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichte betroffen, erörterte ein Experte des Justizministeriums. Im entsprechenden EU-„Omnibus“-Paket seien für die „zweite Welle“ Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Ꞓ Umsatzerlösen adressiert. Was heute vorliege, betreffe vor allem das Bilanzjahr 2026 und Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern, etwa Banken oder Versicherungen. Justizministerin Sporrer betonte im Hinblick auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu dieser Materie, dass mit dem aktuellen Beschluss drohende EU-Strafzahlungen abgewendet würden.
FPÖ und Grüne lehnten die Vorlage aus unterschiedlichen Gründen ab. So befürchten die Freiheitlichen Mehrbelastungen für Unternehmen. Die Grünen vermissen in der Vorlage Maßnahmen gegen Finanzverschleierung.
Anpassung der Nachhaltigkeitsberichte an EU-Regelungen
Mit den Regelungen soll der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung der betreffenden Unternehmen erweitert und durch verbindliche Standards an EU-Regelungen angepasst werden. Dabei geht es etwa um Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Nachhaltigkeitsberichterstattung soll demnach der gleiche Stellenwert wie der Finanzberichterstattung zukommen. Weiters soll in diesem Bereich die Unterschrift, beispielsweise des Jahresabschlusses, durch eine technologieneutrale Form der Verifizierung abgelöst werden. Mit dem im Paket enthaltenen Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz sollen unter anderem auch entsprechende Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von großen Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen werden.
Darüber hinaus sollen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Beratung für bzw. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung berechtigt und ihre Fachprüfungen adaptiert werden. Prinzipiell sollen in Österreich auch unabhängige Erbringer von Prüfungsleistungen die Prüfung vornehmen können, so die Erläuterungen. Dazu bedürfe es allerdings zunächst gesetzlicher Regelungen zur Gleichwertigkeit mit den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern. Erforderlich ist außerdem eine Umsetzung im Bereich der Finanzmarktlegistik in einer Reihe weiterer Gesetze.
Ein Gesetzesantrag der Grünen zum selben Thema greift jenen Ministerialentwurf auf, den Grünen-Abgeordnete Alma Zadić seinerzeit als Justizministerin in Begutachtung geschickt hat. Er wurde im Ausschuss mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.
Mit dem „Omnibus“-Entlastungspaket habe die EU ihre Vorgaben teilweise wieder zurückgenommen, so Justizministerin Sporrer. Zudem sei eine Verschiebung der Unternehmen der zweiten Umsetzungswelle beschlossen worden. Kern der nunmehrigen Vorlage sei eine umfassende Modernisierung des Unternehmensrechts, Anpassungen an die neuen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Möglichkeit, die verpflichtende Berichtsprüfung durch unabhängige Prüferinnen und Prüfer vornehmen zu lassen.
Debatte über EU-rechtliche Änderungen und Auswirkungen
Mit den „Omnibus“-Regelungen liege plötzlich eine neue Gesetzeslage vor, so Selma Yildirim (SPÖ). Sie verstehe daher die Herausforderungen, zumal man sich Strafzahlungen zusätzlich zur belasteten Budgetsituation nicht leisten könne. Fachlich betreffe die Materie mehrere Ministerien. Dem Antrag der Grünen könne sie unter anderem deshalb nicht näher kommen, weil er die neuen EU-rechtlichen Umstände nicht erfasse.
Harald Stefan (FPÖ) kritisierte die Vorgangsweise, dass der Abänderungsantrag erst kurz vor dem Ausschusstermin vorgelegen sei. Die Opposition müsse die Möglichkeit haben, sich Gesetze vorher anzuschauen. Er stellte daher einen Vertagungsantrag, der allerdings in der Minderheit blieb. Grundsätzlich führe aus seiner Sicht eine Nachhaltigkeits-Berichtspflicht zu einem „riesigen Aufwand“ für Unternehmen und damit zu einer „volkswirtschaftlichen Katastrophe“, wenn die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen damit herabgesetzt werde. Auch Christian Ragger (FPÖ) ortet darin einen „massiven Wirtschaftsschaden“ für Unternehmen. Außerdem sei zu befürchten, dass sich die Konzerne „abputzen“ würden und am Ende des Tages die kleinen und mittleren Betriebe die Last tragen müssen.
Alma Zadić (Grüne) ortet in der Kurzfristigkeit des Abänderungsantrags eine Missachtung der Abgeordneten und des Parlaments. Sie werde einem solchen „Sonder-Ausschusstermin“ wie heute nur noch unter der Bedingung zustimmen, dass Anträge rechtzeitig vorliegen. Inhaltlich würden die Grünen die Nachhaltigkeitsberichterstattung als das Kernstück des Green Deal erachten. Dass sich in der Vorlage allerdings keinerlei Maßnahme gegen Finanzverschleierung finde, sei bedauerlich. Es gelte, endlich die Lehren aus der Signa-Pleite zu ziehen und Maßnahmen im Sinne des ehrlichen Wirtschaftens zu setzen.
Jakob Grüner (ÖVP) betonte, es sei keine Absicht, dass die Abänderung erst heute vorliege – der Austausch zu diesem umfassenden Paket sei intensiv gewesen. Mit dem Abänderungsantrag würden zwei wesentliche Punkte des Gold Plating, also der Übererfüllung von EU-Vorgaben, bereinigt. So orientiere man sich beim Minderheitenrecht der Gesellschafter betreffend Nachhaltigkeitsberichterstattung an den EU-Vorgaben. Auch eine vorgesehene Doppelbestrafung sei überschießend gewesen und „kommt wieder hinaus“. Auch Grüner schätzt die Zahl der betroffenen Unternehmen in Österreich mit etwa 120 ein.
Die „überfällige“ Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolge ohne Gold Plating, zeigte sich Sophie Wotschke (NEOS) überzeugt. Es werde dafür gesorgt, dass in Österreich möglichst wenig Unternehmen betroffen seien. Die Grenze der Umsatzerlöse werde auf 450 Mio. Ꞓ gelegt, zudem sei das Sanktionssystem gestaffelt und es werde auf das Prinzip „beraten statt strafen“ geachtet.
Der Experte des Justizministeriums erörterte, dass Sorge getragen worden sei, dass die Berichtspflicht nicht auf Klein- und Mittelbetriebe „durchsickert“. Aus dem Abänderungsantrag, der vorwiegend redaktionelle Dinge enthalte, hob er ähnlich wie Grüner unter anderem die Anpassungen beim Minderheitenrecht von Gesellschaftern hervor. Laut einem Experten des Finanzministeriums betreffen die Änderungen unter anderem auch die Strafbestimmungen für Abschlussprüfergesellschaften, etwa betreffend etwaige Verstöße gegen die Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung. (Schluss Justizausschuss) mbu
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